Narrenschiffer
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PEGIDA
29.12.2014 um 11:13Bis zu zehn Jahre Gefängnis: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.htmlAllmysterio schrieb:Und Einbruchsdiebstahl wird nur mit der Freiheitsstrafe von ein paar Jahren bestraft?
Du kannst natürlich auch Handabhacken fordern, dann ist aber Pegida gegen dich.
Hier übrigens die Definition von Raub im StGB:
http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html