Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
27.09.2010 um 20:29Erwachsene:
Der Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Empfänger soll ab 1. Januar um fünf Euro auf 364 Euro steigen. Die Summe setzt sich laut des Gesetzentwurfs von Arbeitsministerin von der Leyen folgendermaßen zusammen:
128,46 Euro für Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
30,40 Euro für Bekleidung und Schuhe
30,24 Euro für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (ohne separat erstattete Miet- und Heizkosten)
27,41 Euro für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
15,55 Euro für Gesundheitspflege
22,78 Euro für Verkehr
31,96 Euro für Nachrichtenübermittlung
39,96 Euro für Freizeit, Unterhaltung, Kultur
1,39 Euro für Bildung
7,16 Euro für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
26,50 Euro für andere Waren und Dienstleistungen
Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 361,81 Euro. Da sich die erfassten Ausgaben aber auf das Jahr 2008 beziehen, werden sie unter Annahme einer Teuerungsrate für 2011 mit insgesamt 364 Euro angesetzt.
______________________________________________________________
Kinder und Jugendliche:
Die Sätze für Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Empfängern sollen nicht steigen. Stattdessen wollen die Koalitionäre mehr in die Bildung investieren. Sie veranschlagen für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 211,69 Euro (tatsächlich ausgezahlt: 215 Euro), für Kinder von sieben bis 14 Jahren 240,32 Euro (tatsächlich ausgezahlt: 251 Euro) und für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren 273,62 Euro (tatsächlich ausgezahlt: 287 Euro).
Diese Regelsätze setzen sich folgendermaßen zusammen (lies: bis sechs / von sieben bis 14 / von 15 bis 18):
78,67 / 96,55 / 124,02 Euro für Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
31,18 / 33,23 / 37,21 Euro für Bekleidung und Schuhe
7,04 / 11,07 / 15,34 Euro für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
13,64 / 11,77 / 14,72 Euro für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
6,09 / 4,95 / 6,56 Euro für Gesundheitspflege
11,79 / 14 / 12,62 Euro für Verkehr
15,75 / 15,35 / 15,79 Euro für Nachrichtenübermittlung
35,93 / 41,33 / 31,41 Euro für Freizeit, Unterhaltung, Kultur
0.98 / 1,16 / 0,29 Euro für Bildung
1,44 / 3,51 / 4,78 Euro für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
9,18 / 7,31 / 10,88 Euro für andere Waren und Dienstleistungen
_______________________________________________
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-09/hartz-iv-opposition
Mein Kommentar dazu:
Eine Verbrechen! Die Menschen, die Hartz 4 beziehen muessen, tun mir ehrlich leid.
Der Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Empfänger soll ab 1. Januar um fünf Euro auf 364 Euro steigen. Die Summe setzt sich laut des Gesetzentwurfs von Arbeitsministerin von der Leyen folgendermaßen zusammen:
128,46 Euro für Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
30,40 Euro für Bekleidung und Schuhe
30,24 Euro für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (ohne separat erstattete Miet- und Heizkosten)
27,41 Euro für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
15,55 Euro für Gesundheitspflege
22,78 Euro für Verkehr
31,96 Euro für Nachrichtenübermittlung
39,96 Euro für Freizeit, Unterhaltung, Kultur
1,39 Euro für Bildung
7,16 Euro für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
26,50 Euro für andere Waren und Dienstleistungen
Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 361,81 Euro. Da sich die erfassten Ausgaben aber auf das Jahr 2008 beziehen, werden sie unter Annahme einer Teuerungsrate für 2011 mit insgesamt 364 Euro angesetzt.
______________________________________________________________
Kinder und Jugendliche:
Die Sätze für Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Empfängern sollen nicht steigen. Stattdessen wollen die Koalitionäre mehr in die Bildung investieren. Sie veranschlagen für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 211,69 Euro (tatsächlich ausgezahlt: 215 Euro), für Kinder von sieben bis 14 Jahren 240,32 Euro (tatsächlich ausgezahlt: 251 Euro) und für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren 273,62 Euro (tatsächlich ausgezahlt: 287 Euro).
Diese Regelsätze setzen sich folgendermaßen zusammen (lies: bis sechs / von sieben bis 14 / von 15 bis 18):
78,67 / 96,55 / 124,02 Euro für Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
31,18 / 33,23 / 37,21 Euro für Bekleidung und Schuhe
7,04 / 11,07 / 15,34 Euro für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
13,64 / 11,77 / 14,72 Euro für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
6,09 / 4,95 / 6,56 Euro für Gesundheitspflege
11,79 / 14 / 12,62 Euro für Verkehr
15,75 / 15,35 / 15,79 Euro für Nachrichtenübermittlung
35,93 / 41,33 / 31,41 Euro für Freizeit, Unterhaltung, Kultur
0.98 / 1,16 / 0,29 Euro für Bildung
1,44 / 3,51 / 4,78 Euro für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
9,18 / 7,31 / 10,88 Euro für andere Waren und Dienstleistungen
_______________________________________________
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-09/hartz-iv-opposition
Mein Kommentar dazu:
Eine Verbrechen! Die Menschen, die Hartz 4 beziehen muessen, tun mir ehrlich leid.