@neechee Um nochmal auf Deinen Eingangspost einzugehen: Ich glaube, dass Du bei Deinen Gedanken von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen bist.
Buddhist zu werden, würde überhaupt nichts nutzen. Auf Deiner Lohnsteuerkarte ist Deine Konfession nur dann vermerkt, wenn Du kirchensteuerpflichtig bist. Die Kirchensteuer gibt es in Deutschland nur für vier Konfessionen: Evangelische Kirche, Römisch-Katholische Kirche, Altkatholische Kirche und Judentum.
Wenn Du Moslem, Buddhist, Jediist oder sonstirgendwas bist, dann giltst Du laut Lohnsteuerkarte als konfessionslos, und hast zwei Striche im betreffenden Feld in der Lohnsteuerkarte stehen. Diese zwei Striche hast Du auch, wenn Du aus der Kirche austrittst. Dein Arbeitgeber kann also aufgrund der Lohnsteuerkarte garnicht erkennen, ob jemand Moslem, Buddhist oder Garnix ist.
Ausserdem kann man zwar Buddhist sein oder nicht sein, aber man kann nicht in den Buddhismus eintreten; es gibt nirgendwo ein Büro, das Dir eine Buddhistisierungsurkunde ausstellt. Von einer Islamisierungsurkunde habe ich auch noch nie gehört, würde mich aber interessieren, ob es soetwas gibt.
Dir bleiben wahrscheinlich nur die zwei schon genannten Möglichkeiten: Entweder alles so lassen, wie es ist, oder austreten und abwarten.
... oder Du wirst Altkatholik, die sind ziemlich abgefahren :-)