USA-Bashing/Verhältnis zu den USA?
30.04.2014 um 19:04also nicht im knast, sondern während sie ihre strafe absitzenFedaykin schrieb:Freigänger arbeiten im Knast weiter?
also nicht im knast, sondern während sie ihre strafe absitzenFedaykin schrieb:Freigänger arbeiten im Knast weiter?
Deutschland: Die Strafe zu der ein Angeklagter verurteilt wird ist eine Freiheitsstrafe. Durch den Entzug der Freiheit wird dieses Urteil vollstreckt. Dies beinhaltet aber keinen Verlust der "Bürgerrechte", beinhaltet keine Doppelbestrafung und auch eine Zwangsarbeit ist nicht Bestandteil.Fedaykin schrieb:Nun, Gefangene sind keine Sklaven und Knast soll eben eine Bestrafung sein. Deutschland
Als Freigänger werden Strafgefangene bezeichnet die (unter gewissen Voraussetzungen) ausserhalb der JVA eine "normale" Arbeitsstelle aufnehmen und dort während ihrer (Rest-)-Haftzeit arbeiten. Einen Teil des so erwirtschafteten Geldes wird an die JVA als eine Art Begleichung der Unterhaltskosten bezahlt.Fedaykin schrieb:Freigänger arbeiten im Knast weiter?
Und den anderen Teil hält die Haftanstalt hoffentlich auch ein, um damit Wiedergutmachung bei den Opfern zu betreibenHawkster schrieb:Einen Teil des so erwirtschafteten Geldes wird an die JVA als eine Art Begleichung der Unterhaltskosten bezahlt.
Selbstverständlich nicht, denn das wäre Diebstahl/Unterschlagung. Für den Fall das Entschädigungen (Schmerzensgeld oä) für das Opfer im Urteil oder evtl. in einem späteren Zivilverfahren festgelegt wurden, geht es den gleichen Gang wie bei allen anderen auch, nur das der Freigänger eben seine Kohle im Pfändungsfall nicht "verstecken" kann.Sea_Cucumber schrieb:Und den anderen Teil hält die Haftanstalt hoffentlich auch ein, um damit Wiedergutmachung bei den Opfern zu betreiben
Sie können alles behalten was über die Pauschale für die JVA hinausgeht. Durch Schulden/Titel oder Urteile zu pfändende Gelder gehen den gleichen Weg wie bei jedem anderen auch.Sea_Cucumber schrieb:Einen kleinen Teil können sie ja für sich behalten und ansonsten gibt es für sie nach der Haft ja die üblichen Sozialleistungen, das reicht völlig aus. Wichtiger ist die Wiedergutmachung, denn das waren die Opfer und deren Wohlergehen liegt mir mehr am Herzen als das der Täter
Das wohl nicht. Aber ein Räuber oder Einbrecher der keine Kohle für einen Neuanfan hat, wird ehr wieder kriminell wenn er kein Geld für den Neuanfang hat (rein theoretisch natürlich :D )Sea_Cucumber schrieb:Damit unterstellst du ja indirekt dass man mit den üblichen Sozialleitungen kriminell werden müsste um zu überleben
Das gilt für die innerhalb der Anstalten verdienten Gelder und auch nur in einer vorgeschrieben max. Höhe. Ob das für Freigänger auch gilt ist mir nicht bekannt. Aber selbst wenn: Auch hier gilt dann die max Höhe als Ende.Sea_Cucumber schrieb:Einen gewissen Teil hält die Anstalt ja auch noch zwangsweise ein, den sie als Rücklage für den Gefangenen bildet
Im Grundgedanken stimme ich Dir zu, keine Frage. Das Problem ist aber oft nicht immer an der Oberfläche zu erkennen. Ein (blödes) Beispiel: A pöbelt B an, A schlägt nach B, B haut A ins Gemüse, A verletzt sich schwer und erstattet Anzeige. A kommt mit Zeugen und B wird verurteilt.... sollte A da wirklich in irgend einer Art Geld von B bekommen? Ich für meinen Teil verneine das :)Sea_Cucumber schrieb:Generell bin ich der Meinung dass Wiedergutmachung vor das persönliche Wohlbefinden des Kriminellen gehen sollte. Aber das ist auch nur meine persönliche Meinung
Habe gerade noch mal geschaut: Es gibt bei uns in NRW wohl keine Höchstgrenze mehr für die Rücklage. Also bleiben 3/7 für den "Einkauf" und 4/7 für die Rücklage für die Entlassung.Sea_Cucumber schrieb:Da es nur der allergeringste Teil sein dürfte, der als Freigänger einer geregelten Arbeit außerhalb der Knastmauern nachgeht, lohnt es sich eigentlich auch gar nicht mehr darüber zu diskutieren.
@Sea_CucumberSea_Cucumber schrieb:Manchmal frage ich mich wie krank dieses Land eigentlich ist