Narrenschiffer
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PEGIDA
29.12.2014 um 11:13Allmysterio schrieb:Und Einbruchsdiebstahl wird nur mit der Freiheitsstrafe von ein paar Jahren bestraft?Bis zu zehn Jahre Gefängnis: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html
Du kannst natürlich auch Handabhacken fordern, dann ist aber Pegida gegen dich.
Hier übrigens die Definition von Raub im StGB:
http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html