Unruhen in der Ukraine - reloaded
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Unruhen in der Ukraine - reloaded
18.11.2014 um 13:29mainstream0815 schrieb:so so, verstehe, sind wir fast wieder beim bekifften ChefermittlerWürd ich auch das kiffen anfangen wenn ich's mit solchen Experten Zutun habe die jetzt noch wie Wahnsinnig Rätseln ob das letzte satbild echt ist .
Unruhen in der Ukraine - reloaded
18.11.2014 um 13:32@Gentian
Es gibt Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten und gewisse Gebiete in der Ukraine werden wohl mit sehr grossem Schaden zurück bleiben.
Angesichts dessen denkst Du das man froh sein soll das der Ami noch keine Bomben über der Ostukraine abwirft.
Gentian schrieb:Dass ihr immer gleich werten müsst, ich bin neutral, ich sage meine meinung UND nicht ICH verteile oder lasse seuchen wählen, sondern die amis...;-) ihr könnt nur froh sein, dass es nicht schon längst komplett eskaliert ist, wäre bushi da heute, würden wir uns vielleicht nicht mehr unterhalten...;-)))Ich fass mal kurz für Dich zusammen: in der Ukraine findetet gerade ein Bürgerkrieg statt welcher von verschiedenen Interessengemeinschaften unterstützt, angezettelt und am laufen gehalten wird.
Es gibt Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten und gewisse Gebiete in der Ukraine werden wohl mit sehr grossem Schaden zurück bleiben.
Angesichts dessen denkst Du das man froh sein soll das der Ami noch keine Bomben über der Ostukraine abwirft.
Unruhen in der Ukraine - reloaded
18.11.2014 um 13:32@Jedimindtricks
schade dass du hier deine Zeit verplemperst. Solche Kompetenzen wie du sollten schon lang bei der NATO sitzen. Da gibts ja bekanntlich einigen Kompetenzmangel.
schade dass du hier deine Zeit verplemperst. Solche Kompetenzen wie du sollten schon lang bei der NATO sitzen. Da gibts ja bekanntlich einigen Kompetenzmangel.
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18.11.2014 um 13:32Bin kein Freund von langen Zitaten, aber in dem Fall... aus dem o.g. Link in voller Länge:
Die Krim-Krise aus völkerrechtlicher PerspektiveOb der Verfasser einen Fehler macht, bezüglich der Absetzung von Janukowitsch kann ich nicht sagen, m.W. fehlte eine Stimme zur 75% Mehrheit...
Die Krim-Krise stellt die internationale Ordnung und das Völkerrecht mit seinen schwachen Durchsetzungsmechanismen in mehrfacher Hinsicht auf die Probe. Die faktische Besetzung der Krim durch russische Militärkräfte verstößt gegen mehrere Normen des Völkerrechts und ist im 21. Jahrhundert absolut inakzeptabel. Die erhöhte Militärpräsenz steht unter anderem im Widerspruch zu den russisch-ukrainischen Vereinbarungen über die Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte auf der Krim. Außerdem verstößt die Russische Föderation gegen das Budapester Memorandum von 1994, in dem sie sich verpflichtet hat, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Ukraine sowie ihre politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu achten.
Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta sieht ein absolutes Gewaltverbot vor. Der Einsatz militärischer Gewalt ist im Völkerrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Hier hat die Russische Föderation weder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates, noch handelt es sich um einen Fall der Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta. Die Besetzung der Krim durch russische Soldaten stellt einen Akt der Aggression im Sinne der Resolution 3314 der UN-Generalversammlung aus dem Jahre 1974 dar und ist völkerrechtswidrig. Die Intervention Russlands in der Ukraine verstößt nicht nur gegen das absolute Gewaltverbot, sondern verletzt auch die territoriale Integrität der Ukraine als wichtige Komponente der Souveränität (Artikel 2 Absatz 1 der UN-Charta) und den Grundsatz der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten (Artikel 2 Absatz 7 der UN-Charta).
In diesem Fall greift die Argumentation der Russischen Föderation nicht, sie wolle russische Staatsbürger schützen, deren Menschenrechte auf der Krim angeblich verletzt würden. Zu einem gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass Rechte ethnischer Russen bzw. russischer Staatsangehörigen bedroht werden. Zum anderen zeigt die ukrainische Übergangsregierung ihre Kooperationsbereitschaft, in dem sie sich bereit erklärt, über die Ausweitung der Autonomierechte der Krim zu verhandeln. Darüber hinaus ist die sogenannte russische „Passpolitik“ auf der Krim sehr bedenklich. Ohne entsprechende bilaterale Vereinbarungen mit der Ukraine getroffen zu haben, hat Russland das Verfahren zur Verleihung der russischen Staatsbürgerschaft an Ukrainer vereinfacht. Somit ist eine Tendenz zu beobachten, dass Russland sich gezielt russische Staatsbürger auf der Krim geschaffen hat, um dann die Intervention rechtfertigen zu können. Eine ähnliche Situation gab es im Georgien-Konflikt 2008.
Auch kann die russische Intervention nicht damit gerechtfertigt werden, es gäbe eine schriftliche Aufforderung des früheren ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch, in der Ukraine die Ordnung wiederherzustellen (sogenannte „Intervention auf Einladung“). Für das Völkerrecht ist die Übergangsregierung in Kiew eine legitime Regierung, selbst wenn dabei die Situation verfassungsrechtlich nicht eindeutig ist. Der ehemalige ukrainische Präsident hat sein Land verlassen und somit auch die effektive Kontrolle über das Staatsgebiet verloren. Außerdem ist seine Legitimität fraglich. Das 2012 gewählte Parlament hat Janukowitsch mit einer Verfassungsmehrheit (328 aus 450 möglichen Stimmen) für abgesetzt erklärt. Seit seinem Sturz kann er die Ukraine völkerrechtlich nicht mehr vertreten.
Ist das Referendum auf der Krim vom 16. März 2014 legitim?
Das Referendum auf der Krim vom 16. März 2014 entspricht weder der Verfassung der Ukraine noch dem Völkerrecht. Laut Artikel 2 der Verfassung ist die Ukraine ein Einheitsstaat. Nach Artikel 138 darf die Krim als ein Gebiet mit einem Autonomiestatus Referenden nur über regionale Fragen abhalten. Dabei können die Fragen des territorialen Bestands nur durch allukrainische Referenden entschieden werden (Artikel 73 der Verfassung). Das bedeutet, dass nur die gesamte Bevölkerung der Ukraine über Änderungen des Staatsgebietes entscheiden kann.
Völkerrechtlich wird im Zusammenhang mit diesem Referendum oft mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker argumentiert. Dabei wird auch ein Sezessionsrecht aus dem Selbstbestimmungsrecht abgeleitet. Diese Argumentation birgt jedoch viele theoretische und praktische Probleme in sich, wie zum Beispiel das Fehlen einer Legaldefinition des Begriffes „Volk“ oder auch das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Staaten auf territoriale Integrität, das auf dem Souveränitätsprinzip beruht, und dem Recht auf Selbstbestimmung. Ein Sezessionsrecht wird im Völkerrecht heute teilweise in äußersten Fällen anerkannt, in denen die Grund- und Menschenrechte einer ethnisch-kulturellen Bevölkerungsgruppe durch den betreffenden Staat dauernd verletzt werden („remedial secession“). Das trifft im Fall der Krim nicht zu. Da außerdem das absolute Gewaltverbot Vorrang hat, ist eine Abspaltung völkerrechtswidrig, wenn sie mit Gewalt durchgesetzt wird. Und auf der Krim war unzweideutig erkennbar, dass die Militäreinheiten der Russischen Föderation unter Missachtung des Gewaltverbots den Prozess faktisch abgesichert haben.
Das Parlament der Krim verwies in seiner Unabhängigkeitserklärung vom 11.03.2014 auf den Präzedenzfall Kosovo. Auch Russland verwendet dieses Argument. Sind beide Fälle überhaupt vergleichbar?
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Die Situation auf der Krim ist mit der im Kosovo nicht vergleichbar. Tatsächlich hat der Internationale Gerichtshof (IGH) konstatiert, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von 2012 das Völkerrecht nicht verletzt habe. Der IGH hat sich aber im Rahmen dieses Verfahrens mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und einem möglichen Sezessionsrecht nicht auseinandergesetzt. Die einzigartige Situation in Kosovo („sui generis“) kann meines Erachtens nicht als Präzedenzfall herangezogen werden.
Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo wurde nach dem Krieg der Kosovo-Albaner gegen Serbien 1998/1999 und nach fast zehn Jahren einer von der UNO eingesetzten Übergangsverwaltung ausgerufen. Erst nachdem alle diplomatischen Mittel ausgeschöpft wurden, hat die NATO im Kosovo eingegriffen, um massive Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Die Ausgangslage auf der Krim ist eindeutig anders.
Interessanterweise nutzt die Russische Föderation den Fall Kosovo als Argumentationshilfe für die Annexion der Krim, obwohl sie bisher die Unabhängigkeit des Kosovo nicht anerkannt hat. Dies deutet auf Doppelmoral hin.
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18.11.2014 um 13:32@canales
diktatorische Regierung würd ich mal näher betrachten. Laut UA Verfassung war
die Absetzung des damaligen Präsidenten nicht gedeckt, da die erforderliche Mehrheit nicht
erreicht wurde, also ein Putsch. Hinzu kam die Diskriminierung der russischen Bürger usw.
skep schrieb:Wenn ein Staat wegen Revolution, Krieg oder diktatorischer Regierung das völkerrechtlich bestimmte Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleisten kann oder will,Revolution ist offensichtlich,
diktatorische Regierung würd ich mal näher betrachten. Laut UA Verfassung war
die Absetzung des damaligen Präsidenten nicht gedeckt, da die erforderliche Mehrheit nicht
erreicht wurde, also ein Putsch. Hinzu kam die Diskriminierung der russischen Bürger usw.
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18.11.2014 um 13:34@canales
hast du irgendeinen Zweifel dass Janukowitsch verfassungswidrig aus dem Amt gehebelt wurde?
Wenn ja begründe
hast du irgendeinen Zweifel dass Janukowitsch verfassungswidrig aus dem Amt gehebelt wurde?
Wenn ja begründe
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18.11.2014 um 13:35@skep
das reicht nach Meinung der meisten Völkerrechtler nicht aus...aber ich vermute die Ukraine bringt das vor den Gerichtshof in Den Haag...
Quelle schon oben angegeben...aber nochmals.. http://ukraine-nachrichten.de/krim-krise-v%E3%B6lkerrechtlicher-perspektive_3959_meinungen-analysen
das reicht nach Meinung der meisten Völkerrechtler nicht aus...aber ich vermute die Ukraine bringt das vor den Gerichtshof in Den Haag...
Quelle schon oben angegeben...aber nochmals.. http://ukraine-nachrichten.de/krim-krise-v%E3%B6lkerrechtlicher-perspektive_3959_meinungen-analysen
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18.11.2014 um 13:36Unruhen in der Ukraine - reloaded
18.11.2014 um 13:36@mainstream0815
Die NATO hat nix mit dem DSB Zutun .
Aber ok .... Du schlitterst quasi seit gestern permanent auf dünnem Eis rum und nun kommen auch noch Murmeln dazu .
Ist ein riesennepp dem du da Erlegen bist , warum auch immer .
Ich nehm an du wirst noch nichtmal die Frontlinien von damals aufzeigen können um für irgendwelche offensiven was valides zu bringen , oder doch ?
Die NATO hat nix mit dem DSB Zutun .
Aber ok .... Du schlitterst quasi seit gestern permanent auf dünnem Eis rum und nun kommen auch noch Murmeln dazu .
Ist ein riesennepp dem du da Erlegen bist , warum auch immer .
Ich nehm an du wirst noch nichtmal die Frontlinien von damals aufzeigen können um für irgendwelche offensiven was valides zu bringen , oder doch ?
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18.11.2014 um 13:36@canales
Besten Dank für die Quelle.
kann eigentlich nur eine Bruchlandung werden.
Besten Dank für die Quelle.
canales schrieb:das reicht nach Meinung der meisten Völkerrechtler nicht aus...aber ich vermute die Ukraine bringt das vor den Gerichtshof in Den Haag...Daher bin ich selber vorsichtig, das Völkerrecht überhaupt argumentativ einzubinden,
kann eigentlich nur eine Bruchlandung werden.
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18.11.2014 um 13:37Unruhen in der Ukraine - reloaded
18.11.2014 um 13:37@canales
canales schrieb:Ja, Zweifel sind...Flucht, sich nicht dem Amtsenthebungsverfahren stellen.wann und wie wurde das Amtenthebungsverfahren eingeleitet?
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18.11.2014 um 13:39Unruhen in der Ukraine - reloaded
18.11.2014 um 13:40@skep,
@mainstream0815
Und nochmals...angenommen in Griechenland gäbe es einen Putsch...würde das der Türkei erlauben das Land zu besetzen?
@mainstream0815
Und nochmals...angenommen in Griechenland gäbe es einen Putsch...würde das der Türkei erlauben das Land zu besetzen?
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18.11.2014 um 13:41@canales
canales schrieb:@skep
Weshalb Bruchlandung...welche Rechtfertigung siehst Du im Handeln auf der Krim?
skep schrieb:Revolution ist offensichtlich,
diktatorische Regierung würd ich mal näher betrachten. Laut UA Verfassung war
die Absetzung des damaligen Präsidenten nicht gedeckt, da die erforderliche Mehrheit nicht
erreicht wurde, also ein Putsch. Hinzu kam die Diskriminierung der russischen Bürger usw.
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18.11.2014 um 13:41@Jedimindtricks
Aber schön, dass du kapitulierst bzw. dein Statement reicht ja, die USA und Kiew behindern nicht die Aufklärung im Fall MH17, sondern nur Russland.
kann man ja mal so stehen lassen, da musst du schon auf Drogenkonsum zurückgreifen wenn dir sogar der Chefermittler hier widerspricht bzw. der klarstellt, dass auch die USA noch nichts beigebracht haben.
Aber gut Jedi, wie du willst :). Will dich auch gar nicht von wichtigerem Abhalten, wer weiß ob Givi nicht schon wieder ein neues Handy hat :)
Jedimindtricks schrieb:Die NATO hat nix mit dem DSB Zutunnette Nebelkerze, wo hab ich das behauptet.
Aber schön, dass du kapitulierst bzw. dein Statement reicht ja, die USA und Kiew behindern nicht die Aufklärung im Fall MH17, sondern nur Russland.
kann man ja mal so stehen lassen, da musst du schon auf Drogenkonsum zurückgreifen wenn dir sogar der Chefermittler hier widerspricht bzw. der klarstellt, dass auch die USA noch nichts beigebracht haben.
Aber gut Jedi, wie du willst :). Will dich auch gar nicht von wichtigerem Abhalten, wer weiß ob Givi nicht schon wieder ein neues Handy hat :)
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18.11.2014 um 13:43canales schrieb:Ich bin Europäer!Da wäre es von Vorteil, wenn die Europäer ihre Konflikte auf ihrem Kontinent selber lösen ohne Einmischung einer anderen Partei die noch nichtmals den interantionalen Gerichtshof anerkennt.
Leider sieht die Realität anders aus.
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