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Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge

230.567 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Erwachsene, Beschäftigt, Lounge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge

17.11.2012 um 11:08
@Funzl
der neue jagdpächter ist ok.den stört der alte aber sehr,weil er ihm im revier rumfuhrwerkt...


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Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge

17.11.2012 um 11:10
@Funzl
ich fahr viel mitm atv im wald rum,aber den jagdpächter störts nicht,fährt als mal mit...


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Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge

17.11.2012 um 11:15
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Auch zu erwähnen wäre die Beschaffungskriminalität mit scharfen, illegalen Waffen! Die wird auch in die Statistik aufgenommen und ehrlichen, verantwortungsvollen Waffenbesitzern gerne zur Last gelegt. Leider.
Das war und ist aber beim Kapitel " Messer" genauso. 90% aller Straftaten mit Stichwaffen erfolgen mit Küchenmessern und Werkzeugen. Nur wird DAS in den Medien NIE! breitgetreten. Die verschwindet geringen Fälle, in den z.B. ein sog. " Rambo-Messer" eingesetzt wurde, oder neuerdings ein "Einhandmesser" werden großmächtig aufgepuscht.

Der Gesetzgeber hat es bis heute noch nicht auf die Reihe gebracht eine logische Erklärung für das Verbot der sog. " Einhandmesser" abzuliefern, geschweige den die noch bestehende Tragerlaubnis für festehende Messer klar und verständlich zu formulieren.

Ich hatte erst im Juli das Vergnügen - und in diesen Moment war es für mich ein wahres Vergnügen, einen jungen, aufstrebenden Polizisten das neue Waffengestez für Messer erklären zu dürfen. Er bildete sich aus reiner Unwissenheit ein, mir ein feststehendes Messer mit einer 11,8 cm langen Klinge abnehmen zu müssen. Ich erklärte ihn das er hier einem Irrtum unterliegt und er nichts anderes als Rechtsbeugung und Polizeiwillkür betreibt, und ich mir das Messer innerhalb der nächsten Stunde wieder von der Wache abholen werde. Er lachte mich aus - eine Stunde später lachte ich über ihn. " Ist es ihnen Nicht peinlich das ein einfacher Pförtner das neue Waffengestez besser kennt als ein teuer ausgebildeter Polizeibeamter?"
Da hat sich der gute erstmal ordenlich verschluckt.
Ein ebenfalls von ihm sichergestelltes Einhandmesser ( CRKT - Ed Halligan´s " K.I.S.S." ) mit einer 5,5 cm langen Klinge holte ich mir nach 10 Tagen Schriftverkehr mit der Ordnungsbehörde von selbiger ebenfalls wieder ab.


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17.11.2012 um 11:15
@trollinger

Warum wird der verwirrte Jäger nicht den Behörden gemeldet?


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17.11.2012 um 11:17
@Funzl
haben wir gemacht.andere auch.bisher ist anscheinend nix passiert.
wir bleiben aber dran.sollte ich ihn erwischen,werd ich die waffe sicherstellen und den trachtenverein anrufen,hoffe,das ist legal...


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17.11.2012 um 11:21
@trollinger

Informiere dich vorher - solange du keine Hoheitsrechte hast - wie z.B. die Polizei ist es soviel ich weiß nur in Ausnahmefällen erlaubt das du ihn als Zivilist die Waffe abnimmst ( Gefahr in Verzuge).
Besser wäre es sofort die Cops anzurufen,wenn er sein Gewehr schußbereit auf den Beifahrersitz liegen hat, oder durch die Gegend fährt.
Euer Trachtenverein hat ebenfalls keine exekutive Macht. Polizei, und nix anderes.
Am besten noch Fotos machen - wenn möglich.


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17.11.2012 um 11:22
@trollinger

Sieht nach Balzverhalten aus, das Getue von diesen australischen Leierschwanz...


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17.11.2012 um 11:25
@Funzl
ich meinte ja die cops,blechförster ,rennleitung trachtenverein...etc...

ja denk ich auch,der vogel kann sogar ne e-gitarre nachmachen...


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17.11.2012 um 11:30
ist humoristisch gemeint,klar hat die polizei ihre berechtigung.


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17.11.2012 um 11:33
@Funzl
Kontrollen sind richtig und wichtig. Auf jeden Fall! Aber ein gewisses Maß sollte auch hier eingehalten werden. Mit 02:15 hätte ich arge Probleme, es sei denn Gefahr im Verzug! Aber als Beispiel, ein legaler Waffenbesitzer soll kontrolliert werden, mitten in der Nacht. Dann stehen die 02:10 vor der Tür und trommeln den wach, samt seinen 3 Kleinkindern... Die erstmal panisch werden! Ist das dann auch gerechtfertigt? Glaube nicht.

Eine Datenbank wäre sinnvoll, auch für Polizeibeamte bei regulären Kontrollen. Was ich vorhin meinte, was du als Denunziantentum weitergeführt hast, dazu zählen manchmal leider auch Exekutivkräfte der Kontrollorgane, die etwas zuviel glauben nicht nur das Recht zu vertreten, sondern es auch zu sein. Gutes Beispiel dein Jungpolizist.

Da hatten wir auch mal so ein paar Übereifrige. Waren nach einem Nachttauchgang grad aus dem Wasser, standen die da. Wollten Ausweis (führt man ja auch im Wasser mit...) und motzten rum wegen Klingenlänge jenseits der 8,5 feststehend... Zum Auto lassen, zwecks Ausweis, wollten sie uns aber auch nicht... Dumm nur war, das der Besitzer des netten Steinbruchs mit uns anwesend war und erstmal abcheckte was sie den auf Privatbesitz machen. Da sie keine richerliche Durchsuchungsanordnung vorweisen konnten und auch Gefahr im Verzug/Verfolgung eines Straftäters/Verdächtigen nicht untermauern konnten, hatten sie selber plötzlich ein arges Problem. Vor allem da am Eingang/Zufahrt, die verschlossen war, auch überall aushing: PRIVAT!

Das mit den Messern war übrigens absoluter Quark, da sie als Rettungsmittel gelten. Solange ich damit nicht durch die Einkaufsmeile bummele, ist alles palletti! Auch diese Einhandmesser fallen teils unter Rettungsmittel, wenn sie über Gurtschneider und Glasbrecher verfügen. Genügend Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute tragen selber sowas!


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Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge

17.11.2012 um 11:36
Zitat von FunzlFunzl schrieb:Informiere dich vorher - solange du keine Hoheitsrechte hast - wie z.B. die Polizei ist es soviel ich weiß nur in Ausnahmefällen erlaubt das du ihn als Zivilist die Waffe abnimmst ( Gefahr in Verzuge).
BGB, erlaubte Selbsthilfe, soweit keine hoheitliche Hilfe zur Verfügung steht, dürfte da möglicherweise auch greifen.

Eventuell auch Nothilfe zur Gefahrenabwehr etc.

Aber lieber @trollinger , wie das @Funzl schon sagt, überlass das lieber denen, die dafür bezahlt werden! Solang es nicht für dich selbst akut ist.


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17.11.2012 um 11:37
@PrivateEye
hab ich auch im auto.gurtschneider.find ich sinnvoll.es gibt auch berufe,wo ein messer stets mitgeführt wird.z.b landwirtschaft,obstbau,zimmerleute usw


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Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge

17.11.2012 um 11:37
Meinte natürlich obrigkeitliche Hilfe beim BGB, sorry.


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17.11.2012 um 11:38
@PrivateEye
klar,mach ich.würds nur tun,wenn nothalt oder notstand vorliegt.


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17.11.2012 um 11:38
@trollinger
Jep, da gilt das ja auch als Werkzeug/Rettungsmittel. Und wenn du erstmal einen Unfall hast, egal wo und mit was und NICHT rauskommst, dann weist du was dir fehlt!


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Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge

17.11.2012 um 11:41
@trollinger
Dann sollte aber trotzdem schon die Kacke am Dampfen sein, wie man umgangssprachlich so sagt, immerhin setzt du dich auch einer nicht einschätzbaren Gefährdung aus!

Leute die damit zu tun haben, müssen diese erdulden, du aber nicht.


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17.11.2012 um 11:42
@PrivateEye
na ja.war schon in einigen brenzligen situationen.
12 jahre bund.auch ausland.aber wie gesagt,nur für mich und meine lieben...


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17.11.2012 um 11:43
@trollinger
Ist ja klar. Aber immer nur den Helden für nix machen kann halt auch schief gehen.


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