Gegendemo: Verstoss gegen die freie Meinungsäusserung?
10.01.2016 um 01:28@Roniz
Genau das habe ich doch gerade erwähnt..
Beitrag von menowin (Seite 1)
Also völlig egal wann man seine Meinung aussprechen will, es ist zulässig.
Ja, die Polizei hat dann halt noch ein Wörtchen mitzureden und kann einige Veranstaltungen aufgrund der Gefährdungslage verbieten. Ändert aber nichts an der verfassungsmäßigen Rechtslage.
Genau das habe ich doch gerade erwähnt..
Beitrag von menowin (Seite 1)
Also völlig egal wann man seine Meinung aussprechen will, es ist zulässig.
Ja, die Polizei hat dann halt noch ein Wörtchen mitzureden und kann einige Veranstaltungen aufgrund der Gefährdungslage verbieten. Ändert aber nichts an der verfassungsmäßigen Rechtslage.