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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

456 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Samenspende, Samenbank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

20.04.2013 um 17:33
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:....das "Recht" sich an einen geschlossenen Vertrag zu halten....
Das gilt nur für die, die ein Vertrag unterschreiben haben und nicht für das Kind.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

20.04.2013 um 17:35
Zitat von FossFoss schrieb:Das gilt nur für die, die ein Vertrag unterschreiben haben und nicht für das Kind.
Stimmt und wenn die Samenbank vertraglich ebenfalls daran gebunden ist, kann sich das Kind brausen.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 00:38
@insideman
Es kann dagegen klagen.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 10:19
Darum ja mein Vorschlag, diese klagewütigen Menschen erst gar nicht entstehen zu lassen
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Gebt keine Spenden mehr ab und gut ist.

Sollen die Frauen sich doch kinderlos begnügen, adoptieren oder sich dem verhassten Akt der Liebe hingeben müssen, wenn sie unbedingt ein Kind haben wollen.

Dann gibt es auch keine Probleme mehr vor Gericht, wenn wieder einer unverhofft Vater einer 20 Jährigen wird.



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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 10:24
Wie @Peisithanatos so treffend beschrieb, soll das Kind doch froh sein, das es existiert... und man kann doch mal wirklich erwarten, das es die Wünsche seines Erzeugers respektiert und einfach damit lebt, das es nicht weiß, um wen es sich handelt. Wobei ich vermuten würde, das das im Großteil der Fälle sich auch so verhalten könnte, und nur die wenigen Fälle, wo es anders ist, ins Licht der Öffentlichkeit drängen.

Ich fands im Verlauf des Threads ganz interessant, das immer wieder, wenn jemand Verständnis für den Erzeuger aufbringen konnte, dieser gefragt wurde, ob er denn selbst betroffen sei - als wäre es so unvorstellbar, das man sich als Mann in einen anderen Mann hinein versetzen könnte.

Und ich muß mich fragen, wieso der Gesetzgeber die Wünsche eines genetischen Nachkommens bezüglich Wissen um den Erzeuger höher einstuft, als das Recht der informationellen Selbstbestimmung seitens des Samenspenders.
Ich könnte das nachvollziehen, wenn mit dem Wissen um den Erzeuger auch ein finanzieller Anspruch entstehen könnte, wie aber immer wieder zu lesen war, werden die gespendeten Samen nur an Ehepaare ausgegeben, bei denen der männliche Teil auch das entstandene Kind adoptiert.
Ich begreife nicht, wie die Argumentation des Kindswohles in diese Situation hineinpasst. Das Kind erleidet doch keinen Schaden aus dem Unwissen um den Erzeuger - und psychologische Erwägungen mit einzubringen finde ich in diesem Fall grundverkehrt, denn mit so einer Argumentation könnte man jegliche Wünsche, welcher Art sie auch immer sein mögen, rechtfertigen.
Mal richtig übertrieben ausgedrückt: >Ich fühle mich nur wohl, wenn ich jeden Tag drei Frauen mißbrauchen kann, also muß man mir das doch gestatten!< Und es zähle ja dann auch nicht, das andere Menschen dabei zu Schaden kommen, denn der Erzeuger, womöglich mit eigener Familie inkl. verständnisloser Ehefrau, könnte auch einen Schaden erleiden, durch evtl. Trennung mitsamt den daraus resultierenden Unterhaltsansprüchen der Ehefrau und den in der Ehe geborenen Kindern.

Ich möchte gleich diesen Thread mal nutzen, um eine themenverwandte Frage loszuwerden:
Thema Kuckuckskinder. Wieso ist im Fall des Herauskommens, das das vermeintlich eigene Kind ein Kuckuckskind ist, der Mann, der nun ja nicht der genetische Vater ist, im Trennungsfall zum Zahlen des Kindsunterhaltes geszwungen?
Wenn ich das ganz emotionslos betrachte, und dabei außen vor lasse wie es dem Kind dabei geht, ist man als Mann zwar zuweilen gern bereit, den eigenen genetischen Nachwuchs zu unterstützen. Aber warum sollte man eigene Ressourcen aufwenden, um genetisches Material eines Anderen ein akzeptables Leben zu ermöglichen? Wenn ich ein Kind mal wie eine Sache, ein käufliches Produkt, betrachte, und dieses Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften besitzt, so ist der Verkäufer gezwungen, das Produkt zurückzunehmen und das Geld zurückzuerstatten. Natürlich darf er zuerst nachbessern, jedoch ist unsere Technik derzeit noch nicht soweit, den genetischen Code eines Menschen umzuschreiben, so das es sich um einen irreparablen Produktschaden handelt. Zudem wurde der Produkterwerb (Anerkennung der Vaterschaft) nur durch arglistige Täuschung erreicht, was den Vertrag nichtig macht.
Wie kann ein Gericht also bei nachgewiesener Nicht-Vaterschaft anordnen, das der Nicht-Vater Unterhalt zu zahlen hat? Mir hat das gestern den ganzen Abend im Kopf rumgeschwirrt. Wenn die Argumentation des Gerichtes lautet, das es ums Kindswohl geht, könnte man ja genauso gut argumentieren, das der Richter, der auch nicht der Kindsvater ist, aber höchstwahrscheinlich ein viel größeres Monatseinkommen besitzt, für den Unterhalt aufkommen könnte, da seine größeren finanziellen Möglichkeiten dem Kindswohl eher entgegen kommen, als wenn man von seinem eigenen Geld auch noch den Unterhalt für ein "fremdes" Kind abknapsen müßte.
Bzw. müßte das Gericht nicht alles daran setzen, den genetischen Vater ausfindig zu machen, das der den Unterhalt für sein Kind bezahlt, bevor ein Unschuldiger belastet wird, der zudem noch böswillig betrogen wurde?

btw. ich habe keine Kinder, und die Wahrscheinlichkeit für unbekannte Kinder tendiert gegen Null, aber im Idealfall gelingt es mir irgendwann mal, auch Vater zu werden, und dann wäre es nicht undenkbar, das ich mich auch in so einer Situation wiederfinden könnte. Deswegen regt mich auch jetzt schon so eine Ungerechtigkeit auf, auch wenn es mich zur Zeit nicht mal ansatzweise betrifft.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 10:33
@rmendler
Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und zur Menschenwürde gehöre auch das Recht auf Kenntnis der grundlegenden Faktoren, zum Beispiel der Abstammung.
http://www.mz-web.de/panorama/anonyme-samenspender-das-recht-auf-herkunft,20642226,21808820.html
hier wird das ganze genauer erklärt
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Familienrecht/2005/Kindesabstammung.html (Archiv-Version vom 24.04.2013)

http://www.personen-suche-ddr.de/gesetze-rehabilitation/recht-auf-herkunft-bverfge-79-256/

es ist ja nicht so, dass dies plötzlich so entschieden wurde, sondern eher so, dass es nicht rechtens war, dem Samenspender vorzugaukeln, dass er in jedem Fall anonym bleiben könne......


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 10:51
Zitat von rmendlerrmendler schrieb:Ich möchte gleich diesen Thread mal nutzen, um eine themenverwandte Frage loszuwerden:
Thema Kuckuckskinder. Wieso ist im Fall des Herauskommens, das das vermeintlich eigene Kind ein Kuckuckskind ist, der Mann, der nun ja nicht der genetische Vater ist, im Trennungsfall zum Zahlen des Kindsunterhaltes geszwungen? .
Ich hoffe das ist ein Scherz.

Es kann doch nicht sein, dass eine Frau ihren Mann betrügt, und der dann für das entstandene Kind zahlen muss, egal wann das rauskommt.

Da muss sie selber schauen wie sie zurecht kommt, oder sich die 10 anderen holen, die als Väter infrage kommen


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 10:56
@insideman
guck mal in die links...... ;)


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 11:04
@Tussinelda
Erstmal Danke für die Links.
Ich muß akzeptieren, das sich die Rechtssprechung solchermaßen verhält. Aber ich verstehe es nicht. Wie kann es ein Grundrecht sein, seine Abstammung zu kennen? Mir scheint das eine vollkommen willkürliche Festlegung zu sein, die argumentativ auf äußerst wackeligen Beinen steht .... besser gesagt, eine Begründung für diese Festlegung scheint es garnicht zu geben. Wird einfach vom Gesetzgeber behauptet, das ein Kind ein Recht darauf besäße.

Was den Punkt der Anonymität angeht, leuchtet mir jedoch nun ein, das die Samenbank das Versprechen auf Anonymität hätte garnicht abgeben können, da sie keine rechtliche Grundlage für so eine derartige Zusage besaß. Wir befinden uns also im Bereich der Fehlberatung seitens der betroffenen Institute. Aus dieser Betrachtung heraus komme ich zu dem Schluß, das das jeweilige Institut für jeden, für den Spender, resultierenden Schaden aufkommen müßte.

Natürlich wäre es interessant zu wissen, ob man als Spender, sobald das Kind die Daten erfahren hat und Kontakt aufnahm, das Kind wegen "seelischer Grausamkeit" (oder so, wird sicherlich juristische Begriffe geben, evtl. in Richtung Stalking) verklagen könnte.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 11:23
Zitat von rmendlerrmendler schrieb:Natürlich wäre es interessant zu wissen, ob man als Spender, sobald das Kind die Daten erfahren hat und Kontakt aufnahm, das Kind wegen "seelischer Grausamkeit" (oder so, wird sicherlich juristische Begriffe geben, evtl. in Richtung Stalking) verklagen könnte.
Du kannst ihm höflich aber bestimmend mitteilen, dass es sich verpissen soll und damit zurechtkommen muss, dass es einem egal ist und man kein Interesse daran hat wildfremde Menschen kennenzulernen.


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21.04.2013 um 11:26
@insideman
Sagt wer?

Wenn das meinem "Vater" mal passiert, können sie ihn auf den Pannenstreifen absetzen, bevor ich auch nur einen Cent bezahle.
ich hab schon lange nicht mehr so gelacht.



es mag dumm sein aber ich wollte noch was konstruktives schreiben:

ich weiss garnicht ob man ein neues gesetz braucht um die rechte des kindes zu waren. villeicht ist das schon im grundgesetz verankert. somit wäre auch ein versprächen der anonymität ungültig.
der mann hätte dann das grundgesetz kennen müssen.

ausserdem wird der steuerzahler bei der samenspende nicht gefragt. denn im sozialfall müssen sich kind und vater gegenseitig unterstützen. bleibt der vater unbekannt muss eben der steuerzahler eingrefen.


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21.04.2013 um 12:54
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Es kann doch nicht sein, dass eine Frau ihren Mann betrügt, und der dann für das entstandene Kind zahlen muss, egal wann das rauskommt.
....willkommen in Deutschland.... ;)


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 14:35
Das recht auf Abstammung wäre vollkommen erfüllt, würde man wissen, dass man durch eine Samenspende geschaffen wurde und den Gencode bzw. die wichtigen Informationen über den Samenspender wie Vorerkrankungen hat. Einen Samenspender als Vater hinzustellen, der er nun mal nicht ist, das ist wirklich problematisch. Das hat mit Abstammung gar nichts mehr zutun, da soll mehr konstruiert werden als da ist. Der spender wichst in einen Becher und geht nach Hause, das wars. Er ist nicht mehr als das, ein "Wichser".


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 15:01
Ja und? In vielen Fällen kann man den Unterschied zum normalfall vernachlässigen. Oder was macht den "Ficker" jetzt so besonders im gegensatz zum "wichser"?


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 15:05
Ich würde jetzt eine Mutter nicht unbedingt als Plastikbecher bezeichnen. Es ist wohl was anderes, ob jemand seinen Pimmel in eine Frau steckt oder einen toten Gegenstand. Der erste Fall ist eine Spende, schon das Wort zeigt an, dass es sich hier nicht um Sex und der Einwilligung zur Vaterschaft handelt.


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21.04.2013 um 15:19
Dass es hierbei nicht um den Ort der Samenaufnahme geht ist dir schon klar?

Sex hat ja in den Fällen auch so oft etwas mit der Einwilligung zur Vaterschaft zu tun...

Ficker... will womöglich einfach nur ne Nacht sein Spaß haben
Wichser... will womöglich einfach nur ein bisschen Geld verdienen

Und im Grunde müsste es sogar einleuchtender Sein, dass der kondom-benutzungs-unfähige "Ficker" eher vor einer Vaterschaftsklage etc... beschützt sein müsste als der Spender, dem klar sein sollte was mit seinem Samen passieren könnte.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 17:21
Schon die Wörter machen ganz eindeutig die Unterschiede klar. Spender bezeichnet nicht Vater, sondern einen Menschen, der etwas von sich gibt um anderen etwas zu ermöglichen, dass sie ohne Spende nicht haben. Es ist schlichtweg absurd mit einer Spende mehr zu verbinden als das, sonst müsste man dem einen anderen Namen geben. Sex hingegen ist ein ganz anderer Akt als eine Samenspende, hier reiben sich die Körper aneinander, beide sind anwesend. Ich wüsste nicht dass bei der Blutspende, derjenige dabei ist, der es am Ende kriegt oder dass bei der Geldspende das schwarze Kind vom Plakat dabei wäre oder dass ich bei der Samenspende in die Frau ejakuliere, die sich am Ende das Kind wünscht. Wer Sex hat, der spendet nicht.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 19:12
@SethSteiner
eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung, ohne Forderungen....da die Spende im Falle einer Samenspende bezahlt wird, ist Spende nicht ganz richtig. Im Grunde gibt man, gegen eine Gebühr, die Rechte an seinem Samen ab......


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 19:51
Was aber auch nicht ganz richtig ist. Es ist ja schon so, dass es ab und zu mal für Blutspenden Geld gibt oder für das Spenden an Einrichtungen kann man auch was bekommen, wir Buttons oder Namensgebung von Krankenhausflügels (okay das sind dann wohl Extrembeispiele). Ich bin mir auch nicht sicher ob man überall für Samenspenden Geld kriegt.


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Frau darf wissen, wer ihr Erzeuger ist

21.04.2013 um 20:17
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Es kann doch nicht sein, dass eine Frau ihren Mann betrügt, und der dann für das entstandene Kind zahlen muss, egal wann das rauskommt.
da muss ich dich leider enttäuschen, meines wissens nach zahlot immer derjenige der offiziell als vater eingetragen ist, und wenn das paar verheiratet ist zahlt automatisch der ehemann WENN das kind innerhalb der ehe entstanden ist



zum theme: ich halte es zumindest schon aus dem grund ratsam keinem die eltern vorzuenthalten, damit die genetische belastung mit diversen erbkrankheiten ausgeschlossen werden kann oder die tatsache das sich wer mal in seine schwester /seinen bruder verliebt ausgeschlossen werden kann.


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