Bekannter ist fertig mit der Welt
03.03.2013 um 23:31@slobber
in wie fern meinst du dass das amt - in diesem fall ist wohl das JobCenter gemeint - einem helfen würde eine wohnung zu suchen? das tun sie nämlich nicht, das ist nicht ihre zuständigkeit.
du musst dir die wohnung schon selbst suchen, gehst dann mit den papieren aufs amt damit die dir sagen ob sie das übernehmen oder nicht - am besten natürlich BEVOR du den mietvertrag unterschreibst.
slobber schrieb:Fassen wir mal zusammen @georgerus undwenn du eine meldeadresse hast bist du nicht mehr wohnungslos - entsprechend kannst du KdU beantragen für die wohnung in der du gemeldet bist aber nicht für eine andere.
@wobel
Ist man wohnungslos braucht man erst mal eine Meldeadresse.
Ist diese gegeben dann kann man mit der Hilfe des Amtes eine neue Wohnung suchen ...
in wie fern meinst du dass das amt - in diesem fall ist wohl das JobCenter gemeint - einem helfen würde eine wohnung zu suchen? das tun sie nämlich nicht, das ist nicht ihre zuständigkeit.
du musst dir die wohnung schon selbst suchen, gehst dann mit den papieren aufs amt damit die dir sagen ob sie das übernehmen oder nicht - am besten natürlich BEVOR du den mietvertrag unterschreibst.
slobber schrieb:Aber eben diese erste Meldeadresse, ob man dort wohnt oder nur auf dem Papier dort gemeldet ist, ist der Knackpunkt. Der Vermieter ist in Kenntnis zu setzen wenn es so im Mietvertrag steht.es gibt nur sehr, sehr wenige mietverträge in denen das nicht drin steht, dass man den vermieter um erlaubnis fragen muss (wohlgemerkt: nicht "in kenntnis setzen" sondern "FRAGEN OB MAN DARF"). die entsprechende klausel, die in JEDEM standard-mietvertrag enthalten ist, nennt sich "gebrauchsüberlassung an dritte".
slobber schrieb:Da fällt mir etwas ein. Reden wir hier nicht eigentlich von 2 verschiedenen Dingen?also ich rede von meldeadresse, ich beziehe mich ja auf @georgerus - mir geht's darum dass das 'ne ziemlich heikle angelegenheit ist sich ohne erlaubnis des vermieters einfach an einer adresse anzumelden. geht übrigens auch garnicht bei jedem einwohnermeldeamt. bisher musste man da zumindest bei uns hier den mietvertrag vorlegen bzw. (bei mündlichen mietverträgen) eine entsprechende bestätigung des vermieters dass ein mietverhältnis existiert.
Meldeadresse und Postanschrift?
slobber schrieb:Man kann sich die Post ja auch an ein Postfach schicken lassen wenn es nur um die Post geht...um ein postfach zu mieten musst du aber auch 'ne adresse angeben.
slobber schrieb:Aber man muss eben auch nachweisen können "Ja, ich hab Anspruch auf die Hilfe vom Amt da ich hier in dieser Stadt wohne".wenn's nur darum ginge dann könnte der kumpel von @Heppy ja problemlos die adresse seiner eltern, die ja de fakto wohl aktuell auch immernoch seine meldeadresse sein dürfte angeben - anspruch auf alg2 hat er (sofern er entsprechend lange arbeitslos ist) und auf KdU auch, alt genug ist er und ausbildung hat er auch (oder nicht?).