@Roydiga von Schuld würde ich nicht sprechen.
Höchstens in Bezug auf das, was die Mutter getan hat
;) Beim Vater liegt die "Schuld", wenn man so will, in einer zu großen Passivität.
Schuld, in dem Sinne, dass er nicht sorgfältig genug seine damals getroffene Entscheidung (die zur Einlagerung) behandelt hat, in dem Sinne, dass er, nachdem ihm klar war, dass er mit dieser Frau auf keinen Fall jemals Kinder haben will, dies deutlich genug zum Ausdruck bringt.
Also selbst die Vernichtung des eingelagerten Spermas energisch betreibt.
@1ostS0ul Klar hinkt mein Vergleich, keine Frage.
Er war ja auch nur eine Krücke, um darzustellen, was die Urteilsfindung mit berücksichtigt hat.
Und in der Verhandlung (bzw. in der Vorverhandlung) hat der Vater ja auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es gegen seinen Willen verwendet wurde.
Der Punkt ist aber, dass es Zweifel an der Darstellung gibt (ob die Unterschriften denn tatsächlich gefälscht waren etc.).
Im Gesamtbild lässt sich dann daher durchaus ableiten, dass er dieser Verwendung nicht deutlich genug widersprochen hat, was dann dazu führt, dass er eben jetzt mit den Konsequenzen leben muss.