@Sanyoo Mystizit schrieb:Beim Einzug hat sie einen Wasserschaden verursacht, den ich aus Gutmütigkeit ebenfalls wie den Schaden durch Feuer selber getragen habe.
ja, da war ich wohl etwas gutgläubig, weil Mieterin einen gesetzlichen Vormund (Anwältin) hatte und ich mich hab einschüchtern lassen.
[
ZITAT]Also ich weiß ja nicht wie die Situation in Deutschland ausschaut aber in Österreich sollten solche Schäden eigentlich in den Betriebskosten enthalten sein.[/quote]
hmpf, leg ich die dann auf alle Mieter aus, oder versuche ich den von der Halbirren einzufordern? Anwälte sind in Deutschland extrem teuer und haben sich als nicht besonders vertrauenswert erwiesen
.
Sanyoo schrieb:Aufwendungen für die Hausreinigung kann man ebenfalls in die Betriebskosten rein packen.
Soweit ich weiß, muss ich öffentlich eine Hausordnung im Mietobjekt aushängen, um mieterpflichtige Dienstleistungen einzufordern. Hab ich keinen Bock, weil ich selber nicht als gutes Vorbild fungiere. Ich kann natürlich eine Dienstleistung von einem Drittanbieter kostengeltend machen, jedoch nur nach Rücksprache und Einverständnis der Mieter. D. h. ich muss unbedingt eine Drittfirma für die Instandhaltung meines Objektes einbeziehen und auch abrechnen = unbezahlter Aufwand für mich
(sorry, zähle gerade Erbsen). Soll ich meinem langjährigen Mietern kündigen (=mehr Mieteinnahmen) und in Kauf nehmen, das sich (zuverlässige) Mieter verabschieden und ich an irgendein Krautzeugsvermiete, weil mein Objekt nicht gerade die Haute Volée ist? Ich bin hier ein wenig unentschlossen, da ich nicht sicher sein kann ohne überschaubaren Mietausfall zu optimieren.
@Sanyoo Mystizit schrieb:Beim Einzug hat sie einen Wasserschaden verursacht, den ich aus Gutmütigkeit ebenfalls wie den Schaden durch Feuer selber getragen habe.
ja, da war ich wohl etwas gutgläubig, weil Mieterin einen gesetzlichen Vormund (Anwältin) hatte und ich mich hab einshüchtern lassen.
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ZITAT]Also ich weiß ja nicht wie die Situation in Deutschland ausschaut aber in Österreich sollten solche Schäden eigentlich in den Betreibskosten enthalten sein.[/quote]
hmpf, leg ich die dan auf alle Mieter aus, oder versuche ich den von der Halbirren einzufordern? Anwälte sind in Deutshland extrem teuer und haben sich als nicht besonders vertrauenswert erwiesen
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Sanyoo schrieb:Aufwendungen für die Hausreinigung kann man ebenfalls in die Betriebskosten rein packen.
Soweit ich weiss, muss ich öffentlich eine Hausordnung im Mietobjekt aushängen, um mieterpflichtige Dienstleistungen einzufordern. Hab ich keinen Bock, weil ich selber nicht als gutes Vorbild fungiere. Ich kann natürlich eine Dienstleistung von einem Drittanbieter kostengeltend machen, jedoch nur nach Rücksprache und Einverständnis der Mieter. D. h. ich muss unbedingt eine Drittfirma für die Instandhaltung meines Objektes einbeziehen und auch abrechnen = unbezahlter Aufwand für mich
(sorry, zähle gerade Erbsen). Soll ich meinem langjährigen Mietern kündigen (=mehr Mieteinnahmen) und in Kauf nehmen, das sich (zuverlässige) Mieter verabschieden und ich an irgendein Krautzeugs
vermiete, weil mein Objekt nicht gerade die Haute Volée ist? Ich bin hier ein wenig unentschlossen, da ich nicht sicher sein kann ohne überschaubaren Mietausfall zu optimieren.
@john-erik john-erik schrieb:Meine Einkommensverhältnisse gehen einen potentiellen Vermieter einen Scheissdreck an.
klar, geht mich das als potenzielen Vermieter etwas an: Glaubst Du ich zahle Dir Deine Scheisse, die Du nicht tragen kannst, weil Du zu blöd zum haushalten bist?