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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

1.673 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Asylbewerber, Abschiebung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 20:10
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Steht da drin was, dass Asylwerber nicht nach Ungarn oder Griechenland abgeschoben werden dürfen?
Nein, natürlich nicht sind ja EU-Länder.
Weshalb sollten in der BRD verurteilte Straftäter nach Ungarn abgeschoben werden...und vor allen Dingen, weshalb sollte Ungarn die aufnehmen?
Es ging allerdings um die Abschiebung in Länder in denen den Abgeschobenen Folter und/oder die Todesstrafe droht.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 20:10
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Es wäre halt immer noch offen welche Schlüsse aus diesen Tatsachen der Verfolgung von Christen zur Thematik des Threads gezogen werden könnten.
die Angriffe , zumindest innerhalb von Flüchtlingsunterkünften, geht hier weiter. weil es ein grundsätzliches Problem zu sein scheint.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 20:15
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:die Angriffe , zumindest innerhalb von Flüchtlingsunterkünften, geht hier weiter
Gibt es da neuere Berichte darüber...also bei uns sind kaum mehr Muslime in den Erstaufnahmeeinrichtungen.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 20:25
@canales
@wichtelprinz

ich such euch nicht raus, ob es jetzt noch so ist.

es war so , und teilweise so schlimm, dass man über getrennte Unterbringung muslimischer und christlicheer Flüchtlinge nachdenken musste.

von daher ist das Überbordwerfen von 6 Christen zwar ein krasses Ausnahmebeispiel, aber durchaus ein Beispiel für die Problematik : nämlich die Christenverfolgung und GEwalt gegen Christen durch Muslime.


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28.09.2016 um 20:28
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:also bei uns sind kaum mehr Muslime in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Es sind ja nicht nur Muslime in den Erstaufnahmeeinrichtungen :)

Allerdings gab es wieder einen Vorfall.. weiß allerdings nicht ob der schon gepostet wurde...

http://www.focus.de/politik/deutschland/kinderschutzbeauftragte-warnt-macht-fluechtlingsunterkuenfte-zu-einem-attraktiven-ort-fuer-paedophile_id_6002361.html


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 20:28
Zitat von canalescanales schrieb:Dann zeig mal ob die körperliche Unversehrtheit, die Würde des Menschen oder das Verbot der Todesstrafe nur für deutsche Staatsbürger gilt.
Nun ... was in andern Staaten so passiert geht uns nix an. Das betrifft ja erst mal nur was auf deutschem Boden passiert - hier halt dann für alle Leute die sich hier aufhalten. Wär der Bürger weg in nem andern Land wär das für uns gar nicht mehr relevant.

Dafür dass ihm in seinem Heimatland sowas passieren könnte - dafür gibts ja dann Asyl, was auch im Grundgesetz verankert ist (und da speziell ja auf Leute abzielt die keine dt. Staatsbürger sind). Wenn ein Antrag dann nicht genehmigt ist dann sollte es ja so gewertet werden, dass demjenigen in seinem Herkunftsland ja nix droht und er könnte abgeschoben werdn. (Gabs glaub nen andern Thread zur Asylgesetzgebung allgemein wo man scheinbar wohl Probleme hat wenn Leute keine Papiere haben die dann wieder loszuwerden - da sollte man sie ohne Papiere erst gar nich reinlassen dann könnte man das Problem vermeiden.)

Straffällige sollten in ihr Herkunftsland wenn kein Tod/Folter droht. (Aber das sollte halt tatsächlich als harte Grenze dann gelten und ein paar sonstige Unannehmlichkeiten die für Asylgewährung vielleicht vorher schon ausreichten sollten dann nicht abschrecken.) Alternativ nen Grenzbereich am Rande Deutschlands. Irgend ne Sonderzone. Wo man sie dann parkt - und sie somit dort dennoch sicher sich aufhalten können. Aber halt nicht mehr nach Deutschland rein. Dann wären sie quasi auch so halb abgeschoben. (Sie könnten natürlich dann freiwillig dort weg und in andere EU-Länder rein, sofern das die Gesetze der andern EU-Länder zulassen.)

Wenn ein anderes Land die freiwillig aufnehmen will dann auch schön und gut, dann können sie dorthin.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 20:49
http://www.zeit.de/2015/09/islamischer-staat-christen-kalifat-syrien

Hier mal ein netter Bericht über die ethnischen Säuberungen des IS an Christen. Und weil ihr Kalifat sich langsam dem Ende zu neigt darf die dt. Polizei sie regelmäßig aus den Flüchtlingsheimen raus holen wo sie einen auf arme Verfolgte machen. Und Abschieben damit sie in ihrem Heimatland wo sie für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden geht ja nicht. Ist unmenschlich.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 21:02
wer schwere STraftaten in seinem Heimatland begangen hat, gegen das Leben, gegen das Völkerrecht , als Kriegsverbrecher etc steht überhaupt nicht unter dem Schutz des GGm auch nicht unter dem Schutz der GFK oder irgendeines Asylrechtes.

Diese Menschen könnten sofort abgeschoben werden.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 21:09
man sollte heute schon vorbeugen:

denn wenn der IS aber "irgendwann einmal fertig hat" und Assad oder Nachfolger den IS Schergen an den Kragen gehen, womöglich mit menschenunfreundlichen Methoden, könnte sich Deutschland ja schon auf jede Menge ""neuer Verfolgter" freuen :(

geben wir denen auch allen Asyl, weil ihnen menschenunfreundliche Haftstrafen oder womöglich gar Todesstrafen für ihre abscheulichen Verbrechen drohen?

@canales
@wichtelprinz
wie weit wollt ihr wirklich gehen mit Artikel 6a GG ?


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

28.09.2016 um 21:34
@lawine
die Frage ist irrelevant. Die Frage wäre, wie weit Deutschland gehen will sich an folgendes zu halten oder nicht zu halten.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ausweisung, Todesstrafe und Menschenrechte
Verbot der Ausweisung in einen Staat, wo dem Ausgewiesenen die Todesstrafe droht.
Die EMRK verbietet die Todesstrafe nicht. Die Wartezeit in der Todeszelle stellt jedoch eine Massnahme dar, deren Grausamkeit das nach Art. 3 EMRK zulässige Mass übersteigt; demnach verbietet diese Bestimmung die Ausweisung.
Art. 3 EMRK verbietet die Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung absolut und ohne irgendwelche Ausnahmen. In diesem Sinne verbietet auch Art. 15 Abs. 2 EMRK, dass im Notstandsfall (Krieg oder anderer Notstand) von Art. 3 "in keinem Fall abgewichen werden" darf. Daraus folgt ein Ausweisungs- oder Abweisungsverbot von Menschen, welches ebenfalls absoluten Charakter hat. Würde ein Staat eine Aus- oder Abweisung trotzdem vornehmen, würde er Art. 3 EMRK verletzten - unabhängig davon, ob er einem Auslieferungsvertrag gemäss handeln würde oder nicht.
VPB 68.80
Siehe auch Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe.
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/asyl/rechtsprechung/ausweisung-todesstrafe-menschenrechte


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28.09.2016 um 22:31
@wichtelprinz
danke für die juristische Beratung .


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29.09.2016 um 10:54
Die Schweizer zeigen wie es gehen kann.

http://www.focus.de/politik/ausland/neues-gesetz-schweiz-weist-auslaendische-straftaeter-kuenftig-automatisch-aus_id_6005127.html
Muss künftig jeder verurteilte Ausländer die Schweiz verlassen?

Fahrraddiebe oder Schwarzfahrer müssen die Gerichte auch künftig nicht aus dem Alpenland verbannen, aber bei schwereren Straftaten von Ausländern haben sie kaum noch einen Entscheidungsspielraum. Zwingend ist das bei Verbrechen, für die das Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr Haft vorsieht. Bei besonderen Härtefälle sind allerdings Ausnahmen möglich.

Was für Straftaten führen automatisch zur Ausweisungsanordnung?

An erster Stelle nennt das Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Ausweisungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe - etwa der unrechtmäßige Bezug von Leistungen - oder bei Steuerbetrug, sofern auf die jeweiligen Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr stehen.

Gilt die Ausweisung dann lebenslang?

Zunächst gilt sie für mindestens 5, höchstens jedoch 15 Jahre. Im Wiederholungsfall kann sie auf 20 Jahre ausgedehnt und bei besonders schweren Verbrechen auch lebenslang verhängt werden.

Wer also weniger als ein Jahr bekommt oder wegen weniger gravierender Delikten verurteilt wird, darf bleiben?

Nicht unbedingt. Gerichte können bei Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten von der Ausweisung absehen - sofern es kein deutliches "öffentliches Interesse" an einer Abschiebung gibt. Bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monaten bis zu einem Jahr ist dies schon nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung funktioniert...


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29.09.2016 um 11:21
Hier noch die wichtigsten Eckpunkte zur Ausschaffung in der Schweiz.
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative mit Härtefallklausel
Der Nationalrat schwenkt bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf die Linie des Ständerats um: Er hat sich für die Härtefallklausel und damit für einen gemässigteren Weg ausgesprochen, der mit den bewährten Rechtsgrundsätzen der Schweiz zu vereinbaren ist. Damit ist der Ausschaffungs-Automatismus vom Tisch. Die Härtefallklausel berücksichtigt das in Art. 5 BV festgeschriebene Verhältnismässigkeitsprinzip in minimaler Weise.
Mit dem Entscheid des Nationalrates wird der Verfassungstext, welcher durch das Schweizer Volk im November 2010 angenommen wurde, respektiert. Dem Verfassungstext wird auf Gesetzesebene eine Härtefallklausel angefügt, nach welcher das Gericht im konkreten Einzelfall «ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen kann, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. » Namentlich soll die Klausel «der besonderen Situation von Ausländern Rechnung tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.»
Viele NGO’s begrüssen den Entscheid, so etwa die Kampagne «Schutzfaktor M – Menschenrechte schützen uns», welche ihn als «notwendigen und verantwortungsbewussten Entscheid zugunsten der Menschenrechte» einstuft. Allerdings ist beizufügen, dass die Härtefallregelung sehr restriktiv formuliert ist und das Umsetzungsgesetz in seiner Anwendung immer noch zu einer äusserst rigorosen Praxis führen wird.
Der Ständerat hat am 16. März 2015 die verbliebenen Differenzen zum Nationalrat bereinigt. Damit ist die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative definitiv geregelt - Referendum und Durchsetzungsinitiative vorbehalten.
[...]
Einschüchterungstaktik der SVP
Als Reaktion auf den Entscheid des Nationalrats hält die SVP an der Durchsetzungsinitiative fest. Diese wird vermutlich im Jahre 2016 zur Volksabstimmung kommen. (Abgeleht per Volksentscheid 28.02.2016: Anmerkung von mir)Gleichzeitig begann die SVP am 10. März 2015 mit der Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)», welche u.a. den Zweck hat, den Weg freizumachen für eine EMRK-widrige Umsetzung der Ausschaffungs- bzw. Durchsetzungsinititiative.
Die «Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer» der SVP war in der Volksabstimmung vom 28. November 2010 mit 52,9 Prozent Zustimmung angenommen worden. Der verfassungskonforme Gegenvorschlag des Bundesrates blieb mit 45,8 Prozent chancenlos. Die Volksinitiative schuf einen neuen Artikel 121 in der Bundesverfassung, wonach Ausländer/innen, die bestimmte Delikte begangen haben, nach Verbüssung der Strafe automatisch ausgeschafft werden. Dieser Automatismus ist mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip nicht zu vereinbaren.
Der Bundesrat verabschiedete Ende Juni 2013 zuhanden des Parlaments eine Umsetzungsvorlage, die vom strikten Automatismus abrückte (Einzelheiten vgl. unten). Der Kompromissvorschlag war in einem langwierigen Verfahren erarbeitet worden. Kopfzerbrechen bereitete die Vorlage nicht zuletzt deshalb, weil die SVP unterdessen eine weitere Volksinitiative bei der Bundeskanzlei eingereicht hatte, die Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative). Diese möchte eine buchstabengetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Verfassung schreiben.
Am 20. März 2014 kam die Umsetzungsvorlage des Bundesrates zur Erstberatung in den Nationalrat. Eine Mehrheit von 104 gegen 71 Stimmen votierte für eine wortgetreue Umsetzung gemäss der Durchsetzungsinitiative, die noch nicht einmal dem Volk vorgelegt worden war. Dieser erste Nationalrats-Entscheid desavouierte den Bundesrat. Die Zivilgesellschaft kritisierte den Entscheid heftig, weil der Nationalrat unter bewusster Ausschaltung des rechtstaatlichen Verhältnismässigkeitsprinzips die SVP-Durchsetzungsinitiative als Vorlage für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative genommen hatte.
Vom Entscheid des Ständerats…
Im Juni 2014 erklärte die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) die SVP-Durchsetzungsinitiative für teilweise ungültig und zwar im Punkt der Festschreibung des zwingenden Völkerrechts. Sie erklärte, dass mit dem Instrument der Durchsetzungsinitiative die Gewaltenteilung geritzt werde, weil das Parlament für die Umsetzung einer Initiative im Gesetz zuständig sei. Die SPK-S liess sich nicht vom Druck der SVP lenken. Sie entschied im November 2014, dass sie sich bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative für einen «Mittelweg» einsetzen wird und rückte vom Delikt bezogenen Automatismus einer Ausschaffung ab.
Am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember 2014 entschied der Ständerat mit 28 gegen 3 Stimmen (bei 9 Enthaltungen), den Anträgen seiner Staatspolitischen Kommission zu folgen.
… zum Umdenken im Nationalrat
Am 11. März 2015 hat sich der Nationalrat dazu entschlossen, auf die Linie des Ständerats einzuschwenken und für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative einen gemässigteren Weg zu wählen als die ursprünglich maximal harte Variante.
Einige Nationalräte/-innen dürften bei ihrem ersten Entscheid, die harte Linie der SVP durchzuziehen, politisch kalkuliert haben. Denn hätte das Parlament den Vorschlag des Bundesrates ohne Hin-und-her gestützt, dann wäre es vermutlich noch vor den Wahlen im Herbst 2015 zu einer Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative der SVP gekommen.
[...]
Der ursprüngliche Entscheid des Nationalrats schien nur auf den ersten Blick besonders verfassungskonform zu sein; bei näherem Hinsehen erwies er sich als Schritt hin zu einem Verfassungsbruch. Das Bundesgericht hatte nämlich bereits im Herbst 2012 unmissverständlich darauf hingewiesen, der Gesetzgeber sei verpflichtet, den neuen Ausschaffungsartikel so auszulegen, dass die Einheit der Bundesverfassung, insbesondere die rechtstaatlichen Prinzipien von Art. 5 BV, gewahrt bleiben. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit und der Rechtsanspruch auf eine richterliche Überprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Rechts auf Familie Art. 8 EMRK würden ausser Kraft gesetzt, falls der Gesetzgeber den vom Ausschaffungsartikel suggerierten Automatismus von Ausschaffungen unverändert übernehmen würde.
Hätte sich der Gesetzgeber für den Automatismus ohne Ausnahmen entschieden, hätte er wichtige rechtsstaatliche Grundsätze fallen gelassen. Heute ist klar, dass wahltaktisches Kalkül ausschlaggebend war für die ursprüngliche Haltung der Nationalratsmehrheit, nämlich das Vermeiden einer allfälligen Abstimmung über die SVP-Durchsetzungsinitiative vor den eidgenössischen Wahlen im Jahre 2015. Dieses Kalkül bewirkte, dass sich die Ständeratskommission eingehender mit einer Kompromisslösung befassen musste, die nun gefunden wurde. Die Befürchtung, dass die Räte eine Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative vollständig verhindern wollen, war schliesslich unbegründet. Ein solches Kalkül wäre denkwürdig gewesen, denn dann hätte das Parlament zum ersten Mal im vollen Bewusstsein verfassungs- und menschenrechtswidrige Bestimmungen in ein Gesetz gegossen und einen offenen Konfrontationskurs mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingeschlagen. Dies hätte das Bundesgericht in ein schwieriges Dilemma versetzt.
Humanrights.ch ist froh, dass es nicht soweit kam. Die Umsetzung trägt dem Menschenrechtsschutz nun minimal Rechnung und lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine Verhältnismässigkeitsabwägung zu.
Der Einbezug von Grundrechtsschutz und Verhältnismässigkeitsprinzip wird von den Initianten der Ausschaffungsinitiative häufig als «Missachtung des Volkswillens» beklagt. Dabei geht vergessen, dass deren Berücksichtigung im Gegenteil gerade von Respekt vor dem Souverän zeugt - sind diese Werte doch Teil der von Volk und Ständen angenommenen Verfassung. Konsequenzen wird die Ausschaffungsinitiative so oder so haben: Bereits heute kommt es vermehrt zu Fällen, in denen eine Ausschaffung Familien auseinander reisst.
[...]
Der neue Ausschaffungsartikel in der Verfassung
Der Artikel 121 der Bundesverfassung ist mit der Ausschaffungsinitiative um drei neue Absätze ergänzt worden. Diese halten fest, dass alle Ausländer und Ausländerinnen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus bei rechtskräftiger Verurteilung wegen bestimmter Straftaten das Aufenthaltsrecht verlieren. Erwähnt sind in der Verfassung folgende Straftaten: vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte, Gewaltdelikte (z.B. Raub), Menschenhandel, Drogenhandel oder Einbruchsdelikte. Das Aufenthaltsrecht verliert zudem, wer missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen hat.
Grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung
Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative treten grundsätzliche Schwierigkeiten auf. Ein Automatismus, wie ihn der neue Verfassungsartikel suggeriert, ist mit internationalen Menschenrechtsverträgen nicht vereinbar und widerspricht der Bundesverfassung, da so weder das Strafmass noch die Schwere der Tat oder die persönliche Situation des Betroffenen bei einem Landesverweis vom Richter beachtet werden dürften. Bereits im Nachgang der Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative forderten deshalb verschiedene Akteure, wie auch humanrights.ch, eine Gesetzeslösung zu finden, mit welcher im Einzelfall die Verhältnismässigkeit gewahrt werden kann. Insbesondere müssen das Non-Refoulement-Prinzip sowie das Recht auf Familienleben eingehalten werden.
Die ursprünglichen Umsetzungsvorschläge des Bundesrates
Variante 1: Der Kompromiss
Diesen Schwierigkeiten hat der Bundesrat mit einem als Kompromisslösung ausgestalteten Umsetzungsvorschlag (Variante 1) zu begegnen versucht: Zwar muss der Richter demnach bei der Begehung von schweren Sexual-, Gewalt- und Vermögensdelikten, Einbruchsdelikten sowie dem betrügerischen Bezug von Sozialleistungen grundsätzlich einen Landesverweis aussprechen – dies entspricht dem von der Initiative geforderten Automatismus.
Zwei Ausnahmen dürften den Vorschlag aber mit Menschenrechtsabkommen kompatibel machen: Zum einen muss für einen Landesverweis eine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verhängt worden sein. Diese Mindeststrafe verhindert einen Automatismus der Ausschaffung bei leichten Delikten, wobei Kriminaltouristen und Wiederholungstäter von der Regel wiederum ausgenommen sind und auch bei leichten Strafen des Landes verwiesen werden können. Zum anderen darf nach dem Bundesratsvorschlag die Landesverweisung für den Ausländer oder die Ausländerin nicht «unzumutbar» sein, d.h. die Verurteilten dürfen nicht in ihren persönlichen Rechten, welche durch internationale Menschenrechtsgarantien (wie etwa aus der EMRK oder dem UNO-Pakt II) geschützt sind, in schwerwiegender Weise verletzt sein.
Variante 2: Der Automatismus
Die Vertreter des Initiativkomitees wollen gerade keine mit dem Völkerrecht oder dem Prinzip der Verhältnismässigkeit konforme Umsetzung: Bei dem von ihnen eingebrachten Umsetzungsvorschlag (Variante 2) müsste ein Landesverweis zwingend auch bei weniger schweren Delikten und unabhängig von den Umständen im Einzelfall verhängt werden. Der Deliktskatalog sieht bei dieser Variante zudem vor allem im Bereich der Gewaltdelikte eine Erweiterung vor. Umfasst würden auch leichtere Verbrechen und Vergehen wie z.B. die einfache Körperverletzung oder Pornografie.
Besonders stossend an Variante 2 ist aus menschenrechtlicher Sicht, dass ein Landesverweis unabhängig von der persönlichen Situation der betroffenen Personen oder der tatsächlich ausgesprochenen Strafe verhängt werden müsste. Auch wenn das Gericht etwa wegen mildernden Umständen von einer Strafe absieht, müsste der Delinquent dementsprechend ausgewiesen werden.
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: Bundesrat schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung
Medienmitteilung vom 23. Mai 2012
Die «vermittelnde» Umsetzung
In der Vernehmlassung sprach sich die grosse Mehrheit der Teilnehmenden für die erste Umsetzungsvariante aus, wenn auch verschiedentlich «nur widerstrebend und nur deshalb […], weil Variante 2 für sie keine Alternative darstellt», wie der Bundesrat in der am 26. Juni 2013 veröffentlichten Botschaft schreibt. Die nun vorgestellte Umsetzung orientiert sich aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung stark an der oben erläuterten Variante 1.
Im Unterschied zur Variante 1 wurde unter anderem jedoch der Deliktskatalog um Straftaten im Bereich der öffentlich-rechtlichen Abgaben erweitert. Zudem sollen zwar die internationalen Menschenrechtsgarantien eingehalten werden, so die Botschaft explizit. Gleichzeitig will die Umsetzung jedoch, dass jüngeres Verfassungsrecht entgegenstehendem Völkerrecht vorgehen wird. Die Regierung hält dabei fest: «Im Ergebnis kann die vorgeschlagene Regelung somit zu Konflikten mit der EMRK, dem UNO-Pakt II, der KRK, dem FZA oder dem EFTA-Übereinkommen führen.»
SVP verstärkt politischen Druck
Die Reaktionen auf diese «vermittelnde Lösung zwischen einem Ausweisungsautomatismus und dem bisherigen Verfassungsrecht und dem Völkerrecht» haben die Befürchtungen bestätigt, dass die SVP bei den Umsetzungsschwierigkeiten der Ausschaffungsinitiative nicht zu konstruktiven Lösungen beiträgt, sondern diese Schwierigkeiten zum Anlass nimmt, um auf der politischen Bühne für die Aufkündigung wichtiger internationaler Verträge Stimmung zu machen.
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/auslaender/politik/umsetzung-ausschaffungsinitiative

Wie man sieht ist das Ganze keine locker flockige Hauruckbewegung sondern ein auf Verfassung und internationales Recht gerechte Umsetzung. Wie auch zu lesen ist waren die Initiaten der Initative weniger daran belteiligt konstruktive Lösungen zu finden. Eher sind sie damit beschäftigt per Initiative die Schweiz weg von der EMRK zu bringen.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

29.09.2016 um 12:07
Was lernen wir:

Beschlossene Ausschaffung straffälliger Asylbewerber in der Schweiz = eine gerechte Umsetzung.

Forderung zur Ausschaffung krimineller Asylbewerber in Deutschland = inhumaner verfassungswidriger Völkerrechtsbruch *gift&galle*


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

29.09.2016 um 12:19
@def

Der Unterschied zum deutschen Recht ist eigentlich nicht sehr groß...
Auch in Deutschland sind gesetzliche Regelungen zur Ausweisung straffälliger Ausländer verschärft worden. Was ist der Unterschied zur Schweiz?

Der Automatismus. Schweizer Gerichte müssen die Ausweisung bei den genannten Straftaten verfügen und dürfen nur in besonderen Härtefällen davon absehen. Deutsche Richter dagegen haben immer abzuwägen zwischen dem "Ausweisungsinteresse" des Staates und dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Ausweisung recht ähnlich.
http://www.focus.de/politik/ausland/neues-gesetz-schweiz-weist-auslaendische-straftaeter-kuenftig-automatisch-aus_id_6005127.html

Dabei sind Abschiebungshindernisse, welche ebenfalls geprüft werden müssen noch außen vor.
Es geht hier ausschließlich um die Verfügung...nicht um die Umsetzung.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

29.09.2016 um 12:24
@def
Zitat von defdef schrieb:Forderung zur Ausschaffung krimineller Asylbewerber in Deutschland = inhumaner verfassungswidriger Völkerrechtsbruch *gift&galle*
Ich kann mich da eher an faschoide Lösungsansätze alla "alle auf eine Insel, in einen Rechtsfreien Raum wo sie tun und lassen können was sie wollen, schicken" entsinnen. Aber was kümmert einem schon das Gelaber von Gestern.

Es gehört einfach zum selben Coleure welche eben nicht an konkreten, verfassungs und internationalen Abkommen konformen, Lösungen interessiert sind.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

29.09.2016 um 13:03
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Erneut-Gewalt-in-Schwerin-Festnahmen-,schwerin528.html
Zwei 21- und 22- jährige Syrer sollen laut Polizei zuerst eine andere Gruppe von Zuwanderern und einen Schweriner attackiert und mit einem Messer bedroht haben. Als ein weiterer Beteiligter den Streit schlichten wollte, sei er geschlagen worden. .....
Die Tatverdächtigen gehören nach Polizeiangaben zu einer bekannten Gruppe und wurden wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen.


Schon häufiger Auseinandersetzungen

..... Dabei ist laut Insidern stets ein relativ einheitlicher Personenkreis beteiligt: junge Leute meistens, oft auch sogenannte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge .....

Schlägereien hatte es auf dem Marienplatz und in einigen Plattenbau-Vierteln schon mehrere gegeben.

Streitigkeiten drehen sich um unterschiedliche Werte

Offenbar gehören die Beteiligten verschiedenen Cliquen an, die sich an bestimmten Punkten wie dem Marienplatz regelmäßig treffen. Beobachter beziffern den Kreis der problematischen Personen auf 20 bis 30 Leute. Bei den Auseinandersetzungen geht es demnach oft um die unterschiedlichen Wertesysteme, zum Beispiel beim Umgang zwischen den Geschlechtern. Auslöser sind nicht immer Migranten: Es gab auch Fälle, in denen Mitglieder rechter Gruppen friedliche Migranten bewusst provoziert haben
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Erneut-Gewalt-in-Schwerin-Festnahmen-,schwerin528.html


nahezu gleiches Muster wie in Bautzen:

UMF' s attakieren wiederholt in der Öffentlichkeit Menschen, die ihre "mittelalterlichen" Werte nicht teilen.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

29.09.2016 um 13:49
@lawine
Aus deinem Link
Zitat von lawinelawine schrieb:Auslöser sind nicht immer Migranten: Es gab auch Fälle, in denen Mitglieder rechter Gruppen friedliche Migranten bewusst provoziert haben
Weshalb attackieren die Rechten?
Die provozieren dann bestimmt nur um dann anschliessend die neuzeitlich-christliche Kultur verteidigen zu können.^^
Hey, wir kriegen das schon so hingebogen, dass es passt. Im Zweifelsfall lassen wir einfach die missliebigen Teile des Artikels bei der Schlussfolgerung unter den Tisch fallen.
Merkt doch keiner.


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

29.09.2016 um 14:22
Eigentlich ist die Abwägung zwichen dem Abschiebeinteresse der BRD und dem Bleibeinteresse des Asylantragstellers für Gerichte doch sehr einfach: Wenn jemand Asyl beantragt und dann Straftaten begeht, kann sein Bleibeinteresse doch nicht sehr groß sein, das dokumentiert der Bewerber doch durch die begangene Straftat als solche.

ich wundere mich nur, dass man überhaupt darüber diskutieren kann, ob wir Importkriminelle behalten wollen oder nicht:
Und tschüss! Kriminelle haben wir genug


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Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden

29.09.2016 um 14:25
@Heide_witzka
da steht nicht, dass die Rechten attackiert hätten, sondern gelegentlich provoziert

da Provokation keine Straftat ist, wohl aber schwere Körperverletzung, findest du hier nur den Teil, der straffällige Asylbewerber betrifft.

wenn es Attacken von Rechten gibt, findest du das im Rechtsextremen thread.


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