Wie krank ist das denn? Schwedin hatte wohl Sex mit einem Skelett.
08.01.2013 um 10:42Den kann sie wenigstens nicht zu tode reiten...
Alarmi schrieb:Fuer was, steifer als'n Knochen kann's doch nicht mehr werden! :DLol, gute Antwort, gefällt mir. :D
... Schwedin hatte wohl Sex mit einemDa der menschliche Penis (anders al bei einigen Tierarten) nichtSkelett.(menschlichen) Knochen
blutfeder schrieb:ist in deutschland nicht verbotenMittlerweile ist es wieder verboten soweit ich weiss.
der-Ferengi schrieb:NegrophelieNekrophilie
Rechtliches [Bearbeiten]Derzeitige Situation [Bearbeiten]Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland bis 1969 durch § 175b StGB verboten. Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. (§ 175b in der Fassung vom 28. Juni 1935). Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, die strafrechtliche Bestimmung zur Sachbeschädigung (§ 303).Quelle: Wikipedia: Zoophilie
Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z. B. das zigfache Vervielfältigen), ist weiterhin strafbar nach § 184a StGB. Der bloße Besitz hingegen ist erlaubt.
In Europa ist der sexuelle Kontakt zu Tieren in England, Wales und Nordirland strafbar. In der Schweiz verbietet seit September 2008 das Tierschutzrecht sexuell motivierte Handlungen mit Tieren ausdrücklich (Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV); damit wurde die Strafbarkeit in der Schweiz wiederhergestellt.[5]
Hinsichtlich entsprechender pornografischer Schriften sind die Regelungen unterschiedlich, in Österreich ist die Verbreitung pornografischer Schriften, die den sexuellen Verkehr mit Tieren zum Gegenstand haben, nach § 220a StGB verboten.[6]
Geplante Wiedereinführung als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit in Deutschland [Bearbeiten]Im April 2010 forderte die seinerzeitige hessische Umweltministerin, Silke Lautenschläger, dass Zoophilie wieder unter Strafe gestellt werden müsse.[7] Im Rahmen einer 2012 anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes regte der deutsche Bundesrat in einer Stellungnahme an, zu prüfen, ob ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert werden könne.[8] Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates sehen sowohl das ihrer Meinung nach schützenswerte tierische Wohlbefinden als auch die artgerechte Selbstentfaltung durch derartige Handlungen verletzt. Außerdem bestünde eine Regelungslücke, da zwar die Verbreitung zoophilen Materials strafbar sei, nicht aber die Handlung an sich. Im Übrigen zeichne sich in Deutschland das Aufkommen von Tierbordellen ab, dem rechtzeitig entgegengewirkt werden müsse.[9]
In einer Stellungnahme für den Bundestag sieht der Einzelsachverständige Thorsten Gerdes hingegen in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei dem Vorstoß eher um den Versuch, von der Norm abweichendes Sexualverhalten über die Hintertür zu sanktionieren. Er verweist darauf, dass unter den damit befassten Wissenschaftlern Einigkeit darüber bestehe, dass Sozialmoral nicht auf dem Wege des Strafrechtes durchgesetzt werden könne, und von diesen bisher auch nicht gefordert wurde, dass Zoophilie wieder strafbar werden solle. Die postulierte Etablierung von Tierbordellen hält er für ein „eher theoretisches Szenario“.[10]
Eine Recherche der Badischen Zeitung vom September 2012 kam zu dem Ergebnis, dass es keine Nachweise über die Existenz von Tierbordellen gebe. Auch dem Deutschen Tierschutzbund seien solche Einrichtungen nicht bekannt. Die Behauptung, es gebe solche Tierbordelle in skandinavischen Ländern, gehe lediglich auf eine Meldung in der Zeitung 24timer, einem in Dänemark gratis verteilten Blatt, zurück.[11]
Im November 2012 möchte die Koalition unter Druck von Michael Goldmann (FDP) einen Gesetzesentwurf ins Tierschutzgesetz einbringen, welcher jegliche sexuell motivierte Handlung an oder mit Tieren verbietet. Da der Wortlaut laut Verein ZETA (als Interessenvertretung der Zoophilen Deutschlands) sehr zweifelhaft ist, droht dieser Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Das Gesetz wird von den Zoophilen als Moralgesetz gewertet und darf dementsprechend nicht als Grundlage für geltendes Recht genommen werden", heißt es bei ZETA. Im Dezember 2012 verabschiedet der Deutsche Bundestag eine Reform des Tierschutzgesetzes, das unter anderem die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen vorsieht.[12]
blutfeder schrieb:... das leißt sich eher wie sexuelles verlangen zu farbigen menschennekros kommt aber aus dem Griechischen für: Toter.
blutfeder schrieb:Nekrophiliehä, ach so,du meintest wohl:
das leißt sich eher wie sexuelles verlangen zu farbigen menschen
der-Ferengi schrieb:Negrophelie.....? :D
Der Begriff Nekrophilie bezeichnet eine Sexualpräferenz, die auf Leichen gerichtet ist. Nekrophilie ist im ICD-10-Verzeichnis der psychischen Störungen unter „Sonstige Störungen der Sexualpräferenz“ (F65.8) als Paraphilie klassifiziert.