@PrivateEye @killimini @trollinger Noch eine kurze Erklärung zum Erwerb von Küchenmessern:
Ist deren Klinge länger als 12 cm schreibt der Gesetzgeber vor das der Käufer verpflichtet ist das im Laden bezahlte Messer noch dort sicher in einen abschließbaren geeigneten Behälter zu verwahren und den Schüssel des Behälters beim Transport des selbigen nicht! in umittelbaren Zugriff
( Hosentasche usw. ) mit zu führen.
Im Klartext: Messer am besten in eine Stahlkassette packen - abschließen und den Schlüssel der Frau / Freundin geben. Der Transport in einer einfachen Stofftasche / Einkaufskorb gilt bereits streng genommen als Verstoß gegen das Waffengesetz, stellt aber in jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit dar - das unterliegt im Einzelfall der Definition des Polizisten, der sich daran aufhängt.
Im Auto darf das Messer selbt wenn es in der Kassette eingschlossen ist sich nicht in Zugriffsnähe befinden, also Kassette am besten in den Kofferraum, den Schlüssel zur Kassette ins Handschuhfach einsperren, wenn das nicht gerade mit Handschuhen vollgestopft ist.
Stichwort Handschuhfach:
Solltet ihr da ein feststehendes Messer drin haben, haltet das Handschuhfach IMMER verschlossen.
Wenn der Wachtmeister bei einer Routinekontrolle eure Papiere sehen will - und die zusammen mit dem Messer im Handschuhfach liegen, und der sieht das ein unmittelbarer Zugriff zum Messer gewährleistet ist - habt ihr u.U. dicken Ärger an der Backe.
PrivateEye schrieb:Auch diese Einhandmesser fallen teils unter Rettungsmittel, wenn sie über Gurtschneider und Glasbrecher verfügen. Genügend Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute tragen selber sowas!
Das stimmt sachlich gesehen auf die Bauweise des Messer zu 100 %. In der Realität entscheidet aber der Polizist vor Ort, an Hand der Umstände und deines Auftretens / Verhaltens ob er dir das Messer zumindest vorrübergehend sicherstellt oder nicht.
PrivateEye schrieb: Aber als Beispiel, ein legaler Waffenbesitzer soll kontrolliert werden, mitten in der Nacht. Dann stehen die 02:10 vor der Tür und trommeln den wach, samt seinen 3 Kleinkindern... Die erstmal panisch werden! Ist das dann auch gerechtfertigt? Glaube nicht.
Ich denke bzgl. der Uhrzeiten könnte sich schnell eine einfache und wirksame Regelung finden lassen, was die "normalen" Kontrollen betrifft. Selbst wenn, mit Sicherheit würden die ausführenden Beamten keinen auf Panik machen, sondern ganz normal läuten ( wenn keine Gefahr im Verzug )
PrivateEye schrieb:Jep, da gilt das ja auch als Werkzeug/Rettungsmittel.
Lol - "mein" Messer-Polizist wollte mir auch noch meinen Glasbrecher abnehmen, weil dieser mit einem Federdruckmechanismus funktioniert und somit "bei geeigneten Einsätzen gegen neuralgische Körperstellen" ( vielleicht war seine große Schwester Krankenschwester? ) als "tödliche Waffe" eingesetzt werden kann. Mein Hinweis, das es ein Werkzeug aus der Metallverarbeitung ist, ein sog.
" Federkörner" interessierte den herzlich wenig...