Der Fall Oskar Gröning
02.03.2018 um 14:29Der andere rechtlich zu bedenkende Teil ist eben tatsächlich das Alter.
Jeder Gefangene soll eine echte Perspektive auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach seiner Haftentlassung haben. Das wird in allen Verhandlungen so vorausgesetzt. Wie man das bei einem 93 jährigen sicherstellen will, ist schon eine ernstzunehmende Frage.
Schließlich soll sogar ein Herr Breivik irgendwann haftentlassen werden. Das wird für die Hinterbliebenen seines Massenmordes auch schwer zu ertragen sein. Und der wird noch recht jung und nichts bereuend wieder auf die Menschheit losgelassen, trotz aller Gefahr, die dann noch durch ihn besteht.
Dass der Gröning noch ernsthaft eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen wird, ist hingegen eher nicht zu erwarten.
Jeder Gefangene soll eine echte Perspektive auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach seiner Haftentlassung haben. Das wird in allen Verhandlungen so vorausgesetzt. Wie man das bei einem 93 jährigen sicherstellen will, ist schon eine ernstzunehmende Frage.
Schließlich soll sogar ein Herr Breivik irgendwann haftentlassen werden. Das wird für die Hinterbliebenen seines Massenmordes auch schwer zu ertragen sein. Und der wird noch recht jung und nichts bereuend wieder auf die Menschheit losgelassen, trotz aller Gefahr, die dann noch durch ihn besteht.
Dass der Gröning noch ernsthaft eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen wird, ist hingegen eher nicht zu erwarten.