@rockandroll Ich werfe nochmal behinderten und pflegebedürftigen Menschen ein, die ja evtl. sehr viel mehr Unterstützung bedürfen, da auf dieses Argument noch nicht eingegangen wurde.
rockandroll schrieb:der arme hätte sein auskommen.
Was heisst hier Auskommen? Gehen wir mal vom Althaus Model des "Solidarischen Bürgergeldes" aus, da ich dieses Model noch am ausgereiftesten finde.
Großes Bürgergeld:
Grundeinkommen: 800 €
Gesundheitsprämie: - 200 €
BGE = 600 €
Jeder Euro der darüber Hinaus verdient wird, wird mit 50% besteuert.
Kleines Bürgergeld:
Grundeinkommen: 400 €
Gesundheitsprämie: - 200 €
BGE = 200 €
Jeder Euro der darüber Hinaus verdient wird, wird mit 25% besteuert.
Kinder erhalten ein Grundeinkommen von 500 €, abzüglich Gesundheitsprämie, also 300€.
Personen in besonderen Lebenslagen (Behinderte, Pflegebedürftige etc.) erhalten einen Bürgergeldzuschlag, der jedoch an Auflagen gebunden und dessen Anspruch nachgewiesen werden muss.
Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit einem Kind (unter 5 Jahre), kein eigenes Einkommen:
Solidarisches Bürgergeld:
600 € + 300 € = 900 €
Miete: - 450
Nebenkosten: - 60
Heizkosten: - 80
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310 € zum Leben.
ALG II und Sozialgeld:
Regelbedarf des Haushalts: 606 €
Mehrbedarf: 137 €
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 530 €
Bedarf: 1.273 €
abzgl. zu berücksichtigendes Einkommen: 184 €
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 1.089,00€
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abzgl. der Nebenkosten von 60 € bleiben 499 € zum Leben.
Selbst wenn man von einem Bürgergeld von 1000 € abzgl. Gesundheitsprämie = 800 € ausgeht, sehe ich nicht wo da jetzt die enorme finanzielle Verbesserung zu sehen ist.
Gut, alle Anstrengungen zum individuellen Hinzuverdienst im Gegensatz zu Hartz IV werden nicht verhindert.
Im Gegenzug würde, wer wegen Schwarzarbeit oder Steuerbetrug strafrechtlich verurteilt worden ist, seinen Anspruch auf ein bedingungsloses Einkommen verlieren und nur noch Lebensmittelgutscheine erhalten.