@Puschelhasi 57% um genau zu sein, aber die Bedingungen waren schon (fast) die gleichen wie heute, es mußte sich genauso beworben werden etc. allerdings keine Sonderleistungen usw. man wurde genauso eingestuft wie ein Normalverdiener, wer also über dem Sozialhilfesatz mit seinen Bezügen in der ALHI lag, bekam kein Bekleidungsgeld keine GEZ Befreiung, keine Sozialtickets usw.
Es wurden genaugenommen damals einfach nur alle Ex-ALHI Empfänger in einen Topf mit den Sozialhilfeempfängern geworfen, die Sozialhilfe noch ziemlich zusammengestrichen (ok das wäre lange vorher schon nötig gewesen, hat aber auch nicht viel gebracht, da inzwischen ja auch alles und jedes wieder Beantragt werden kann) und aus normalen Arbeitslosen (ja auch als nicht Hilfskraft konnte man damals schonmal 2-3 Jahre nach einem neuem Job suchen, außer man ging zu McD) wurden Sozialhilfeempfänger gemacht, oder wie es heute im Volksmund halt heißt wurden sie zu Harzern....
Diese ALHI hätte nur gedeckelt werden müssen, das es für einige natürlich ein schönes Leben war ist schon klar, aber ich denke mal die meisten Arbeitslosen gab es auch da schon im unterem Sektor, welche also ergänzende Hilfe beantragen mußten, was wiederum heißt das die ALLE vergünstigungen bekamen, auch wenn sie nur 20-30 Euro unter dem Sozialhilfesatz lagen, also genaugenommen genauso ungerecht wie das heute.
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So wie ich zb. eine Frührentnerin kenne, welche eigentlich unter dem Satz liegt, aber deren Wohnung zu teuer ist und somit nicht voll angerechnet wird, heißt ergo es gibt keine Grundsicherung (sowas gibt es auch für Rentner) weil Hin und hergerechnet ich glaube es sind knapp 9 Euro die Sie darüber ist, muss also ALLES selber bezahlen, auch zb. die netten Stromnachzahlungen, GEZ usw.
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Aber es geht einfach nicht an, das jemand der mit 58 das erste mal in seinem Leben Arbeitslos wird und nach 18 Monaten Automatisch in eine Grundsicherung fällt und mit allen anderen die nie auch nur einen Finger krum machen mußten in einen Topf als fauler Hartzer geworfen wird in der Volksmeinung.