@cejar cejar schrieb:Das ws er zugegeben hat, war der Teil, der nicht strafbar war. Das was er zugegeben hat, waren nur die Nacktbilder, nicht die pornografischen Bilder.
Du verbreitest hier die komplette Seite über Halbwahrheiten um Edathy zu entlasten. Mal Butter bei die Fische:
Gegen Edathy wurde in diesem Prozess NICHT wegen der Filme mit nackten Kindern/Jugendlichen ermittelt - diese Filme waren damals juristisch in einer Grauzone und darum nicht strafbar.
Gegen Edathy wurde wegen ECHTEN kinderpornographischen Dateien prozessiert, die er auf seinem Dienstlaptop heruntergeladen hat.
Edathy hat genau DIESEN Vorwurf uneingeschränkt gestanden:
#Edathy: Ich habe die Dateien heruntergeladen. Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe."
— Sarah Tacke (@TackeSarah) 2. März 2015
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/sebastian-edathy-legt-gestaendnis-abErgänzend gibt er beim Prozess noch folgende Forderung ab:
10.33 Uhr: Vor Gericht fordert Edathy: "Ich will Musik CDs, Familienbibel etc. zurück. Natürlich nicht die strafbaren Missbrauchsaufnahmen", das berichtet Sarah Tacke via Twitter aus dem Gerichtssaal.
http://www.focus.de/politik/deutschland/live-ticker-zum-kinderporno-prozess-anklage-will-deal-wird-der-edathy-prozess-eingestellt_id_4511659.html-------------------------------------------------------------------------
Also nochmal für Alle...
Es geht hier ausdrücklich um ECHTE Kinderpornographie, genau wie es alle Fachleute von Anfang an erklärt haben, daß sich solches Material erfahrungsgemäß bei fast (!) jedem Konsument der "legalen" Kinderfilmen/bildern finden lassen. Und dieses Zeug hat absolut garnichts mit einer Vorliebe für ästhetische Knaben und einem geschmacklosen Kunstbegriff zu tun - bei KinderPORNOGRAPHIE geht es ausdrücklich um sexuelle Bedürfnisse.
Und DAS hat Edathy ausdrücklich eingestanden.
@cejar cejar schrieb:Verschwundende beweise beweisen halt leider nichts.
Diese Beweise sind nicht verschwunden. Die Ermittlung konnte einwandfrei nachweisen, wann und wo diese Daten herunter geladen wurden...nämlich zu einem Zeitpunkt, BEVOR Edathy diesen Laptop "gestohlen" bekam. Edathy hätte also seine Unschuld nur noch glaubhaft machen können, wenn er nachgewiesen hätte, daß ein Fremder Zugriff auf diesen Laptop hatte, während er noch in Edathys Besitz war.
nur konnte der Teil nicht bewiesen werden. Selbst Dein Spiegellink bestätigt dies. Ohne den Laptop, der weg ist, kann man das ganze leider nicht vollumfänglich beweisen.t
Doch, das kann man! Selbstverständlich kann man das! Wenn mein Auto mit 200 in einer 30er Zone geknipst wird, muß ich auch nachweisen, daß ich nicht gefahren bin...bis zu diesem Zeitpunkt gilt es als erwiesen, daß ICH schuldig bin.
Ähnlich dieser Laptop. Edathy muß quasie jemanden beschuldigen diese Daten an Edathys Laptop herunter geladen zu haben - oder er muß glaubhaft erklären, wie sich Unbekannte zum fraglichen Zeitpunkt heimlich Zugang zu diesem Rechner verschafft haben können.
@ichdenkemir ichdenkemir schrieb:Er hat nicht gestanden, er hat nur zugegeben, die PDF Datei runtergeladen zu haben.
Da oben steht es doch: Er hat die VORWÜRFE gestanden! Die Vorwürfe beziehen sich auf das Herunterladen von Kinderpornographie...und nicht das downloaden einer PDF, dessen Inhalt damit anonymisiert wird...als hätte Edathy genauso gut annehmen können, es hätte sich um ein SciFi-Roman gehandelt.
Und er räumt den Besitz von VERBOTENEM Material auch unmissverständlich ein, als er darauf besteht alle konfeszierten Gegenstände bis auf die mit strafbarem Inhalt wieder ausgehändigt zu bekommen.
@che71 che71 schrieb:Die Bilder, die man Edathy nachweisen konnte waren legal.
Ob er noch andere Bilder hatte, wird nur behauptet !
Schon wieder sowas. Nein!
Die legalen Bilder sind nicht Gegenstand dieser Verhandlung gewesen - es ging explizit um ECHTE Kinderpornographie. Und die wurde nicht nur "behauptet" - sondern nachgewiesen. Und Edathy hat sie ferner sogar gestanden. So einfach ist das!