@kuno7 Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Mitgliedschaft im EWR zu haben.
Die eine ist Mitgliedschaft in der EU, die andere über die EFTA.
UK war Grüdungsmitglied der EFTA im Jahre 1960, ist aber 1973 der EG beigetreten, die dann 1992 zur EU wurde.
Wenn das UK Artikel 90 triggert, müssen am Ende alle EU Staaten über das weitere Verhältnis zur EU beistimmen. Um in die EFTA aufgenommen zu werden, müssen zusätzlich auch die EFTA Staaten damit übereinstimmen.
Norwegen ist da etwas zickig:
http://www.independent.co.uk/news/business/news/norway-model-not-right-brexit-eu-referendum-uk-single-market-passporting-eea-a7113101.htmlUK kann sich auch entscheiden, komplett aus dem EWR auzuscheiden, und nur über WHO Regeln Handel mit Europa zu treiben. Das wäre aber wirtschaftlicher Selbstmord.
Vorteile für das UK sind die Möglichkeit des Abschließens separater Freihandelsabkommen mit Drittstaaten, die sonst nur in der EU möglich sind. Das Argument der Brexiteers (v.a. Davis) war, dass solche Abkommen (z.B. mit Common Wealth Staaten) schneller abzuschließen sind als über die EU. Außerdem Ausnahme von der politischen Ever closer union (die EFTA ist eine reine wirtschaftliche Zweckgemeinschaft) und keine Gerichtsbarkeit durch den European Court of Human Rights, mit dem v.a. Theresa May in Konflikt stand.
Nachteile sind der Ausschluss von der EU-Gesetzgebung. Ein Resteinfluss bleibt aber i.d.R. erhalten.