@mainstream0815 mainstream0815 schrieb:Die Beweiskraft des diskutierten Videos geht so wie es eingebracht wurde gegen Null.
Belege diese Behauptung, was genau war an der Weise der Einbringung denn verwerflich und schmälert die Beweiskraft gegen Null?
Wie hätte es denn sonst eingebracht werden sollen?
Kannst das "Regelwerk" nach dem Du hier solche Wertungen zum Besten gibt auch allgemein zur Verfügung stellen?
Es bleibt also dabei, bis auf die Unterstellung, es wäre gestellt, oder könnte gestellt sein, und die "Einbringung" kann nicht belegt werden, dass es gestellt ist.
Beweislastumkehr ist hier auch nicht, Nichtexistenz ist nicht zu belegen, das es nicht gestellt ist, ist nicht zu belegen. Muss es ja auch nicht, denn hier wurde ja unterstellt, das Video könnte gestellt sein, wer das behauptet, muss es belegen.
Deine Worte dazu:
nocheinPoet schrieb:Ganz einfach, wer behauptet belegt. The stage is yours.