Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
09.01.2013 um 16:46@Mack74, ich sitz hier und trau mich die ganze Zeit nicht, einen Anwalt anzurufen. Guck mal, das ist ein altes Bild von mir, darauf sieht man die Ähnlichkeit nicht so, weil es zu dunkel geraten ist, aber naja, ich komm immer noch nicht drüber hinweg...
http://www.imagebam.com/image/878bdd231104485
http://www.imagebam.com/image/878bdd231104485
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
09.01.2013 um 16:58Ich hab`s geschafft, mich zu überwinden und anzurufen! Ich habe einen Beratungstermn bei einem Fachanwalt für Sexualstrafrecht am Mittwoch, und dann werde ich euch hinterher genau erzählen, was strafbar ist und was erlaubt ist.
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
09.01.2013 um 23:58@krangii
Die Frau wurde wohl am 17. Dezember vom Bezirksgericht Göteborg wegen Verbrechen
gegen die Totenruhe auf Bewährung verurteilt. Aber gegen das Urteil wurde von der
Staatsanwaltschaft wohl Beschwerde erhoben, weil man der Meinung ist, dass sie wegen
sexueller Handlungen mit einem menschlichen Skelett hätte verurteilt werden müssen und
dass die Frau ins Gefängnis gehört.
Die schwedischen Artikel dazu:
http://www.gp.se/nyheter/goteborg/1.1201421-aklagare-overklagar-skelettdom
http://www.aftonbladet.se/senastenytt/ttnyheter/inrikes/article16032347.ab
Die Frau wurde wohl am 17. Dezember vom Bezirksgericht Göteborg wegen Verbrechen
gegen die Totenruhe auf Bewährung verurteilt. Aber gegen das Urteil wurde von der
Staatsanwaltschaft wohl Beschwerde erhoben, weil man der Meinung ist, dass sie wegen
sexueller Handlungen mit einem menschlichen Skelett hätte verurteilt werden müssen und
dass die Frau ins Gefängnis gehört.
Die schwedischen Artikel dazu:
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
10.01.2013 um 08:21@lenzko
danke
endlich mal nen zwischenbericht zu dem thema, aber trotzdem, nekrophillie sollte legal sein
@Jinana
mit mir können die leute nach meinem tod machen was sie sollen, essen, ausweiden, als halloween-deko verwenden, plastinieren, verbuddeln, verbrennen, als chrashtestdummy verwenden, solange ich vorher schon tot war
danke
endlich mal nen zwischenbericht zu dem thema, aber trotzdem, nekrophillie sollte legal sein
@Jinana
mit mir können die leute nach meinem tod machen was sie sollen, essen, ausweiden, als halloween-deko verwenden, plastinieren, verbuddeln, verbrennen, als chrashtestdummy verwenden, solange ich vorher schon tot war
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
10.01.2013 um 08:32@blutfeder
Eure Leiche - Was soll damit passieren? (Seite 4) (Beitrag von Jinana)
Tja, solange sie nicht für den guten Zwecke verschwendet wird :D
Eure Leiche - Was soll damit passieren? (Seite 4) (Beitrag von Jinana)
Tja, solange sie nicht für den guten Zwecke verschwendet wird :D
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
10.01.2013 um 08:33Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
10.01.2013 um 08:34Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
10.01.2013 um 10:02@lenzko, danke für die Information! Gibt es eine ausführliche Urteilsbegründung im Netz? Wurde ihr nachgewiesen, daß sie Knochen ausgegraben hat, und wäre sie sonst freigesprochen worden? Ist Bezirksgericht=Amtsgericht?
@blutfeder, hilft vor Gericht auch nicht weiter.
Moralapostel sollten keine Staatsanwälte werden, sondern Prediger.
@blutfeder, hilft vor Gericht auch nicht weiter.
Moralapostel sollten keine Staatsanwälte werden, sondern Prediger.
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
10.01.2013 um 10:13Bei dem ersten schwedischen Artikel ist direkt unter dem Artikel ein Kontakt angegeben. Ist das der Mitarbeiter der Zeitung? Weil wenn ja, könnte ich den ja fragen, wie der Name des Strafverteidigers lautet.
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
14.01.2013 um 14:17die ist total bescheuerd eklich
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
14.01.2013 um 16:34Die Schweden haben allgemein fürchterlich einen an der Klatsche, Sex mit einem Skelett wie wahnsinnig ist das denn bitte wirklich....
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
14.01.2013 um 16:40Ich frag mich, wie das technisch gehen soll...
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
14.01.2013 um 19:50Für mich ist das Leichenschändung.
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
14.01.2013 um 20:46Naja, ob wir schon soweit sind, daß Gerichtsurteile nach Maßstäben wie
"krank, eklig, wahnsinnig, bescheuert, Klatsche, Schändung" gefällt werden oder vielleicht doch noch nach rechtsstaatlichen Kriterien, wird sich noch herausstellen...
"krank, eklig, wahnsinnig, bescheuert, Klatsche, Schändung" gefällt werden oder vielleicht doch noch nach rechtsstaatlichen Kriterien, wird sich noch herausstellen...
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
14.01.2013 um 20:53Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
14.01.2013 um 23:12Ich habe einen recht neuen Artikel gefunden...ich frage mich, ob darin schon Neuigkeiten stehen.
http://www.exponerat.info/skelettkvinnan-domd-till-skyddstillsyn/
@Syrah, wenn ich mich mal wieder anonym beleidigen lassen will, kann ich ja drauf zurückkommen. Ansonsten habe ich mich hier schon über das Thema ausgelassen und finde die Redundanz der Reaktionen öde .... http://www.allmystery.de/fcgi/?m=mposts&user=110514
Ich schreibe hier noch, weil ich hoffe, daß noch irgend jemand neue Informationen zu dem Fall hat - oder sich doch noch jemand findet, der die schwedischen Hieroglyphen lesen kann (die kostenlosen Übersetzungsprogramme taugen nichts). Wenn man bei Google die schwedischen Begriffe eingibt, kriegt man viel mehr Treffer (und noch ein paar Bildchen), aber ich verstehe bisher nur soviel, daß dieses Erstinstanzurteil vielleicht nicht das endgültige ist. Und ich weiß immer noch nicht, ob die Frau nun nur wegen des Besitzes verurteilt wurde, oder ob ihr nachgewiesen wurde, daß sie sich die Knochen illegal beschafft hat.
@Syrah, wenn ich mich mal wieder anonym beleidigen lassen will, kann ich ja drauf zurückkommen. Ansonsten habe ich mich hier schon über das Thema ausgelassen und finde die Redundanz der Reaktionen öde .... http://www.allmystery.de/fcgi/?m=mposts&user=110514
Ich schreibe hier noch, weil ich hoffe, daß noch irgend jemand neue Informationen zu dem Fall hat - oder sich doch noch jemand findet, der die schwedischen Hieroglyphen lesen kann (die kostenlosen Übersetzungsprogramme taugen nichts). Wenn man bei Google die schwedischen Begriffe eingibt, kriegt man viel mehr Treffer (und noch ein paar Bildchen), aber ich verstehe bisher nur soviel, daß dieses Erstinstanzurteil vielleicht nicht das endgültige ist. Und ich weiß immer noch nicht, ob die Frau nun nur wegen des Besitzes verurteilt wurde, oder ob ihr nachgewiesen wurde, daß sie sich die Knochen illegal beschafft hat.
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
15.01.2013 um 20:24Habe mittlerweile die Klaranschrift und das Internetpseudonym der Frau herausbekommen. Das ist wirklich erschreckend, ich meine, jeder, den es interessiert, kann ohne besondere "Hackerkünste", nur mit Hilfe von Suchmaschinen rausfinden, wo sie lebt und was sie alles so gemacht hat. Die Frau tut mir sehr leid. Alle hacken auf ihr herum, Freunde hatte sie wohl auch keine richtigen, und im Internet haben sie auch welche verleumdet...und sie hatte noch andere Probleme außer ihrer Neigung. Vielleicht denken die, die hier unreflektiert vorverurteilen und rumlästern, darüber nach, daß hinter diesem Fall ein Mensch steht, der nichts Schlimmes getan hat und dessen Leben nun ziemlich zerstört ist.
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
15.01.2013 um 21:12@lenzko
Das ganze nennt sich Nekrophilie und ist eigentlich nichts neues.
Ich weiss zwar nicht wie Sex mit einem Skelett gehen soll, aber scheinbar bringen Menschen alles fertig.
Es gibt ja auch soviele sexuelle Vorlieben da hat alles irgendwo seinen Platz, ob moralisch vertretbar oder nicht.
Wikipedia: Nekrophilie
Das ganze nennt sich Nekrophilie und ist eigentlich nichts neues.
Ich weiss zwar nicht wie Sex mit einem Skelett gehen soll, aber scheinbar bringen Menschen alles fertig.
Es gibt ja auch soviele sexuelle Vorlieben da hat alles irgendwo seinen Platz, ob moralisch vertretbar oder nicht.
Wikipedia: Nekrophilie
Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
16.01.2013 um 12:59Hallo,
ich komme eben vom Rechtsanwalt mit vielen neuen Erkenntnissen:
Spontan würde er sagen, daß der Besitz eines im Internet erworbenen Skelettes auch für eine Privatperson nach deutschem Recht nicht strafbar ist. Was den Erwerb angeht, kommt es darauf an, ob es für mich als Käufer ersichtlich ist, daß es aus einer illegalen Quelle kommen könnte, oder ob ich davon ausgehen mußte, daß es im Herkunftsland legal ist. Da es in den USA legal ist, mit Knochen zu handeln (in Deutschland ist das Gesetz da strenger) und ich es nicht noch weiter zurückverfolgen kann, ist man, was den Erwerb angeht, diesbezüglich auf der sicheren Seite.
Was die sexuellen Handlungen angeht, kommt es darauf an, wie eng die Störung der Totenruhe an das Bestattungsgesetz geknüpft ist, d.h. ob ein Präparat, welches nicht mehr unter das Bestattungsrecht fällt (also keine Leiche mehr im Sinne des Bestattungsgesetzes ist), damit auch die postmortalen Persönlichkeitsrechte nicht mehr besitzt, oder ob eine sexuelle Handlung an irgend einem Teil eines Verstorbenen grundsätzlich immer eine Störung der Totenruhe ist. Darin ist sich sogar der Anwalt, der sich auf Sexualstrafrecht spezialisiert hat, unsicher und meinte, er müsse das genau recherchieren. Ein anwaltliches Gutachten würde 300€ kosten und ist aufgrund der Seltenheit solcher Fälle (er kennt keinen) auch keine Garantie, daß es nicht einmal ein Staatsanwalt und auch Richter anders sehen könnte. Dafür würde ein Gutachten, das die rechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt, schon eher einen Verbotsirrtum begründen, da es ja schon vor gegebenenfalls stattfindenden Ermittlungen eingeholt worden ist. D.h. selbst wenn ein Richter es einmal als Störung der Totenruhe ansehen sollte, Sex mit einem Skelett zu haben, würde es lediglich zu einer Einziehung kommen und zu keiner oder nur geringen Bestrafung, weil der Angeklagte dieses Gutachten besitzt.
Die Tatsache, daß der deutsche Zoll Knochen und Skelette anstandslos durchgehen läßt, ist keine Garantie für die Straffreiheit und begründet auch keinen Verbotsirrtum, da der Zoll nur die Einfuhr offensichtlich illegaler Dinge (Waffen, Drogen usw.) unterbindet und sich ansonsten eher für das Finanzielle interessiert (d.h. daß der deklarierte Warenwert mit dem tatsächlichen Wert ungefähr übereinstimmt).
Ich habe noch verschiedene andere interessante Dinge erfahren wie z.B., daß es bei Störung der Totenruhe keine Anzeigepflicht gibt. Anzeigepflicht gibt es nur bei bestimmten, besonders schweren Straftaten. D.h. selbst wenn es doch strafbar sein sollte, macht sich niemand strafbar, der davon weiß, aber es nicht bei der Polizei anzeigt (z.B. Zeugen, Freunde des Täters usw.).
Ob ermittelte Daten aus dem schwedischen Fall an deutsche Behörden weitergeleitet werden, hängt davon ab, ob nur die schwedische Polizei ermittelt hat oder ob auch Interpol ermittelt hat (z.B. wegen der Netzseiten dieser Frau). Aber selbst bei einer automatischen Weiterleitung von Daten durch Interpol ist eine Verfolgung durch deutsche Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Geringfügigkeit, der Überlastung der Behörden und der geringen Aussichten auf Identifizierung der anderen Straftäter (IP-Adressen werden nur sechs Monate gespeichert) unwahrscheinlich.
Der Besitz und selbst die Verbreitung nekrophiler Bilder und Videos in Internetforen ist keine strafbare harte Pornographie im Sinne des §184a-c. Es liegt somit nur eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen vor, worauf einen die Angehörigen verklagen müßten. Die Wahrscheinlichkeit für eine solche Identifizierung nur anhand eines Bildes geht bei einem Skelett aber gegen Null. Außerdem ist nur aufgrund von Bildern schwer nachweisbar, ob es sich nicht um eine gute Reproduktion handelt, sondern um etwas Echtes.
Die Tatsache, daß das Strafmaß für Störung der Totenruhe in Schweden nur maximal zwei und nicht drei Jahre beträgt, bedeutet nicht, daß deshalb mildere Urteile ausgesprochen werden, da hierbei noch das gesellschaftliche und politische Klima eine Rolle spielen. In Deutschland wäre in diesem Fall nach Einschätzung des Anwaltes das Strafmaß sogar eher geringer als in Schweden.
Für die Bewertung, ob eine sexuelle Motivation vorliegt, können auch Einträge in Sexualstraftäterkarteien eingesehen werden, die niemals (!) gelöscht werden, selbst dann nicht, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat und man niemals dafür verurteilt wurde (also nicht einschlägig vorbestraft ist).
Offiziell dürfen solche Einträge sich nicht auf das Gerichtsurteil auswirken, da ja keine Verurteilung erfolgt ist, aber tatsächlich dürfte es schwer sein, vor einem Richter so eine Motivation zu leugnen, wenn dieser Einsicht in so eine Kartei genommen hat.
Nun sind 300€ ziemlich viel Geld, aber ich möchte das unbedingt wissen, ob legal erworbene Knochen noch unter den Schutz des §168 fallen oder nicht, und deshalb werde ich sie bezahlen. Und wenn ich erfahren sollte, daß es tatsächlich legal ist, werde ich das auch alle wissen lassen, die ich damit persönlich erfreuen oder ärgern kann.
Dann steht so eine Diskussion auch auf anderen Füßen.
ich komme eben vom Rechtsanwalt mit vielen neuen Erkenntnissen:
Spontan würde er sagen, daß der Besitz eines im Internet erworbenen Skelettes auch für eine Privatperson nach deutschem Recht nicht strafbar ist. Was den Erwerb angeht, kommt es darauf an, ob es für mich als Käufer ersichtlich ist, daß es aus einer illegalen Quelle kommen könnte, oder ob ich davon ausgehen mußte, daß es im Herkunftsland legal ist. Da es in den USA legal ist, mit Knochen zu handeln (in Deutschland ist das Gesetz da strenger) und ich es nicht noch weiter zurückverfolgen kann, ist man, was den Erwerb angeht, diesbezüglich auf der sicheren Seite.
Was die sexuellen Handlungen angeht, kommt es darauf an, wie eng die Störung der Totenruhe an das Bestattungsgesetz geknüpft ist, d.h. ob ein Präparat, welches nicht mehr unter das Bestattungsrecht fällt (also keine Leiche mehr im Sinne des Bestattungsgesetzes ist), damit auch die postmortalen Persönlichkeitsrechte nicht mehr besitzt, oder ob eine sexuelle Handlung an irgend einem Teil eines Verstorbenen grundsätzlich immer eine Störung der Totenruhe ist. Darin ist sich sogar der Anwalt, der sich auf Sexualstrafrecht spezialisiert hat, unsicher und meinte, er müsse das genau recherchieren. Ein anwaltliches Gutachten würde 300€ kosten und ist aufgrund der Seltenheit solcher Fälle (er kennt keinen) auch keine Garantie, daß es nicht einmal ein Staatsanwalt und auch Richter anders sehen könnte. Dafür würde ein Gutachten, das die rechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt, schon eher einen Verbotsirrtum begründen, da es ja schon vor gegebenenfalls stattfindenden Ermittlungen eingeholt worden ist. D.h. selbst wenn ein Richter es einmal als Störung der Totenruhe ansehen sollte, Sex mit einem Skelett zu haben, würde es lediglich zu einer Einziehung kommen und zu keiner oder nur geringen Bestrafung, weil der Angeklagte dieses Gutachten besitzt.
Die Tatsache, daß der deutsche Zoll Knochen und Skelette anstandslos durchgehen läßt, ist keine Garantie für die Straffreiheit und begründet auch keinen Verbotsirrtum, da der Zoll nur die Einfuhr offensichtlich illegaler Dinge (Waffen, Drogen usw.) unterbindet und sich ansonsten eher für das Finanzielle interessiert (d.h. daß der deklarierte Warenwert mit dem tatsächlichen Wert ungefähr übereinstimmt).
Ich habe noch verschiedene andere interessante Dinge erfahren wie z.B., daß es bei Störung der Totenruhe keine Anzeigepflicht gibt. Anzeigepflicht gibt es nur bei bestimmten, besonders schweren Straftaten. D.h. selbst wenn es doch strafbar sein sollte, macht sich niemand strafbar, der davon weiß, aber es nicht bei der Polizei anzeigt (z.B. Zeugen, Freunde des Täters usw.).
Ob ermittelte Daten aus dem schwedischen Fall an deutsche Behörden weitergeleitet werden, hängt davon ab, ob nur die schwedische Polizei ermittelt hat oder ob auch Interpol ermittelt hat (z.B. wegen der Netzseiten dieser Frau). Aber selbst bei einer automatischen Weiterleitung von Daten durch Interpol ist eine Verfolgung durch deutsche Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Geringfügigkeit, der Überlastung der Behörden und der geringen Aussichten auf Identifizierung der anderen Straftäter (IP-Adressen werden nur sechs Monate gespeichert) unwahrscheinlich.
Der Besitz und selbst die Verbreitung nekrophiler Bilder und Videos in Internetforen ist keine strafbare harte Pornographie im Sinne des §184a-c. Es liegt somit nur eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen vor, worauf einen die Angehörigen verklagen müßten. Die Wahrscheinlichkeit für eine solche Identifizierung nur anhand eines Bildes geht bei einem Skelett aber gegen Null. Außerdem ist nur aufgrund von Bildern schwer nachweisbar, ob es sich nicht um eine gute Reproduktion handelt, sondern um etwas Echtes.
Die Tatsache, daß das Strafmaß für Störung der Totenruhe in Schweden nur maximal zwei und nicht drei Jahre beträgt, bedeutet nicht, daß deshalb mildere Urteile ausgesprochen werden, da hierbei noch das gesellschaftliche und politische Klima eine Rolle spielen. In Deutschland wäre in diesem Fall nach Einschätzung des Anwaltes das Strafmaß sogar eher geringer als in Schweden.
Für die Bewertung, ob eine sexuelle Motivation vorliegt, können auch Einträge in Sexualstraftäterkarteien eingesehen werden, die niemals (!) gelöscht werden, selbst dann nicht, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat und man niemals dafür verurteilt wurde (also nicht einschlägig vorbestraft ist).
Offiziell dürfen solche Einträge sich nicht auf das Gerichtsurteil auswirken, da ja keine Verurteilung erfolgt ist, aber tatsächlich dürfte es schwer sein, vor einem Richter so eine Motivation zu leugnen, wenn dieser Einsicht in so eine Kartei genommen hat.
Nun sind 300€ ziemlich viel Geld, aber ich möchte das unbedingt wissen, ob legal erworbene Knochen noch unter den Schutz des §168 fallen oder nicht, und deshalb werde ich sie bezahlen. Und wenn ich erfahren sollte, daß es tatsächlich legal ist, werde ich das auch alle wissen lassen, die ich damit persönlich erfreuen oder ärgern kann.
Dann steht so eine Diskussion auch auf anderen Füßen.
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