zaramanda schrieb: Nur weil die Fälschung nicht nachgewiesen ist, hat der Mann sich nicht für die Vaterschaft entschieden,was für ein schwachsinn.
Da könnte ich ja auch Unterschriften fälschen,z.B bei der Bank,und der der "angeblich" unterschrieben hat darf dann bezahlen,......
Naja, du hast damit recht, was du sagst.
Wenn eine Fälschung der Unterschriften vorliegt, ist es Betrug, ganz klar.
Aber das Gericht ist ja zu der Auffassung gekommen, dass eben genau das nicht der Fall ist, dass der Mann ausdrücklich (durch die geleistete Unterschrift) sein Einverständnis gegeben hat.
GrandOldParty schrieb:Ist das in Ordnung? Bitte einfach nur mit Ja oder Nein antworten!
Also, du schreibst da eine riesen Geschichte hin, und ich soll nur mit ja oder nein antworten?
Wie denn, geht ja gar nicht ... der Punkt ist ja, ob das überhaupt realistisch ist, dass man nicht mehr an seine Eizellen denkt.
Einfach vergessen, oder wie?
Das ist völlig absurd.
Wenn mir klar ist, als Frau, ich habe Eizellen zu dem Zweck eingefroren, um mit einem bestimmten Mann ein Kind zu bekommen, dann werd ich ja wohl ganz sicher dafür sorgen, dass diese dann , wenn die Beziehung Geschichte ist, vernichtet werden, bzw. der Andere darauf keinen Zugriff mehr hat.
So, und selbst wenn ich es "vergesse", muss zu dieser Verwendung der Eizellen immer noch mein Einverständnis erforderlich sein.
Wenn ich dieses gebe, ja,die Antwort auf deine Frage, na klar, mit Unterhaltszahlung und allem drum und dran
;) Wenn der Mann hingegen meine Unterschrift fälscht, dann nein.
Auch klar.
Ich versteh nicht, btw. weshalb du so ein Beispiel konstruieren musstest?