Tussinelda schrieb:ich habe von Österreich keine Ahnung, spielt ja auch keine Rolle, es geht ja um Deutschland
Das siehst du so, solltest dich mit der Internationalität des Forums anfreunden, auch im Eingangspost wird das keineswegs eingegrenzt.
Tussinelda schrieb:Das TzGfG regelt auch, dass Vollzeitstellen auch Teilzeit besetzt werden dürfen, denn es wäre diskriminierend, wenn Arbeitnehmer, nur weil sie Teilzeit arbeiteten, von Stellenausschreibungen ausgenommen wären.
Auch interessant, Praxisbeispiel bitte.Eine Firma sucht eine Vollzeitkraft fürs Büro, für die Planung, Projektleitung wie auch immer.
Inwiefern kann denn diese Firma gezwungen werden, 2 Teilzeitkräfte dafür einzustellen?
Tussinelda schrieb:Du solltest mal das ganze Gesetz lesen, noch ein paar Beispiele aus dem Gesetz
Nicht so belehrend, du warst es , der mir vorher 2 Absätze verlinkt hat, die du völlig fehlinterpretiert hast. Wenn nicht erklär mir doch die beiden Absätze. Gestern meintest du, die würden aussagen, ein Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten ihn geringfügig anzumelden.
Das interessante daran ist, vor allem weil ich gerade 400 Paragraphen des Gesetzes das du mir verlinkt hast angeschaut hast, heute ein ganz anderes, dass du nur kurz erwähnst zitierst.
Wie hätte ich mir das gestern denn durchlesen sollen?
Tussinelda schrieb:TzGfG
Gut, also hier finden sich deine folgenden Absätze, und nicht in dem Gesetzbuch, dass du mir gestern verlinkt hast.
Hast du dich nun verlinkt oder bedeuten diese beiden Absätze die du mir gestern gepostet hast, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gesetzlich dazu zwingen kann, ihn geringfügig zu beschäftigen?
Tussinelda schrieb:(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Ist ja völlig normal. Warum sollte der schlechter behandelt werden. Klar ist natürlich, dass er nichts dagegen machen kann, wenn andere früher befördert werden. Als ob man als Arbeitgeber keine sachlichen Gründe formulieren kann. Wischi Waschi also, wenn du sagst er darf in dieser Hinsicht nicht anders behandelt werden.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.Ok, da darf ich jemanden zitieren:
Tussinelda schrieb:Du solltest mal das ganze Gesetz lesen, noch ein paar Beispiele aus dem Gesetz
Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den
Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher
Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf
oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen
Das hatten wir ja gestern diskutiert, dass du Herrn Müller gleich beim Arbeitsamt mit den Gesetzen vertraut machen solltest ( Das sind nach meiner laienhaften Kenntnis übrigens die, die du mir gestern als das verkaufen wolltest, was du heute NICHT verlinkt hast.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit-
in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des
Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.Wenn man also so erfolgreich ist beim Kündigungen bekämpfen, liegt das nicht daran dass man eine 2te Erin Brockowich ist, sondern an der Blödheit der Arbeitgeber. Dieser Punkt sagt genau das aus, was ich gestern gemeint habe.
Tussinelda schrieb:(1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.
Ja und ob er sich dafür eignet wird dann der Arbeitgeber entscheiden. Niemand kann einen Arbeitgeber zwingen, 2 Teilzeitkräfte zu beschäftigen, wenn er lieber einen auf 40h hätte. Abgesehen davon, wüsste ich nicht wer das wie kontrollieren sollte.
In Zukunft wäre ich dir verbunden, wenn du mir auch die richtigen Gesetze verlinkst, du kannst annehmen, dass ich das kontrollieren und wie oben auch ergänzen möchte.