@facepalm"Annexion"
Eine Annexion (von lateinisch annectere ‚anknüpfen‘, ‚anbinden‘; auch als Annektierung bezeichnet) ist die erzwungene und einseitige endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.
Wikipedia: Annexion
Ja, diese Definition war mir genauso auch geläufig.
Kurzgefasst:
-einseitig
-erzwungen
-endgültig
-Eingliederung fremden Territoriums
Verfassung der Krim Artikel 9 von 1992:
Die Republik Krim ist Teil der Ukraine und der Staat definiert seine Beziehungen zu ihr auf der Grundlage der Verträge und Abkommen.
http://sevkrimrus.narod.ru/ZAKON/1992konst.htm
Weiterführend:
[...] Am 1. Juni 1992 einigten sich die Parlamentspräsidenten der Krim und der Ukraine auf einen wirtschaftlichen Sonderstatus für die Krim und den Verbleib der Halbinsel in der Ukraine.
Am 30. Juni 1992 beschloss das ukrainische Parlament mit 246 gegen 4 Stimmen ein Gesetz, das der Krim weitestgehende Autonomie einräumt. Danach ist die Halbinsel Krim ein autonomer Bestandteil der Ukraine und die Bereiche Außenpolitik, Verteidigung und Währungspolitik verbleiben bei der Ukraine. Die autonome Krim erhielt das Recht, die Außenwirtschaftsbeziehungen, die Sozial- und Kulturpolitik eigenständig zu gestalten und kann allein über die Bodenschätze (bspw. Erdgas) verfügen. Ein Anschluss der Krim an ein anderes Land bedarf der Zustimmung des ukrainischen Parlaments und des Parlaments der Krim. Eine Stationierung von Streitkräften bedarf der Zustimmung des Parlaments der Krim.
Wikipedia: Geschichte der Ukraine (seit 1991)
Die Ukraine konnte 1995 die Krim also überhaupt nicht annektieren, da sie bereits seit 1992 zum eigenen Staatsgebiet gehörte.
Ja, ließt Du denn auch selbst die Quellen, die Du angibst?
Dass das Territorium der Krim unter ukrainischer Hochheit stand, wie Du es versuchst zu vermitteln, steht da eben NICHT, sondern genau das Gegenteil:
a) (1.Quelle) die Krim war ein Teil der Ukraine, ABER die Grundlage dafür waren eben Verträge und Abkommen. solche sahen folgend aus:...
b) die Krim hatte sämtliche Autonomierechte bekommen. Nur Außen-, Währungs- und Verteidigungspolitik durften sie nicht autonom entscheiden (Es waren nur diese 3 Dinge, mehr nicht). ALLES andere (und das schließt nun mal auch ein, was sie mit dem eigenen Grund machen konnten, so wie das Bestimmen der Bodenschätze) durften sie vollkommen selbst entscheiden.
Es war ihr Bier, was sie mit dem Grundstück machen. Sie konnten als eine autonome Republik darüber frei verfügen und wenn sie es wollten, hätten sie bspw. ihr Gas einfach verpulvern können.
facepalm schrieb am 04.12.2015:Es wurde also nichts einfach abgeschafft, sondern in Einklang mit ukrainischem Recht Teile beschränkt bzw. aufgehoben und andere Bereiche erweitert und präzisiert.
Genau ein solches Recht gab es weder in der ukrainischen Verfassung, noch in der der Krim. Das geschah gar nicht im Einklang!
Die Verfassung der Krim und der Präsident wurden vollkommen willkürlich abgesetzt:
j.t. schrieb am 03.12.2015:Am 17. März 1995 hob das ukrainische Parlament die Verfassung der Krim auf und schaffte das Amt des Präsidenten der Krim wieder ab. ...Präsident Kutschma stellte die Krim am 1. April 1995 per Dekret unter seine direkte Kontrolle und setzte Anatolij Franchuk wieder als Vorsitzenden des Ministerrats der Krim ein. Die Ernennung der Regierung der Krim bedurfte künftig der Zustimmung des ukrainischen Präsidenten, der damit faktisch den Autonomiestatus der Krim aufhob
Wikipedia: Geschichte der Ukraine (seit 1991)#1995Ein solcher Entscheid fand absolut einseitig (nur seitens Kiew), erzwungen (willkürliche Absetzungen der Verfassung von Krim und dessen Präsidenten), endgültig (die Krim hat nie wieder eine vergleichbare Autonomie zugesprochen bekommen) und die Hochheitsrechte wurden durch Aufhebung der Autonomie ebenfalls angeeignet.
Ja, toll! Per Definition, die Du oben angegeben hast, handelt es sich um eine 100%ige Annexion. Alles trifft auf 1995 zu und die Krim wurde also schon damals rechtswidrig annektiert.
Die Verfassung der Krim, auf die Du dich beziehst wurde nun mal seitens Kiew für nichtig erklärt In der (aktuellsten?) Verfassung von 1998 (http://sevkrimrus.narod.ru/ZAKON/1998konst.htm) steht u.a.:
Artikel 4, Absatz 2:
2. Die Verfassung der Autonomen Republik Krim sowie normative Rechtsakte der Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim werden in der Staatssprache,in Russisch und Krimtatarisch veröffentlicht.
Staatssprache=Ukrainisch
Ukrainisch=Staatssprache
Synonym verwandt steht da nichts weiter, als dass die Verfassung und Rechtsakte auf Ukrainisch, Russisch und Krimtatarisch veröffentlicht werden.
Ja, dann verstehe Ich erst recht nicht das ganze Rumgeeiere von Dir!
Das hier:
Krimtatarisch wurde zur dritten Amtssprache in der autonomen Republik Krim. Und gilt nur auf der Krim als Amtssprache. Und das seit 1992/1993. stimmt dann wohl nicht und Wir wären dann bei den Aussagen vom User
@Chavez, der nichts anderes schrieb.
facepalm schrieb am 04.12.2015:Ukrainisch wird nicht exponiert
Dazu hast Du bereits von
@Chavez mehrfach eine hinreichende Erklärung erhalten (Siehe S.3902!)