PEGIDA
07.01.2015 um 22:21Aber ich würde trotzdem gerne nochmal auf meine Punkte kommen. Keiner eine Idee?
Seit zehn Jahren heißt die tägliche Aufgabe der AG BIRGiT: Islamistische Gefährder beschleunigt identifizieren und Aufenthalt in Deutschland möglichst beenden.Seltsam.. ich habe das Gefühl es werden immer mehr...
eckhart schrieb:Erwartest Du dass sie bei Gründung dieser Institutionen spätestens nach einem Jahr tot umfallen ?Sofern sie keinen deutschen pass haben könnte man sie ganz einfach ausweisen. Selbst den pass kann man entziehen.
Gwyddion schrieb:Seit zehn Jahren heißt die tägliche Aufgabe der AG BIRGiT: Islamistische Gefährder beschleunigt identifizieren und Aufenthalt in Deutschland möglichst beenden.Danke für die Info, kannte ich auch noch nicht ...
Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz lotet derzeit zudem die rechtlichen Möglichkeiten aus, um bereits im Vorfeld die Ausreisen gewaltbereiter Islamisten zu verhindern. Der Reisepass wird bereits oftmals entzogen. Dann bleibt aber noch der Personalausweis – und mit diesem kommt man von Deutschland aus problemlos in bei Islamisten beliebte Transitländer wie Ägypten oder die Türkei.
freiwilliger Eintritt ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit der oder die Betroffene ebenfalls besitztWäre zum beispiel eine Möglichkeit. Alternativ kann man ja auch gesetzeslagen ändern.
Aperitif schrieb:Man kann eine Staatsbürgerschaft aberkennen.http://m.bundesregierung.de/Webs/Bregm/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/verlustStaatsangehoerigk/_node.html
eckhart schrieb:Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.Viele haben ja zwei Staatsbürger schaften. Ich würde sogar soweit gehen das is Kämpfer automatisch is Staatsbürger sind. Demzufolge könnte man sehr wohl die Staatsbürgerschaft entziehen.
Das Grundgesetz verbietet in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Unter Entzug werden hierbei nur solche Maßnahmen oder Regelungen verstanden, durch welche jemand gegen oder ohne seinen Willen seine Staatsangehörigkeit verliert und diesen Verlust nicht vermeiden kann.Wikipedia: Deutsche Staatsangehörigkeit#Verlust der Staatsangeh.C3.B6rigkeit
Rho-ny-theta schrieb:Man kann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen, wenn der Inhaber noch eine weitere hat oder diese erwirbt.hat ja @Aperitif in seinem eigenen Link gelesen:
eckhart schrieb:"Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird"
Aperitif schrieb:Ich sagte ja schon, wenn man es lösen wollte könnte man das Gesetz ändern.und ich wies darauf hin, dass es auf diese Weise nicht mal möglich ist die NPD loszuwerden.
Aperitif schrieb: Allerdings wenn ein Gesetz der heutigen zeit nicht mehr gerecht wird muss es geändert werden.Und das stellt Wer? fest?