Straffällige Asylbewerber sollen (schneller) abgeschoben werden
26.09.2016 um 11:16Kc schrieb:Ich hab das doch detailliert aufgeführt, denke ich, wer als Asylbewerber, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter gilt.Das schon, aber falsch, wenn du z.B. schreibst:
Kc schrieb:Es gibt auch die Möglichkeit, dass jemand als Flüchtling anerkannt wird, aber kein Asyl erhält.Flüchtling hat mit Anerkennungsfragen nichts zu tun, sondern ist ein Tatbestand.
Was du meinst, ist die Unterscheidung zwischen anerkanntem Asylanten und nicht anerkanntem, aber unter "Scchutz" stehendem, etwa weil er zwar nicht die Kriterien erfüllt, die für Anerkennung als Asylant notwendig sind (Flucht vor staatlicher Verfolgung), sondern weil er "nur" dem Krieg davongelaufen ist um sein Leben zu retten und damit nicht als Asylant, sondern als Schutzbedürftiger gilt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass er weder den einen noch den anderen Titel erhält und trotzdem Flüchtling ist.
Das hat aber mit dem Begriff Flüchtling/"Flüchtling" nichts zu tun. "Flüchtling" ist in diesem Zusammenhang bereits eine populistisch-tendenziöse Vorverurteilung.