SKlikerklaker
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
beschäftigt
dabei seit 2012
dabei seit 2012
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Bundestagswahl - Wahlberechtigung laut Grundgesetz
20.08.2013 um 23:29verwirrt schrieb:Der formale Beweis ist in diesem Beispiel die Staatsangehörigkeitsurkunde...und nicht der +%PersoRichtig. Das bestreitet auch keiner. Aber in der Praxis braucht das so gut wie niemand, weil niemand die Angaben im Perso/Pass ernsthaft anzweifelt. Wirklich wichtig wird die Frage und damit die Beantragung der Staatsangehörigkeitsurkunde z. B. für Deutsche, die im Ausland leben. Das heißt für 90+% der Deutschen niemals. Also wo ist das Problem? Ich seh keins.