Bundestagswahl - Wahlberechtigung laut Grundgesetz
20.08.2013 um 22:38Sie stehen wieder an, die freudigen Wahlen wo ein Jeder nicht politikverdrossene Hoffnungen hegen kann, dass sich alles ein stückweit mehr so gestaltet wie er persönlich wünscht/unterstützt.
Wählen dürfen nach dem Gesetz - Deutsche im Sinne des Grundgesetz !!!
Jetzt müsste man dies mit einem Dokument belegen können, ein deutscher im Sinne des Grundgesetz zu sein. Dazu nehmen 99,99% den Personalausweis und gehen davon aus dass dies genügt. Denn das Resultat ist, = gehe ich zur Wahl und nehm den Perso mit um mich auszuweisen ist meine Stimme gültig.
Wir erinnern uns dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes wählen dürfen... WICHTIG !!!
Das Dilemman aber ist, dass es nicht wirklich überprüft ist ob wirklich Deutsche zur Wahl gehen, auch wenn auf dem Personalausweis "deutsch" steht. Denn, (und jetzt wird es lustig)
...der Personalausweis ist kein gültiges Dokument was die Staatsangehörigkeit bestätigt, er äussert ledeglich die Vermutung dass der Personalausweis-Inhaber ein Deutscher im Sinne des Grundgesetz ist.
Aber damit ist es nicht bewiesen - es ist nicht belegt deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein, wenn man nur einen Personalausweis hat.
Um ein deutscher im Sinne des GG zu sein muss man laut bayrischen Ministerium des Innern, eine Staatsangehörigkeiturkunde haben. DIES und nur DIES wäre DAS DOKUMENT, was zweifelsfrei belegt ein deutscher zu sein.
Die Frage ist jetzt : " Wer geht denn dann wählen ? Wer überprüft ob die Menschen die zur Bundestagswahl gehen deutsche im Sinne des Grundgesetz sind ? Stützen sich etwa Alle auf das Papier was ledeglich die Vermutung äussert dass der Wähler deutscher ist oder wie darf man das verstehen ? "
Wieviel Wert hat die Stimme von Menschen die nicht wirklich belegt haben dass sie Deutsche sind ? ...
Warum wird in solch einer bewegenden Sache darüber hinweg gesehen dass eigentlich nur vermutet wird, dass die Menschen die zur Bundestagswahl gehen, deutsche sind ?
Wählen dürfen nach dem Gesetz - Deutsche im Sinne des Grundgesetz !!!
Jetzt müsste man dies mit einem Dokument belegen können, ein deutscher im Sinne des Grundgesetz zu sein. Dazu nehmen 99,99% den Personalausweis und gehen davon aus dass dies genügt. Denn das Resultat ist, = gehe ich zur Wahl und nehm den Perso mit um mich auszuweisen ist meine Stimme gültig.
Wir erinnern uns dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes wählen dürfen... WICHTIG !!!
Das Dilemman aber ist, dass es nicht wirklich überprüft ist ob wirklich Deutsche zur Wahl gehen, auch wenn auf dem Personalausweis "deutsch" steht. Denn, (und jetzt wird es lustig)
...der Personalausweis ist kein gültiges Dokument was die Staatsangehörigkeit bestätigt, er äussert ledeglich die Vermutung dass der Personalausweis-Inhaber ein Deutscher im Sinne des Grundgesetz ist.
Aber damit ist es nicht bewiesen - es ist nicht belegt deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein, wenn man nur einen Personalausweis hat.
Um ein deutscher im Sinne des GG zu sein muss man laut bayrischen Ministerium des Innern, eine Staatsangehörigkeiturkunde haben. DIES und nur DIES wäre DAS DOKUMENT, was zweifelsfrei belegt ein deutscher zu sein.
Die Frage ist jetzt : " Wer geht denn dann wählen ? Wer überprüft ob die Menschen die zur Bundestagswahl gehen deutsche im Sinne des Grundgesetz sind ? Stützen sich etwa Alle auf das Papier was ledeglich die Vermutung äussert dass der Wähler deutscher ist oder wie darf man das verstehen ? "
Wieviel Wert hat die Stimme von Menschen die nicht wirklich belegt haben dass sie Deutsche sind ? ...
Warum wird in solch einer bewegenden Sache darüber hinweg gesehen dass eigentlich nur vermutet wird, dass die Menschen die zur Bundestagswahl gehen, deutsche sind ?