Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
13.12.2012 um 00:51ein lebensmittelgutschein beinhaltet aber keinesfalls die teilhabe am kulturellen und politischen leben. Die teilhabe am politischen und kulturellen leben ist teilgut des existensminimums!
Saturius schrieb:Dann überlege mal, wie sich die Gehaltszahlungen zusammensetzen, und wer (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) welchen Anteil der Abgaben zahlt. Ich erwähne jetzt nur mal als eines der vielen Beispiele "Krankenkassenbeitrag". Schlagwort für Google ist "Lohnnebenkosten".Danke für den Hinweis, aber hättest du dir die Mühe gemacht meine Beiträge zu lesen, wäre dir aufgefallen das ich in der Thematik recht bewandert bin.
Bei einem Maßnahmeteilnehmer wird die Krankenkasse vom Jobcenter gezahlt. Bei einer regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeit je zur Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Mal davon abgesehen, dass der Arbeitgeber noch nicht einmal Geld für Gehalt zahlen muss, sondern auch noch Geld vom Staat bekommt dafür, dass er Maßnahmeteilnehmer nimmt.
Saturius schrieb:Also hast du nix dagegen, wenn sich Arbeitgeber dadurch bereichern, dem Staat Geld aus der Tasche zu leiern um bloß keine Arbeitnehmer einstellen zu müssen? Also ein Befürworter des Lohndumping?Die Zahlen möchte ich doch gern im Gesetzestext oder wenigstens einem Link der Arge sehen... ansonsten: Stammtischgebrabbel.
In dem Beispiel von mir mit den 3 Teilnehmern... Ein Arbeitgeber bekommt pro Kopf 800 Euro, max. 160 Euro muss er als "Aufwandsentschädigung" an die Teilnehmer zahlen. Macht einen Gewinn von 640 Euro. 1920 Euro bekommt er also vom Staat, um 3 Teilnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu drücken. Spart zeitgleich im Durchschnitt 5100 Euro an Gehaltszahlungen und Lohnnebenkosten. Pro Monat....!!!
Saturius schrieb:Ich befürworte aber auch keine Arbeitnehmer, die dem Statt min. genauso schwer auf der Tasche liegen. Und das auch noch, im Gegensatz zum Hauptteil der Leistungsbezieher, mit Vorsatz.Da sollten sie dann doch lieber Arbeitslos daheim hocken?
Saturius schrieb:Davon hab ich nicht gesprochen. Aber jemand, der 40 Jahre für sein Haus geackert hat, noch 5 Jahre bis zur Rente hat, der darf, sein seit 40 Jahren hart erarbeites Haus und sein erspartes für ein halbwegs ruhiges Rentenleben für 5 Jahre weggeben. Da finde ich, sollte es gewisse Unterschiede geben. Zumal dieser jemand seit 40 Jahren in die Kassen eingezahlt hat.Wieso sollte der sein Haus weggeben müssen?
Saturius schrieb:"Arbeiten um zu leben und Leben um zu Arbeiten"... Was bringt mir Arbeit, wenn ich kein Leben mehr habe, wofür ich arbeiten soll? Dafür ist aber die Politik zur Verantwortung zu ziehen.Ist da jemand subjektiv und verbittert?
def schrieb:Danke für den Hinweis, aber hättest du dir die Mühe gemacht meine Beiträge zu lesen, wäre dir aufgefallen das ich in der Thematik recht bewandert bin.Darum wundert mich ja auch, dass du nicht weisst, wodurch dann ein Arbeitgeber den Staat ausnimmt, wenn er statt Personal Maßnahmeteilnehmer einstellt.
def schrieb:Was ist daran schlimm wenn das JC es Arbeitgebern schmackhaft machen will mehr Personal einzustellen als vielleicht notwendig? Der Arbeitgeber hat sehr wohl Ausgaben für den Maßnahmeteilnehmer. Arbeitsplatz, Einarbeitung... alles so Dinge die scheinbar nichts kosten in deiner Welt.Wenn es denn so wäre. Hättest du meinen ersten Beitrag gelesen, wüsstest du, dass es darum geht, dass der Maßnahmeträger extra 3 Leute nicht mehr weiterbeschäftigt hat, um diese 3 Arbeitsplätze durch Maßnahmeteilnehmer zu besetzen.
def schrieb:Die Zahlen möchte ich doch gern im Gesetzestext oder wenigstens einem Link der Arge sehen... ansonsten: Stammtischgebrabbel.Dabei handelt es sich um Verträge zwischen Jobcenter und Maßnahmeträger. Die Gelder nennen sich Kostendeckungspauschalen und liegen im Schnitt um die 500 Euro je Maßnahmeteilnehmer. Hier gibt es doch den ein oder anderen Jobcentermitarbeiter, der dies bestätigen kann. Jedenfalls kann es die Teilnehmerin in der Buchhaltung.
def schrieb:Ein selbstgenutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine angemessene Eigentumswohnung ist für den Hartz IV Bezug nicht als Vermögen anzurechnen.Richtig, angemessene Größe. Ist aber nur selten der Fall. Ein Mann mit Frau und 2 Kindern hat in der Regel ein Haus von ca. 120 qm zzgl Garten. Für das Jobcenter ist aber in diesem Fall angemessen 90 qm (45 qm für die 1. Person und für jede weitere Person nochmals 15 qm). Damit darf er sich von seinem hart erarbeitetem Haus verabschieden.
def schrieb:Ist da jemand subjektiv und verbittert?In gewisserweise ja. Denn mittlerweile muss man mehr Arbeiten als man Freizeit hat. Arbeit muss sein und tut jedem auch gut. Wenn man zumindest dafür auch einen Ausgleich bekommt.
Saturius schrieb:In gewisserweise ja. Denn mittlerweile muss man mehr Arbeiten als man Freizeit hat. Arbeit muss sein und tut jedem auch gut. Wenn man zumindest dafür auch einen Ausgleich bekommt.Seit wann ist das neu? Die 40 Stundenwoche gibt es schon ewig... das ist keine Hartz-Erfindung.
def schrieb:Seit wann ist das neu? Die 40 Stundenwoche gibt es schon ewig... das ist keine Hartz-Erfindung.Gegen eine 40 Std. Woche sag ich doch gar nix. Sondern das, was du auch sagst:
def schrieb:Löhne müssen angepasst werden keine Frage und das hartz System überarbeitet, aber perse alles schlecht zu machen ist unproduktiv. ;)Wie sollten Löhne angepasst werden, wenn Hartz4bezieher diese normalen Arbeitsstellen besetzen sollen? Dann sagt sich doch jeder Arbeitgeber "Warum Gehalt zahlen, wenn ich auch nen Hartzer nehmen kann"...
Ein-Euro-Jobs müssen wettbewerbsneutral sein(http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeitsministerium-prueft-jobcenter-missbrauch-von-ein-euro-jobs-1.1224312)
Nichts dagegen hat die Bundesagentur, wenn die Ein-Euro-Jobs weiter wettbewerbsneutral seien, also keine Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt verdrängen sollen.
Ein Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II hat dann Anspruch auf Wertersatz durch das Jobcenter für eine geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannter Ein-Euro-Job),wenn der wahrgenommenen Arbeitsgelegenheit das Merkmal der Zusätzlichkeit fehlt . Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.(
klapsbude666 schrieb:Hartz 4 ist nicht nur Betrug (das sagte sogar der Namensgeber) sondern verstößt gegen unserer Grundgesetz (BerufsfreiheitDas scheint mir eine der größten Probleme zu sein. Dass Menschen die grundsätzlich ja ausgebildet wurden, eventuell andere Arbeiten verrichten müssen, als es ihre Ausbildung beschreibt.
itfc schrieb:Meiner Freundin wurde ein Jobangebot unterbreitet auf 400€ BasisBei uns wäre sowas denk ich gar nicht möglich. So ein Stundenlohn ist in keinem Gewerbe auch nur annähernd der Mindestlohn.
5 stunden täglich bei 22 Arbeitstagen im Monat ergibt einen Stundenlohn von etwa 3,60€.
xia schrieb:Hartz 4 Abschaffen und die Menschen wieder Vernünftig BezahlenDu verkennst meines Erachtens,