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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

39 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieter, Mieter, Herd ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 11:04
Hallo,

derzeit beim Umzug habe ich eine rechtliche Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

Ich habe einen Herd, der zur Einbauküche gehört und bei Einzug schon von Vormietern gebraucht wurde. Nun ist mir mal bei diesem Herd das Ceranfeld gesprungen. Alles funktioniert aber noch.. Herdplatte + Ofen voll Funktionsfähig, lediglich ein etwas größeres Loch im Ceranfeld gibt es.

Jetzt ziehe ich gerade um und soll das verständlicher Weise wieder her richten.
Mein (Noch-)Vermieter hat dazu einen Elektriker (zu den er einen guten Draht hat) angerufen, der sich den Herd angeschaut hat. Dieser Elektriker meinte, dass es für diesen Herd kein neues Ceranfeld auf Lager gibt und es deshalb nicht ausgewechselt werden kann.

Nun soll ich die Kosten für ein völlig neues Gerät aufkommen und habe ein Angebot vom besagten Elektriker, in Höhe von 500€, erhalten.

MUSS ich DAS, wenn es sich lediglich um ein kaputtes Ceranfeld handelt, dass angeblich nicht ausgewechselt werden kann?

Liebe Grüße und Danke im Voraus


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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 11:15
@Lebewesen
Dafür gibt es doch eigentlich eine Haftpflichtversicherung, hast Du keine? 


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15.02.2017 um 11:27
Kann das nicht wirklich glauben die Story gibt kein Ceranfeld mehr, da hilft dann so eine Auktionsplattform im Web weiter.


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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 11:29
Zitat von Black_CanaryBlack_Canary schrieb:Dafür gibt es doch eigentlich eine Haftpflichtversicherung, hast Du keine?
Hab ich mich auch als erstes gefragt ^^
Ich bin da jetzt nicht so der Vollpro, aber normalerweise wird derlei Kram auch ausführlich im Mietvertrag vermerkt, also wer wann wofür gerade stehen muss...

Auf jeden Fall würde ich mich an TE´s Stelle emotional nicht allzu sehr an die geleistete Kaution binden :D


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15.02.2017 um 11:30
@Lebewesen
Grundsätzlich haftest Du als Mieter für Schäden, die über die übliche Abnutzung hinaus gehen und die Du mindestens fahrlässig verursacht hast.
Wenn der Sprung nicht "zufällig" entstanden ist, sondern weil Du was hast drauf fallen lassen oder etwas in der Art, musst Du das grundsätzlich ersetzen.

Aber es gibt einen Abzug "neu für alt". Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, dass er ein brandneues Gerät bekommt. Die Frage ist im Grunde, was das alte Gerät noch wert ist, bzw. was ein gebrauchtes Ersatzgerät kosten würde.
Auch kannst du versuchen, ein Angebot für ein gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen - es muss ja nicht der eher teure Elektriker sein. Auch das muss sich der Vermieter im Rahmen einer Schadensminderungspflicht entgegen halten lassen.

Am besten einigst du Dich mit ihm auf einen Teilbetrag, je nach Zustand und Alter des Altgerätes.


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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 11:37
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:@Lebewesen
Grundsätzlich haftest Du als Mieter für Schäden, die über die übliche Abnutzung hinaus gehen und die Du mindestens fahrlässig verursacht hast.
Wenn der Sprung nicht "zufällig" entstanden ist, sondern weil Du was hast drauf fallen lassen oder etwas in der Art, musst Du das grundsätzlich ersetzen.

Aber es gibt einen Abzug "neu für alt". Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, dass er ein brandneues Gerät bekommt. Die Frage ist im Grunde, was das alte Gerät noch wert ist, bzw. was ein gebrauchtes Ersatzgerät kosten würde.
Auch kannst du versuchen, ein Angebot für ein gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen - es muss ja nicht der eher teure Elektriker sein. Auch das muss sich der Vermieter im Rahmen einer Schadensminderungspflicht entgegen halten lassen.

Am besten einigst du Dich mit ihm auf einen Teilbetrag, je nach Zustand und Alter des Altgerätes.
Dem stimme ich voll und ganz zu. 

Wenn Du den Schaden gleich gemeldet hättest, hätte das Deine Versicherung übernommen! 


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tic ehemaliges Mitglied

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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 11:44
wie heißt der Herd? 

Marke/Identnummer etc ?

die Aussage des Elektrikers (der ein recht guten Draht zum Vermieter hat *reusper*) kann recht schnell auf Wahrheitsgehalt geprüft werden @Lebewesen.


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15.02.2017 um 11:44
Falls der Zug mit der Versicherung abgefahren ist, frag mal deinen Versicherungsvertreter, mach dich mal beim Hersteller des Herdes schlau was ein Ceranfeld passender Grösse kostet.
Damit gehst du dann zu deinem Vermieter und triffst eine Vereinbarung ("alt gegen neu" siehe Beitrag von kleinundgrün (Seite 1) )
Nicht, dass bei der Rechnung der Wert des ganzen Herdes zu Grunde gelegt wird.


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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 11:53
gemäß dieser von Mieter- und Vermietervertretern in der Schweiz gemeinsam erstellten Lebensdauertabelle beträgt die Lebensdauer eines Glaskeramikkochfeldes 15 Jahre:

http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf

Abhängig vom Alter des Herdes stünde demnach dem Vermieter nur eine anteilige Erstattung zu. Also zB. wenn das Kochfeld jetzt neun Jahre alt ist nur noch 6/15 vom Neupreis.


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15.02.2017 um 12:15
@otternase
In Deutschland gibt es meines Wissens keine verbindliche Tabelle in der Art. Als Richtwert kann man das nehmen, aber im Einzelfall spielen weitere Faktoren eine Rolle, wie die Qualität einer Sache etc.

Über den Daumen gepeilt und bei der Größenordnung ist es aber sicherlich ein passender Richtwert.

Wichtig ist aber stets, dass man eine gütliche Einigung erreicht. Nichts ist schlimmer, als wenn die Parteien sich auf den Kriegspfad begeben und der Vermieter z.B. an fängt, jede übermäßige Abnutzung zu suchen und in die Endabrechnung einzubeziehen.


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15.02.2017 um 13:24
Vielen Dank für die zahlreichen, hilfreichen Antworten,

leider habe ich keine Haftpflichversicherung, daraus habe ich nun gelernt.

Also der vom Elektriker angebotene Herd/Ofen kostet im Neupreis etwa 400€ (hab mal gegoogelt).. die 100€ wären praktisch das Abschaffen / Lieferung / Anbringen.
Definitiv ein modernes Teil, viel moderner als der auszutauschende Herd, der ist dagegen alt.

Ein neues klassisches Ceranfeld kostet im durchschnitt 200€ (laut google).. Habe somit vorhin dem Vermieter das Angebot einer Teilzahlung gemacht.. ich zahle 200€ und er 300€ und erhält zudem noch einen brandneuen Herd der eigentlich 400€ kostet.
Mal sehen was zurück kommt.

Liebe Grüße


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15.02.2017 um 14:23
Der Herd war ja schon beim Einzug gebraucht gewesen und deshalb würde ich dem Vermieter niemals einen neuen kaufen.
Ich würde mal bei Ebay Kleinanzeigen gucken, ob es da nicht einen funktionstüchtigen Gebrauchten für ein paar Euro gibt und den würde ich ihm dann da hinstellen.


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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 14:55
Zitat von TourbillonTourbillon schrieb:Ich würde mal bei Ebay Kleinanzeigen gucken, ob es da nicht einen funktionstüchtigen Gebrauchten für ein paar Euro gibt und den würde ich ihm dann da hinstellen.
Angenommen, Du hast ein Auto. Sagen wir, es ist ein 5 Jahre alter Golf.
Du leihst es Deinem Kumpel und der fährt es zu Schrott. Wenn er Dir dann irgend ein funktionstüchtiges Auto als Ersatz hin stellt, wäre das dann OK für Dich?

Vermutlich wirst Du eher etwas gleichwertiges wollen und Dich mit "irgend einem Ersatz vom Grabbeltisch" kaum zufrieden geben.
Der Herd ist zwar billiger als ein Auto und möglicherweise spielt eine Markenbindung keine ganz so große Rolle - aber dennoch würdest du so dem Eigentümer nicht das ersetzen, was er verloren hat.

Dein Vorschlag ist aber etwas, das der TE mit dem Vermieter so absprechen kann - und je nach Einstellung des Vermieters, ist das u.U. eine gute Lösung.
Was aber nicht geht, ist das Teil zu kaufen und hinzustellen. Im Zweifel hat sie dann einen gebrauchten Herd an der Backe und muss trotzdem Ersatz leisten.


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15.02.2017 um 14:56
@Lebewesen
Du kannst aber meiner Erfahrung nach nicht irgendein x-beliebiges Ceranfeld kaufen..das muss schon konform mit dem Backofen sein und soweit ich weiß, geht das auch nur mit ein und derselben Marke. Also Backofen und Ceranfeld sollen von einem Hersteller sein. Anschlüsse würden sonst höchstwahrscheinlich gar nicht passen und das kann mitunter gefährlich sein.

Würde aber auch nur ein gebrauchtes besorgen, du hast es ja auch gebraucht übernommen. 200 Euro finde ich auch die Höchstgrenze an Selbstbeteiligung.


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15.02.2017 um 16:37
@lulu242

Das kommt darauf an, es gibt auch autarke Sets.

Mein Backofen ist z.b auf der anderen seite meiner Küche und ich kann jeden beliebigen nehmen, falls mein jetziger den Geist aufgeben sollte 

@Lebewesen
Was steht denn im Mietvertrag?
Der Vermieter kann kaum ein Neugeräte von dir verlangen, vor allem nicht, wenn es technisch noch funktioniert und nur die Optik betroffen ist 


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15.02.2017 um 16:49
kleinundgrün schrieb:Angenommen, Du hast ein Auto. Sagen wir, es ist ein 5 Jahre alter Golf.
Du leihst es Deinem Kumpel und der fährt es zu Schrott. Wenn er Dir dann irgend ein funktionstüchtiges Auto als Ersatz hin stellt, wäre das dann OK für Dich?
Mir ist das mit Schuhen passiert (der Kaputtmacher war wie die TS hier nicht haftpflichtversichert) und nein, es war nicht ok für mich. :D

Wenn die Wohnung bei Bezug eine Küche mit einem Herd mit heilem Ceranfeld hatte, dann muss die auch so wieder übergeben werden. Ist ja auch logisch, wer würde denn hier in eine Küche mit einem kaputten Ceranfled einziehen und am Ende ggf selbst derjenige sein, der einen neuen Herd kaufen muss? ;)


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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 16:50
Moin,
grundsätzlich geziemt es sich ja durchaus das man anderer Leute Dinge die man kaputtmacht, verbummelt oder sonstwas unaufgefordert geichwertig ersetzt.

Allerdings bedeutet das (vor allem bei einer "geschäftlichen Beziehung") halt nicht immer (oder sogar viel mehr in den seltensten Fällen) dass man verpflichtet ist das Objekt neu zu kaufen.

Wichtig sind immer zwei Dinge:
1. Was will der Eigentümer und
2. wo drauf hat er ein Anrecht


Erfahrungsgemäß deckt sich das nicht immer und grade bei Vermietern gibt es solche und solche.

Ich hab mal in einer Wohnung einen brandneuen Teppich "versaut", da ist mir Shampoo draufgetropft und bei der etwas zu gründlichen Reinigung meinerseits zeigte sich dann leider die nicht ganz so beeindruckende Farbechtheit und es entstand in dem etwa 20qm großem Zimmerboden ein heller Fleck (der Teppich war dunkelblau) von gut 2qcm.

Peinlich vorallem deswegen, weil der Teppich vor meinem Einzug verlegt und zu dem Zeitpunkt kaum 2 Jahre alt war.
Mein Vermieter meinte damals, dass es für andere Mieter dann wohl zumutbar sein müsste mit diesem "Fleck" zu leben und ich erhielt sogar meine Kaution in voller Höhe zurück.
Der hätte mich definitiv nicht so leicht von der Kette lassen müssen, wollte er aber, Glück, sonst gar nix.

In einem anderen Fall hatte ich eine Wohnung unrenoviert bezogen bei der der Vormieter die Fensterrahmen alle gelb gestrichen hatte und wir uns drauf geeinigt hatten, dass ich entweder damit lebe bis ich ausziehe, oder sie selbst umstreiche.
GLEICHE Vereinbarung traf ich dann mit meiner vermeintlichen Nachmieterin, der ich als Zucker noch drauflegte, dass ich noch einen vollen Monat Miete zahle, wenn sie die Wohnung selbst renoviert (ich musste aus beruflichen Gründen schnell umziehen).
Die stimmte zu.. bei der Begehung mit der Vermieterin aber kam sie dann urplötzlich damit an, dass ja auch die eine Wand gestrichen werden müsse und ihr das eigentlich viel zu anstrengend sei.
Wie aufs Stichwort antwortete meine Vermieterin, dass das ja gar kein Problem sei, dann würde man eben auf meine Rechnung einen Maler kommen lassen und alles streichen lassen.
Ich bat die beiden dann aus MEINER Wohnung (Vorteil am "Nachmieter suchen statt kündigen") und suchte mir mit Hilfe meines Nachbarn, der die Tricks der Vermieterin nur zu gut kannte (die war wohl bekannt dafür Profit aus der Not kurzfristiger Auszüge zu schlagen vor allem, wenn die Opfer "schwach" wirkten) einen Nachmieter, der mir vorab schriftlich zusicherte, dass er selbst renoviert, wenn ich noch einen Monat Miete zahle.

Sicher ist auf jeden Fall, dass der Maler ihr sicher GERN bestätigt hätte, dass Aaaaaalles ganz neu gestrichen werden muss.

Je nachdem wie locker bei Dir das Geld sitzt und wie flott und Nervkramfrei Du aus der Sache rauswillst würde ich Dir raten mal beim Mieterbund anzufragen.

DAS Du da irgendwas ersetzen bzw einen Schaden begleichen musst wird sicher Fakt sein, aber nur weil die Vermieterin und der Elektriker sich einig sind, dass ein brandneuer Herd her muss, muss das noch lange nicht Dein Problem sein.
Der Elektriker kann sowieso nur sagen ob die Nutzung mit dem kaputten Feld sicher ist (kein Elektriker der bei Trost ist wird das in der Lage bestätigen) und ob ein Ersatz des Feldes möglich ist.

Was Deinem Vermieter zusteht bzw wofür Du aufkommen musst, DAVON dürfte der Elektriker keine Ahnung haben, solange er nicht zufällig auch noch auf Mietrecht spezialisiert ist.

Ich würde Dir wirklich dringend  raten Kontakt zum Mieterbund oder gar einem Anwalt aufzunehmen, grade weil Du jetzt schon ein Angebot gemacht hast das durchaus über dem Betrag den Du "schuldig" bist liegen könnte.

Und wie Du schon selbst erkannt hast:
Umgehend nach Haftpflichtversicherungen Ausschau halten, die hätten den Schaden nämlich nicht nur reguliert, sondern Deinem Vermieter auch ziemlich deutlich klar gemacht worauf er einen Anspruch hat und wodrauf nicht.
Viel Glück!
Fraukie


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Mietwohnung Auszug - Ceranfeld gesprungen, Mieter will neues Gerät

15.02.2017 um 17:00
@katniss
muss ich nachschauen auf groben Blick stand aber nichts über Neuanschaffung wenn etwas optisch defekt ist. Weiß aber nicht ob das in Schönheitsreparaturen fällt

@Fraukie
Danke für diesen Umfangreichen Text, beim 2. Umzug bin ich sicher schlauer..
Aber ein Anwalt würde jetzt sicher mehr kosten als die 200€


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15.02.2017 um 17:10
@Lebewesen

Warte erst mal die Antwort des Vermieters ab. Ist er einverstanden, hat sich ja das Problem erledigt.

Und für die Zukunft empfehle ich Dir eine Haftpflichtversicherung (inklusive Glasbruch!). Achte auch darauf, unter welchen Umständen sie für Schäden aufkommt. Manche Verträge decken keine Schäden ab, die Du selbst persönlich verursachst.


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15.02.2017 um 17:10
@Lebewesen

Deswegen wäre mein erster Vorschlag auch der Mieterbund.

Und Anwälte werden aus Angst vor de Kosten sehr viel öfter gemieden als notwendig :)
Anwälte arbeiten nach Gebührenordnung, man kann sie also anrufen, das Problem kurz beschreiben und fragen welche Kosten eine einfache Beratung vermutlich mit sich bringen würde.

Bei größeren Rechtsstreits wird der Anwaltsgehilfe dann sagen "Das kann ich definitiv jetzt nicht sicher sagen", aber bei so kleineren Sachen bei denen es nicht so viele Variablen gibt haben schon viele Leute auch ohne Rechtsschutzversicherung durch eine anwaltliche Beratung Geld gespart, denn das ein Anwalt für unter 500 Euro nicht einmal die Schuhe anzieht ist ein Gerücht ;).

Ein guter Anwalt wird Dir sogar sagen können ob die Zahlung der Forderung oder eine Konsultation eher in Deinem Sinne ist.


Ach und denk dran:
Wenn Du einen neuen Herd kaufst gehört der Alte üblicherweise Dir, nicht das Du noch ne tolle Rechnung für "Altgeräteentsorgung" oben drauf bekommst.

lg


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