@Fennek @RobbyRobbe Soweit ich informiert bin, ist der Führerschein ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad so gut wie sicher weg, Wiki hat hier folgende Erklärung parat:
Bei nicht-motorisierten (also erheblich langsameren) Fahrzeugen liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 ‰. Ab diesem Wert lässt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Erst- oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis (eines motorisierten Fahrzeugs) stets die Fahreignung überprüfen. Dazu ist ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beizubringen. Ist der Fahrradfahrer (noch) im Besitz einer Fahrerlaubnis (für ein motorisiertes Fahrzeug), wird diese entzogen, wenn das Gutachten nicht positiv ausfällt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Gutachter bei 1,6 ‰ von einer Alkoholgewöhnung ausgehen und eine positive Begutachtung nur bei einer dauerhaften Umstellung der Trinkgewohnheiten erfolgen kann. Da eine dauerhafte Umstellung erst nach 12 Monaten festgestellt werden kann, muss von Seiten des Gutachters mindestens ein Jahr zwischen der Trunkenheitsfahrt und der MPU liegen. Im Interesse der Allgemeinheit liegt es aber, möglichst schnell eine Einschätzung des potenziell gefährlichen Verkehrsteilnehmers zu erhalten, weshalb eine MPU in der Regel früher gefordert wird und damit nahezu zwangsläufig zum Führerscheinentzug führt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_unter_Einfluss_psychoaktiver_Substanzen#Alkoholisiertes_Fahren_mit_nicht-motorisierten_FahrzeugenHier noch meine Meinung zum Thema:
Ich bin für eine Beibehaltung der aktuellen Grenze von 1,6 Promille.
Sollte die Grenze abgesenkt werden, könnte das Anreize dazu setzen, auch nach Alkoholkonsum statt auf's ungefährlichere Fahrrad doch in's gefährlichere Auto zu steigen. Bei einem Absenken auf 0,5 Promille wären diese Anreize natürlich stärker als bei einem Absenken auf 1,1 Promille.
Zudem bin ich der Meinung, dass man als Fahrradfahrer ein wesentlich ungefährlicherer Teilnehmer am Straßenverkehr ist, dem man deshalb einen höheren Grenzwert einräumen könnte. Für viele Leute ist nach einem Volks-/Straßenfest oder einem nächtlichen Partyabend das Fahrrad die einzige Möglichkeit, schnell nach hause zu kommen und diese sollte man einem nicht auch noch Rauben.
In einem Absenken der Grenze sehe ich eher eine versteckte Subvention an die Taxiunternehmer und Verkehrspsychologen als einen deutlichen Sicherheitsgewinn.
Noch ein eventuell interessanter Fakt am Rande: Von den jährlich verunfallenden Fahrradfahrern stehen lediglich 5% unter Alkoholeinfluss.