Integration ist passé
24.11.2009 um 03:07DahamImIslam schrieb:Soso! Würdest du mit deinem Sohn ZUHAUSE von den ersten Tagen an nur englisch, spanisch, chinesisch sprechen, wenn du dort z. B. aus Karrieregründen leben würdest, geschweige denn aus wirtschaftlicher NotGing es hier um Karrieregründe oder wirtschaftliche Not ? Oder darum, ob jemand die Staatsbürgerschaft eines Landes hat und hier lebt ?
Aber ich denke, es sollte nicht um das Sprechen irgendeiner Sprache gehen oder welche Sprache man seinem Kind in den ersten 2 Jahren als erstes beibringt. Sondern in erster Linie um die Sprache, die in einem Land zur Kommunikation genutzt wird.
In Deutschland ist das nunmal die deutsche Sprache.
DahamImIslam schrieb:Nein aber wer in Deutschland mehrere Jahre in die Schule gegangen ist, wer jahrelang in Deutschland gearbeitet hat und wer einfach jahrelang in Deutschland gelebt hat.Das ist in vielen anderen Ländern ähnlich.
Warum sollten bei Bürgern, die nicht in Deutschland geboren sind oder deren Eltern nicht in Deutschland geboren sind, Kriterien wie Arbeitsplatz, Vorbestrafung, Mitglied in einer beobachteten Vereinigung oder die finanzielle Lage eine Rolle spielen, während dies bei den Bürgern, die deutscher Herkunft sind, nicht der Fall ist?
Mal ehrlich, ... wenn ein Ausländer hier lebt und eine Anzeige nach der anderen sammelt, warum sollte man den dann hier dulden ? Wie war das mit dem Fall Mehmet? Hier nachzulesen : Wikipedia: Fall Mehmet
Wäre es deiner Meinung nach in Ordnung, Serienstraftäter, Mörder , Mitglieder einer Terroroganisation oder Menschen mit Schulden oder Menschen die dem Staat sofort auf die Kasse gehen und dann Sozialhilfe bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben?
Ich selbst kenne einen Aserbaidschaner.
Der hat nichts anderes gemacht außer aufzufallen, Anzeigen zu sammeln und Menschen zu bedrohen. Das war in der Schule so und nach der Schule auch.
Warum reist man 1000sende Kilometer durch die Welt nach Deutschland, einem Land in dem man nun wirklich nicht schlecht lebt und macht nur Mist ?
Muss ihn Deutschland, trotz seines jahrelangen Aufenthaltes hier dulden und ihm die deutsche Staatsbürgerschaft geben ? Wie seihst du das ?
DahamImIslam schrieb:während dies bei den Bürgern, die deutscher Herkunft sind, nicht der Fall ist?Weil die bereits deutsche sind.
DahamImIslam schrieb:Wir haben in Deutschland kein Geburtsrecht- oder Lebensrecht, sondern ein Herkunftsrecht. Das ist ehrlich gesagt in einer Zeit, in der die Menschen sich häufig räumlich verändern, nicht mehr zeitgemäß.Was schlägst du vor ? Einen Weltbürgerausweis ?
Seit der Einführung von Staatsangehörigkeitsgesetzen galt in Deutschland (Preußen 1842) das Ius Sanguinis als der herrschende Erwerbstatbestand. Seit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 galt im Deutschen Reich ein reines Ius Sanguinis. Mit der Staatsangehörigkeitsreform 2000 wurde mit dem sogenannten „Optionsmodell“ ein ergänzendes Ius Soli für die zweite Einwanderergeneration eingeführt[1], bei dem bis zur Volljährigkeit eine doppelte Staatsbürgerschaft besteht und sich die Person dann in der Regel bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden muss (§ 4 Abs. 3 und § 29 StAG).Wikipedia: Geburtsortsprinzip