@Rho-ny-theta Da mag es Ausnahmefälle geben. Aber wenn es nur eine Staatsbürgerschaft gibt, kann man sie ihm nicht einseitig aberkennen.
@Aperitif Das Grundgesetz? Wenn man das fordert, sollte man sich klar sein darüber, wie es entstand.
Und was das bedeutet, wenn man Leute ausbürgern kann, das hat man mit der DDR erlebt. Kein erstrebenswerter Zustand, dächte ich.
Einfach mal so das Grundgesetz ändern, nur weil 18.000 auf die Straße gehen, oder weil es einen Terroranschlag in einem anderen Land gab? Das gab es nichtmal zu RAF-Zeiten, als es andauernd Anschläge, Demonstrationen und Entführungen gab, Tausende von Sympathisanten und hunderte von Unterstützern, Ausbildungscamps in Syrien und Palästina, weltweite Netzwerke.
Das "geh doch nach Drüben" hat nur die DDR real und zwangsweise umgesetzt. Nicht ganz das Vorbild, dem man nacheifern möchte, oder? (Und da hatten dien Ausgebürgerten wenigstens automatisch die BRD-Staatsangehörigkeit.)
Andere Frage: Warum sollte man anderen Staaten die Probleme aufhalsen, die hier entstanden sind? Wenn Deutsche, die hier aufgewachsen sind, sich entscheiden, Kriminelle oder Terroristen zu werden, was kann dann irgendein anderes Land dafür?
Wir sollten unsere Probleme schon selbst lösen.