Todesstrafe
28.01.2014 um 18:46in flagranti und wiederholungstäter..............
Roydiga schrieb:Er hat 10 Jahre bekommen, kam nach 7 freiNa also, dann hat er die hoechstmoegliche Strafe bekommen.
Roydiga schrieb:Ne, ich finde bei Mord hat niemand eine zweite Chance verdient.So funktioniert unser Strafrecht aber nicht, speziell nicht bei Jugendlichen. Da richtet sich alles auf die Rehabilitierung, und bei den allermeisten funktioniert das auch.
Totschlag vielleicht, aber bei Mord wäre es mir egal, ob das ein minderjähriger, behinderter oder sonstwas wäre, derjenige käme, wenn s nach mir ginge, nur wieder frei.
Agent_Elrond schrieb:noch mit der frisch blutverschmierten Kettensäge in der HandDanke. Sehr lieb.
Roydiga schrieb:Ich rede vom moralischen Aspekt, ob ein skrupelloser Mörder meiner Meinung nach die Todesstrafe verdienen würde.Damit macht man sich als Staat nicht weniger schuldig als der Moerder. Mal ganz davon abgesehen, dass ich lebenslang Gefaengnis als schlimmer empfinden wuerde. Speziell in den Laendern, in denen die Todesstrafe noch praktiziert wird. Lieber tot als das!
Roydiga schrieb:Deshalb sprach ich mich für eine Todesstrafe aus, bei der die Beweise mehr als eindeutig sind, siehe Ted Bundy.Solche eindeutigen Faelle gibt es nur superselten.
Roydiga schrieb:Ich rede vom moralischen Aspekt, ob ein skrupelloser Mörder meiner Meinung nach die Todesstrafe verdienen würde.und da sind wir wieder beim Punkt das Auge um Auge Prinzip überwunden zu haben. Es gibt keine moralische oder ethische Hinrichtung eines in Haft wehrlosen Menschen.
Roydiga schrieb:Deshalb sprach ich mich für eine Todesstrafe aus, bei der die Beweise mehr als eindeutig sind,Du möchtest Verbrechern also einen starken Anreitz geben
Roydiga schrieb:Deshalb sprach ich mich für eine Todesstrafe aus, bei der die Beweise mehr als eindeutig sind, siehe Ted Bundy.Ted Bundy wurde aufgrund eines Gebissabdruckes verurteilt, und es konnten ihm nur ein Bruchteil seiner Taten nachgewiesen werden: drei von bis zu 60.
Roydiga schrieb:Nein, aber, wenn er deine Tochter vergewaltigt und du ihn dabei erwischst, kurz nachdem er sie erstochen hat und du eine Pistole hast finde ich schon, dass es moralisch nicht verwerflich wäre, wenn du ihn erschießt, statt auf die Polizei zu warten, während du ihn in Schach hältst.Dann erschiesse ihn, und nehme die Verantwortung auf Dich. Verlange nicht, dass andere Dir das abnehmen. Verlange nicht von einem Richter oder Vollzugsbeamten, dass sie ebenso im Affekt und aus persönlicher Betroffenheit heraus handeln, und die Vorgeschichte des Täters ausser acht lassen.
Roydiga schrieb:Ach, komm, wie alt bist du, wenn man fragen darf?ich glaub das hat nichts mit dem Alter zu tun. ichs sehs auch so. Wenn ein Mörder zB sich sagt ich geh jetzt diesen oder jenen erschiessen und weiss und damit rechnet das er früher oder später gefasst wird, dann wird er sich nicht wie ein Amokläufer verhalten wenn ihm noch andere Menschen begegnen. Er wird sein Opfer aufsuchen den um das geht es. Wenn er aber weiss das man ihn wegen dieses Opfers sowieso hinrichten wird dann sind ihm auch all die anderen Menschen daneben egal.
Du glaubst, bei einer drohenden Todesstrafe hätte ein Mörder mehr Anreiz irgendwelche Zeugen zu beseitigen?