@Cesair Cesair schrieb am 05.10.2014:zu pauschal. juristisch dürfte ein Polizist die Waffe stets und ständig in der Hand halten. SOlange sie nicht auf jemanden gezielt gerichtet ist, ist es kein Schusswaffengebrauch und somit grundsätzlich erlaubt.
Juristisch ja , aber das wäre eher kontraproduktiv.
Polizisten werden nicht umsonst darauf geschult das der einsatz der Schusswaffe, das Ultima Ratio ist, und geprüft ob sie dieser Aufgabe psychisch auch gewachsen sind.
Cesair schrieb am 05.10.2014:SOlange sie nicht auf jemanden gezielt gerichtet ist, ist es kein Schusswaffengebrauch und somit grundsätzlich erlaubt.
Stimmt so nicht ganz , im Rahmen der eigensicherung oder der Sicherung eines Kollegen ist das durchaus legitim.
Bei Verkehrskontrollen zb. wo die Lage ziemlich unübersichtlich ist , ist es ratsam das der kollege im hintergrund sichert während der Kontrolliernde Beamte seiner Tätigkeit nachgeht.
Aber das liegt nunmal im Ermessen der Beamten wie sie auf eine Situation reagieren, eine gute Faustregel für den Bürger ist die alte Weisheit :
"Wie man in den Wald ruft , so schallt es herraus"