Bin gerade auf über etwas gestolpert
An alle die immer gern das Grundgesetz zur hand nehmen um den Zwang zur "Hilfsbereitschaft" in der Flüchtlingsdebatte zu begründen....
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist
Dann sollte man auch konsequent genug sein, es auch im ganzen zu vertreten.
@Jairo Jairo schrieb:Kenne mich mit dem Vorgang der Abschiebuung nicht so gut aus. Als Laie wie ich versteht man das einfach nicht warum das so ein Problem ist.
Es gibt relativ wenige Beamte für die doch große Zahl an Abschiebungen. In der Realität holt man niemanden mit gepackten Koffer ab und führt in dann wortlos in Flugzeug und sagt Tschüss, denn Auf Wiedersehn geht ja nicht.^^
Sondern die Leute wehren sich mit Händen und Füßen, ihnen wird aus persönlicher sicht gerade das Leben zerstört.
Allein 2014 konnten 141 auf Grund zu starker Gegenwehr vorerst bleiben.
Und 2015 sind es doch noch ein paar mehr.
Außerdem kann man immer wieder neue Gründe vorbringen aus denen man Asyl beantragt, die dann wieder über Wochen und Monate geprüft werden müssen. Deutsche Bürokratie.