Promillegrenze für Fahrradfahrer
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28.05.2013 um 15:11Der Autofahrer ist quasi in der Beweispflicht, dass er in der Lage ist, ein Auto möglichst sicher zu bewegen. Dazu muss er zunächst diese Fähigkeit in einer Fahrprüfung beweisen. Anschließend glaubt man ihm, dass er weiterhin fahren kann ohne dass er regelmäßig diese Eignung erneut beweisen muss.
Aber dieses Vertrauen ist eben nicht grenzenlos. Wenn der Mensch Anlass dazu gibt, dass an der Eignung gezweifelt werden kann, dann muss er diesen Nachweis eben erneut erbringen.
Und deswegen, @Grymnir , ist es auch gerecht und nachvollziehbar, dass ein völlig besoffener Fußgänger auch mal den Nachweis erbringen muss, dass er grundsätzlich geeignet ist, Auto zu fahren.
Aber dieses Vertrauen ist eben nicht grenzenlos. Wenn der Mensch Anlass dazu gibt, dass an der Eignung gezweifelt werden kann, dann muss er diesen Nachweis eben erneut erbringen.
Und deswegen, @Grymnir , ist es auch gerecht und nachvollziehbar, dass ein völlig besoffener Fußgänger auch mal den Nachweis erbringen muss, dass er grundsätzlich geeignet ist, Auto zu fahren.
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28.05.2013 um 15:14Kommt drauf an, wer den Alkohol wie verträgt.
Es gibt welche, die trinken 10 Weizen in 3 Stunden, die sind vollkommen normal und fahren wie eine eins. Aber auch mit einem Fahrrad kann man betrunken ganz schön viel anstellen.
Beim Auto oder Motorrad fahren trinke ich null, weil diese Fahrzeuge halt eine Waffe sein können.
Auf dem Fahrrad, wenn ich mal abends zur Ruhr fahre, dann nehme ich mir schon mal 4 Kannen mit und fahre dann entspannt nach hause. Aber 1,6....das wären bei mir 8 Flaschen Bier. Das ist schon sehr viel.
Es gibt welche, die trinken 10 Weizen in 3 Stunden, die sind vollkommen normal und fahren wie eine eins. Aber auch mit einem Fahrrad kann man betrunken ganz schön viel anstellen.
Beim Auto oder Motorrad fahren trinke ich null, weil diese Fahrzeuge halt eine Waffe sein können.
Auf dem Fahrrad, wenn ich mal abends zur Ruhr fahre, dann nehme ich mir schon mal 4 Kannen mit und fahre dann entspannt nach hause. Aber 1,6....das wären bei mir 8 Flaschen Bier. Das ist schon sehr viel.
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28.05.2013 um 15:22derMessias schrieb:Es gibt welche, die trinken 10 Weizen in 3 StundenDas wären in meinem Fall in etwa 2,6 Promille. Ich möchte solchen Leuten nicht begegnen, wenn sie nüchtern sind, vorsichtig ausgedrückt.
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28.05.2013 um 16:36§ 323 a.) StGB Vollrausch , Höchststrafe 5 Jahre !
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28.05.2013 um 22:58querdenkerSZ schrieb:§ 323 a.) StGB Vollrausch , Höchststrafe 5 Jahre !Ist Vollrausch wirklich ein Straftatbestand? Weil, es gibt ja immer wieder Fälle, bei denen die Anwälte der Beschuldigten auf "Unzurechnungsfähigkeit" oder andere strafmildernde Umstände plädieren, wenn der Angeklagte zugezogen war... Das ist aber eine andere Seite unseres, sagen wir mal, fragwürdigen rechtssystems.
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29.05.2013 um 16:56@Grymnir
Genau dafür ist der § 323a ja , wenn du zu besoffen bist um schuldfähig zu sein kannst du nach dem 5 Jahre kassieren !
Im übrigen ginge auch 315b StGB , Höchststrafe ebenfalls 5 Jahre .
Genau dafür ist der § 323a ja , wenn du zu besoffen bist um schuldfähig zu sein kannst du nach dem 5 Jahre kassieren !
§ 323ahttp://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html
Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.
Im übrigen ginge auch 315b StGB , Höchststrafe ebenfalls 5 Jahre .
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29.05.2013 um 17:06Grymnir schrieb:Ist Vollrausch wirklich ein Straftatbestand?Es ist quasi ein Ersatztatbestand, damit nicht einer ungestraft davon kommt, nur weil er hackedicht ist.
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29.05.2013 um 17:08@querdenkerSZ
Du musst aber beachten, dass bei §323a nicht der Vollrausch an sich strafbar ist, sondern dass es nur dann zu einer Betrafung kommt, wenn im Vollrausch eine andere Straftat begangen wurde.
Also: Auf dem Bürgersteig im Vollrausch entlang torkeln fällt nie unter § 323a.
Du musst aber beachten, dass bei §323a nicht der Vollrausch an sich strafbar ist, sondern dass es nur dann zu einer Betrafung kommt, wenn im Vollrausch eine andere Straftat begangen wurde.
Also: Auf dem Bürgersteig im Vollrausch entlang torkeln fällt nie unter § 323a.
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29.05.2013 um 17:08Bin früher öfter mit überdurchschnittlich viel Alkohol im Blut Fahrrad "gefahren", allerdings nie auf der Strasse.
Habe schon volltrunkene Fußgänger gesehen, die für den öffentlichen Strassenverkehr deutlich gefährlicher waren.
Soll man jetzt als Fußgänger auch nicht mehr laufen dürfen mit 1,6 Promille?
Habe schon volltrunkene Fußgänger gesehen, die für den öffentlichen Strassenverkehr deutlich gefährlicher waren.
Soll man jetzt als Fußgänger auch nicht mehr laufen dürfen mit 1,6 Promille?
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29.05.2013 um 17:13@martialis
Genau dafür sind die beiden Paragraphen , übrigens können Taxi- oder Busfahrer einem Volltrunkenen die Beföderung versagen .
Genau dafür sind die beiden Paragraphen , übrigens können Taxi- oder Busfahrer einem Volltrunkenen die Beföderung versagen .
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29.05.2013 um 17:16Ich bin vor breitere und mehr fahrradwegen und dan kann man die promillegrenze lockern.
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29.05.2013 um 22:57@querdenkerSZ
@kleinundgrün
Ok, ich danke euch! Da bin ich ja beruhigt, wenn ich im Sommer (falls er kommt) mal in nem Kleingarten ein oder zehn Pils verkosten sollte, bevor ich aufs Rad steige... ;)
@kleinundgrün
Ok, ich danke euch! Da bin ich ja beruhigt, wenn ich im Sommer (falls er kommt) mal in nem Kleingarten ein oder zehn Pils verkosten sollte, bevor ich aufs Rad steige... ;)
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30.05.2013 um 09:08Wer bei 1,6 Promille Blutalkohol noch in der Lage ist ein Fahrrad zu führen,dem sollte man dies auch erlauben,zumal wenn er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist,weil wenn bei der Person ein Alkoholproblem zu Grunde liegt ist das Fahren mit dem Fahrrad mehr eine Selbstgefährdung und weniger eine Fremdgefährdung,aussserdem gibt man solchen Leuten damit eine alternative wenn sie statt mit dem Auto doch´´ lieber´´ mit dem Fahrrad fahren ( um ihren Führerschein zu schonen).
Wenn alle Autofahrer mit Alkoholproblem zur MPU müssten,hätten wir bald keine Staus mehr auf unseren Strassen und unsere Automobilindustrie ein grosses Problem.
Wenn alle Autofahrer mit Alkoholproblem zur MPU müssten,hätten wir bald keine Staus mehr auf unseren Strassen und unsere Automobilindustrie ein grosses Problem.
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01.06.2013 um 10:26taxista schrieb:dem sollte man dies auch erlaubenEs ist ja auch nicht verboten. Nur wenn man damit zum Ausdruck bringt, dass man fürs Autofahren ungeeignet ist, ist eben der Führerschein weg.
taxista schrieb:Wenn alle Autofahrer mit Alkoholproblem zur MPU müssten,hätten wir bald keine Staus mehr auf unseren Strassen und unsere Automobilindustrie ein grosses Problem.Und als kleinen Nebeneffekt weniger Unfälle durch Alkoholeinwirkung. Wobei ich nicht denke, dass die Mehrzahl der Autofahrer ein Alkoholproblem haben. hast Du dazu irgendwelche Zahlen?
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01.06.2013 um 16:55Ich kann dazu sagen, daß nur ca einer von 100.000 Autofahrern überhaupt zur MPU muß. Stand in dem Brief, den mein Bruder bekommen hat^^
Und von diesen wenigen Kandidaten wird sicher nur ein Bruchteil wg Alkohol am Steuer hin müssen. Wirkliche Statistiken wird es darüber aber kaum geben, das würde vermutlich den Rahmen sprengen.
Und von diesen wenigen Kandidaten wird sicher nur ein Bruchteil wg Alkohol am Steuer hin müssen. Wirkliche Statistiken wird es darüber aber kaum geben, das würde vermutlich den Rahmen sprengen.
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03.06.2013 um 12:28@kleinundgrün
Nein,ich habe darüber keine Zahlen,die sind mir auch egal .
Aber, mir sind alkoholisierte Autofahrer, die auf dem Fahrrad unterwegs sind lieber als wenn sich solche Leute mit ihrem Auto auf der Strasse bewegen.
Ich finde man sollte solchen Leuten nicht die letzte Alternative rauben,obwohl ich das fahren ohne Alkohol bevorzuge.
Nein,ich habe darüber keine Zahlen,die sind mir auch egal .
Aber, mir sind alkoholisierte Autofahrer, die auf dem Fahrrad unterwegs sind lieber als wenn sich solche Leute mit ihrem Auto auf der Strasse bewegen.
Ich finde man sollte solchen Leuten nicht die letzte Alternative rauben,obwohl ich das fahren ohne Alkohol bevorzuge.
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03.06.2013 um 12:55taxista schrieb:Aber, mir sind alkoholisierte Autofahrer, die auf dem Fahrrad unterwegs sind lieber als wenn sich solche Leute mit ihrem Auto auf der Strasse bewegen.Da bin ich voll bei Dir.
taxista schrieb:Ich finde man sollte solchen Leuten nicht die letzte Alternative rauben,obwohl ich das fahren ohne Alkohol bevorzuge.Aber wenn solche Leute grundsätzlich ungeeignet sind, ein Auto zu führen, finde ich eben, dass sie dann auch grundsätzlich nicht autofahren dürfen. Es ist ja keine Strafe, wenn der Führerschein dann weg ist, es ist lediglich ein Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber ist eben der Ansicht, dass ein regelmäßiger Trinker keine zwei Tonnen Stahl in der Öffentlichkeit bewegen sollte, um das Risiko für alle anderen möglichst gering zu halten.
Wenn derjenige mittels einer MPU aber beweist, dass er trotz seines üppigen Alkoholkonsums kein höheres Risiko darstellt, dann darf er ja auch weiter autofahren.
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03.06.2013 um 15:03taxista schrieb: mir sind alkoholisierte Autofahrer, die auf dem Fahrrad unterwegs sind lieber als wenn sich solche Leute mit ihrem Auto auf der Strasse bewegen.Das stimmt zwar, ist aber ne Scheißalternative. Noch lieber wäre mir, wenn sie dann ein Txi nähmen, oder jemanden anrufen, der sie abholt.
taxista schrieb:Ich finde man sollte solchen Leuten nicht die letzte Alternative raubenDie Alternative wird ihnen ja nicht geraubt, denn sie lautet anders: Alkohol oder fahren.
Das haben sie selber in der Hand. Sie rauben sich also selber etwas, wenn sie es nicht trennen können. Da raubt ihnen niemand anderes was, das ist Verantwortung wegschieben und Schuld zuweisen, wo keine ist.
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03.06.2013 um 15:13@ PLAN-B
Verantwortung wegschieben,ja, vielleicht.
Aber Schuld zuweisen, das verstehe ich nicht, was für eine Schuld?
Verantwortung wegschieben,ja, vielleicht.
Aber Schuld zuweisen, das verstehe ich nicht, was für eine Schuld?
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