cejar schrieb:
Das ws er zugegeben hat, war der Teil, der nicht strafbar war. Das was er zugegeben hat, waren nur die Nacktbilder, nicht die pornografischen Bilder.
Du verbreitest hier die komplette Seite über Halbwahrheiten um Edathy zu entlasten. Mal Butter bei die Fische:
Gegen Edathy wurde in diesem Prozess NICHT wegen der Filme mit nackten Kindern/Jugendlichen ermittelt - diese Filme waren damals juristisch in einer Grauzone und darum nicht strafbar.
Gegen Edathy wurde wegen ECHTEN kinderpornographischen Dateien prozessiert, die er auf seinem Dienstlaptop heruntergeladen hat.
Edathy hat genau DIESEN Vorwurf uneingeschränkt gestanden:
#Edathy: Ich habe die Dateien heruntergeladen. Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe."
— Sarah Tacke (@TackeSarah) 2. März 2015
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/sebastian-edathy-legt-gestaendnis-ab
Ergänzend gibt er beim Prozess noch folgende Forderung ab:
10.33 Uhr: Vor Gericht fordert Edathy: "Ich will Musik CDs, Familienbibel etc. zurück. Natürlich nicht die strafbaren Missbrauchsaufnahmen", das berichtet Sarah Tacke via Twitter aus dem Gerichtssaal.
http://www.focus.de/politik/deutschland/live-ticker-zum-kinderporno-prozess-anklage-will-deal-wird-der-edathy-prozess-eingestellt_id_4511659.html
-------------------------------------------------------------------------
Also nochmal für Alle...
Es geht hier ausdrücklich um ECHTE Kinderpornographie, genau wie es alle Fachleute von Anfang an erklärt haben, daß sich solches Material erfahrungsgemäß bei fast (!) jedem Konsument der "legalen" Kinderfilmen/bildern finden lassen. Und dieses Zeug hat absolut garnichts mit einer Vorliebe für ästhetische Knaben und einem geschmacklosen Kunstbegriff zu tun - bei KinderPORNOGRAPHIE geht es ausdrücklich um sexuelle Bedürfnisse.
Und DAS hat Edathy ausdrücklich eingestanden.
@cejar
cejar schrieb:
Verschwundende beweise beweisen halt leider nichts.
Diese Beweise sind nicht verschwunden. Die Ermittlung konnte einwandfrei nachweisen, wann und wo diese Daten herunter geladen wurden...nämlich zu einem Zeitpunkt, BEVOR Edathy diesen Laptop "gestohlen" bekam. Edathy hätte also seine Unschuld nur noch glaubhaft machen können, wenn er nachgewiesen hätte, daß ein Fremder Zugriff auf diesen Laptop hatte, während er noch in Edathys Besitz war.
nur konnte der Teil nicht bewiesen werden. Selbst Dein Spiegellink bestätigt dies. Ohne den Laptop, der weg ist, kann man das ganze leider nicht vollumfänglich beweisen.t
Doch, das kann man! Selbstverständlich kann man das! Wenn mein Auto mit 200 in einer 30er Zone geknipst wird, muß ich auch nachweisen, daß ich nicht gefahren bin...bis zu diesem Zeitpunkt gilt es als erwiesen, daß ICH schuldig bin.
Ähnlich dieser Laptop. Edathy muß quasie jemanden beschuldigen diese Daten an Edathys Laptop herunter geladen zu haben - oder er muß glaubhaft erklären, wie sich Unbekannte zum fraglichen Zeitpunkt heimlich Zugang zu diesem Rechner verschafft haben können.
Schön gebrüllt, leider falsch.
Ersteinmal möchte ich klarstellen, das ich nicht Edathy verteidige, hatte ich auch vorher schon, aber Du liest ja nur selektiv um dann was komplett anderes zu behaupten. Ich will hier lediglich das Vorgehen der Justiz erklären, bzw verständlich machen. Meiner Meinung nach ist Edathy eine Arschloch, mit dem ich keinerlei Mitgefühl hege.
Deine Twitterkommentare sind ja schön und gut, aber spiegeln nicht das tatsächliche Geständnis ab. Er hat nicht bestätigt Kinderpornographie runtergeladen zu haben, mit dem Geständnis wäre er sicher nicht so easy davon gekommen.
Was die Daten angeht: Die Problematik hierdrin liegt in den "Chunks" die runtergeladen werden, und nicht eine richtige moviedatei. Chunks kannst Du erst gegen jemanden verwenden wenn diese zusammengesetzt wurden.
Beispiel Filesharing: Wenn Du nur Teile eines Filmes auf dem Rechner hast, diese aber noch nicht komplett sind, kann man Dich dafür nicht belangen, erst wenn diese zusammengesetzt wurden, dann bist Du belangbar.
In diesem Fall hier reicht halt nicht das Herunterladen bestimmer Dateien, da diese so verändert sind, das diese nicht eindeutig sind. Dh. Du findest den Provider, Du weisst was auf der Seite so los ist, dennoch muss man Dir beweisen können, was Du letztendlich auf dem Rechner hattest. Und deswegen brauchst Du in diesem Fall auch das Endgerät.
Letztendlich finde ich Deine Chuzpe klasse, mich hier der Verbreitung von Unwahrheiten zu bezichtigen, wenn wirklich alle seriösen Medien nichts anderes behaupten, als ich.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kinderpornografie-edathy-interview-strafbarkeit/http://www.tagesspiegel.de/politik/strafrechtsexperte-zum-fall-edathy-diese-faelle-sind-nicht-mit-dem-strafrecht-zu-loesen/9497112.htmlhttp://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/strafbarkeit-von-kinderpornografie-wo-ist-die-grenze/9496294.html (Archiv-Version vom 07.03.2015)http://www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-gegen-spd-politiker-edathy-unbekleidet-aber-nicht-illegal-1.1887030http://www.berliner-zeitung.de/politik/zum-fall-edathy-die-grenzen-der-strafbarkeit-bei-kinderpornografie,10808018,26190878.html