Zensurverbot
11.05.2013 um 20:27Wolfshaag schrieb:§§ 12, 51 UrhG regeln ja schon die Rechte des UrhebersRichtig. Der Urheber bestimmt, wie sein Werk veröffentlicht werden darf. Er darf sogar Geld für die Veröffentlichung verlangen. Und wenn du es nicht zahlst, dann hast du Probleme. Auch wenn andere Seiten, die dafür bezahlen, das Werk (z.B. ein Bild) veröffentlichen.
Wenn ich ein Bild mit der Lizenz versehe, dass es frei verbreitbar ist, aber nicht kommerziell genutzt werden darf, musst du es von deinem Blog nehmen, wenn du Werbebanner hast, wenn ich das verlange. Das Recht ist einklagbar.
Wolfshaag schrieb:Und wo steht, dass ich nicht das gesamte Werk zitieren darf?In Deutschland ist es hier geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001301377
Aber du kannst ja gerne die Probe aufs Exempel machen. Eröffne einen Blog (auf einer eigenen Seite und nicht auf einer fremden) und kopier, was das Zeugs hält. Ich bin echt gespannt, ob das durchgeht.