Ich habe zitiert:
Ferner hat sich der Oberrat der Krim bei der Deklaration der Unabhängigkeit auf das Statut der UNO berufen, in dem das Recht auf Selbstbestimmung verankert ist. Auch die Ukraine selbst, daran möchte ich erinnern, tat das Selbe, als sie ihre Unabhängigkeit von der UdSSR verkündete, fast textgleich. Die Ukraine konnte dieses Recht nutzen, die Krim nicht? Warum? Außerdem stützten sich die Krim-Parlamentarier auf den Präzedenzfall Kosovo, den unsere westlichen Partner selbst erschaffen haben. In einer Situation, die absolut analog zur Situation der Krim war, haben sie die Abtrennung Kosovos von Serbien als legitim anerkannt und demonstrieren allen, dass es für eine einseitige Unabhängigkeitserklärung keine Zustimmung der Zentralregierung bedarf. Der internationale UN-Gerichtshof hat dieser Argumentation am 22. Juli 2010 zugestimmt, auf der Grundlage des Punktes 2 des 1. Kapitels des UNO-Statuts. Es wurde folgendes vermerkt, ich zitiere wörtlich: "Aus der Praxis des Sicherheitsrates ergibt sich kein Verbot für eine einseitige Unabhängigkeitserklärung". Und weiter: "Das Völkerrecht enthält kein anwendbares Verbot für eine Unabhängigkeitserklärung". Alles ist maximal klar.
Das, was ich hier zitiert habe, nennt man einen Abschnitt eines größeren Textes. Von diesem > Abschnitt < rede ich auch die ganze Zeit. Es zeugt allerdings von deiner unglaublichen Intelligenz, dir den Artikel als solchen anzusehen, irgendeine Information daraus zu nennen, ohne sie zu zitieren und nicht einmal auf den Abschnitt einzugehen, um den es eigentlich geht.
Bravo!