@SilentABT1 Ich Interessiere mich seit sehr langer Zeit für solche Gebäude/Orte...
Bei uns gibt es z.B. die "Villa Maag" unfassbar interessant!
Da geht es mir nicht anders, solange es beim Betrachten/Fotografieren außerhalb des Zaunes bleibt.
SilentABT1 schrieb:Aber was smileylaugh vor hat ist ne tolle Sache,
Nein, eine Straftat ist
keine tolle Sache.
SilentABT1 schrieb:Die eher wenigsten Orte sind "Verboten" und wenn, kann man meistens relativ schnell den Eigentümer ausfindig machen und in 50% der Fälle bekommt man eine Erlaubnis bzw eine "Nachricht" wenn der Eigentümer mal wieder hin und nach dem "rechten sieht" ...dann darf man halt mit
Kann man so machen, aber glaube mir, in 99,9% aller Fälle, machen sie sich wohl nicht diese Mühe, beim Katasteramt nachzufragen, wessen Gebäude Dieses oder Jenes ist.
Sicher gab es zu meiner Zeit auch die eine oder andere Anfrage, von Interessengemeinschaften, auf Begehung. Diese wurden auch genehmigt, wenn ein Kollege frei war, diese zu führen. Diese beschränkt sich aber bis auf den Zaun des Grundstücks. Und so ist es auch legitim, alles Andere ist und bleibt eine Straftat.
Ich kann doch nicht - wenn Du außer Haus bist - durch ein Fenster oder offene Balkontür in Deine Wohnung einsteigen und Fotos von Deinen Räumlichkeiten machen und garantiert, zu 100%, nichts kaputt mache oder mitnehme.
Denn juristisch gesehen ist das kein Unterschied, zu dem, was in leerstehenden Gebäuden gemacht wird.
Hausfriedensbruch.