Roniz
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Gegendemo: Verstoss gegen die freie Meinungsäusserung?
10.01.2016 um 00:47In den letzten Wochen / Monaten werden regelmässig (angemeldete) Gegendemos zu z.B. angemeldeten Pegida-Demostrationen durchgeführt.
Ziel dieser Gegendemos ist prizipiell eine gegensätzliche Meinung zur ursprünglichen Demonstration kund zu tun bzw. diese an der Verbreitung ihrer Meinung zu hindern.
Sind Gegendemos somit nicht Verfassungsfeindlich?
Diese haben ja das Ziel jmd. an der Kundgebung seiner Meinung zu hindern.
Sollte der Staat, oder wer auch immer die Gegendemo genehmigt, nicht in der Aufgabe sein diese z.B. einen Tag später, getrennt von der Demo stattfinden zu lassen.
Würde auch gewalttätige Ausschreitungen verhindern. Die Polizei könnte sich ihren ursprünglichen Aufgaben widmen.
Ziel dieser Gegendemos ist prizipiell eine gegensätzliche Meinung zur ursprünglichen Demonstration kund zu tun bzw. diese an der Verbreitung ihrer Meinung zu hindern.
Sind Gegendemos somit nicht Verfassungsfeindlich?
Diese haben ja das Ziel jmd. an der Kundgebung seiner Meinung zu hindern.
Sollte der Staat, oder wer auch immer die Gegendemo genehmigt, nicht in der Aufgabe sein diese z.B. einen Tag später, getrennt von der Demo stattfinden zu lassen.
Würde auch gewalttätige Ausschreitungen verhindern. Die Polizei könnte sich ihren ursprünglichen Aufgaben widmen.