Todesstrafe
30.05.2006 um 14:45
Tja Prom, so siehts aber aus, extra für dich:
"Die Todesstrafe inschwarz-weiß
Seit den Tagen der Sklaverei, in denen Schwarze als Eigentumbetrachtet wurden, bis hin zu den Jahren des Lynchens, entschied auch die Hautfarbe einesMenschen oftmals darüber, ob die Todesstrafe über ihn verhängt wurde oder nicht. Bisheute hat sich das nicht geändert. Zwei der ersten, die sich mit der Rasse in Verbindungmit der Todesstrafe befassten, der Rechtsprofessor David Baldus und der StatistikerGeorge Woodworth, stellten anhand sorgfältiger Analysen fest, dass dieWahrscheinlichkeit, zum Tode verurteilt zu werden, nahezu viermal höher ist, wenn derAngeklagte eine schwarze Hautfarbe besitzt. Eine zweite von Professor Jeffrey Pokorak undMitarbeitern der texanischen St. Mary's University Law School erstellte Studie zeigt dieGründe dafür auf. Jeffrey Pokorak stellte fest, dass es fast ausschließlich weiße Männerund Frauen sind, die darüber urteilen, ob ein Angeklagter lebt oder stirbt. Nahezu 98 %der amerikanischen Staatsanwälte sind Weiße, nur knapp über 1 % ist afro-amerikanischerHerkunft. In Texas z.B., dem Bundesstaat mit den meisten Staatsanwälten, steht 137 weißenkein einziger schwarzer Staatsanwalt gegenüber. Auch heute noch herrscht in AmerikasGerichtssälen oftmals blanker Rassismus.
"Einer von euch beiden wird hängen. Dadu der Nigger bist, trifft es dich." Das sagte ein texanischer Polizeibeamter zu ClarenceBrandley, der beschuldigt wurde, eine weiße Schülerin ermordet zu haben. Zehn Jahrespäter stellte sich Brandleys Unschuld heraus und er wurde aus dem Todestrakt entlassen.
Während der Vorbereitung zur Bestimmung des Strafmaßes eines afro-amerikanischenAngeklagten sagte ein weißer Richter im Gerichtssaal: "Mutter und Vater des Niggers sindohnehin bereits hier. Warum fahren wir also nicht fort und bestimmen die Strafe schonheute, anstatt die Eltern noch einmal auf Staatskosten vorladen zu müssen?" DerAngeklagte, Anthony Peek, wurde zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof Floridasfand später keine rassistische Voreingenommenheit und hielt das Urteil aufrecht.
Ein Staatsanwalt in Alabama lehnte bestimmte Geschworene ab. Als Grund nannte er ihreVerbindung zur Alabama Staatsuniversität, einer überwiegend afro-amerikanischenInstitution. Ein Gericht, das den Fall später noch einmal prüfte, sah diese Bemerkung als"rassenneutral" an.
In Pennsylvania erstellte ein Staatsanwalt einTrainingsvideo für angehende Kollegen, in dem sie darüber unterrichtet wurden, welcheGeschworenen sie gleich zu Beginn der Juryauswahl ausschließen sollten. "Junge schwarzeFrauen unter den Geschworenen sind sehr schlecht für den Staatsanwalt," lautete es aufdem Video.
Als Vorsitzender einer Gerichtsverhandlung über einen arbeitslosenAfro-Amerikaner äußerte sich der weiße, republikanische Richter Earl Blackwell gegenüberder Presse: "Die demokratische Partei misst der Verteidigung von Minderheiten viel zuviel Bedeutung bei... Leute, die nicht arbeiten wollen und Leute mit einer Hautfarbe,alles andere als weiß..." Der Richter weigerte sich, von dem Fall zurückzutreten. DerAngeklagte, Brian Kinder, wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. MissourisOberster Gerichtshof bestätigte das Urteil später.
Bei der Auswahl der Geschworenen,die über Thomas Miller-Els Leben oder Tod entscheiden sollten, lehnte der texanischeStaatsanwalt 10 von 11 schwarzen Juroren ab. Die Jury bestand schließlich aus 9 Weißen,einem Filipino, einem Spanier und nur einem Schwarzen. Thomas Miller-El wurde fürschuldig befunden und zum Tode verurteilt.
Die Jury des Schwarzen Robert Baconbestand ausschließlich aus Weißen und einer eidesstattlichen Versicherung einer derGeschworenen zufolge, hatten mehrere Jurymitglieder geäußert, Bacon verdiene einTodesurteil, weil er eine weiße Geliebte hatte. North Carolina verurteilte ihn auch zumTode, wandelte die Strafe jedoch später in lebenslängliche Haft um.
InMordfällen kann die Todesstrafe verhängt werden, wenn bestimmte strafverschärfendeFaktoren vorliegen, die also den einen Mord schlimmer als den anderen machen. So sollenStaatsanwälte und Geschworene beispielsweise abwägen, ob ein Mord in Verbindung mit einemweiteren schwerwiegenden Verbrechen wie Raub oder Vergewaltigung begangen wurde, ob dasOpfer gequält wurde oder ob der Angeklagte bereits eine kriminelle Vorgeschichte hat. DieHautfarbe eines Täters darf dabei keine Rolle spielen. Eine in Pennsylvania durchgeführteStudie ergab jedoch, dass in vielen Fällen allein die schwarze Hautfarbe des Angeklagtenals ein strafverschärfender Faktor angesehen wurde, der nach Ansicht des Staatsanwaltsund der Geschworenen die Verhängung eines Todesurteils rechtfertigte.
Wie sehrsich die Rasse auf die Todesstrafe auswirkt, zeigt auch eine Studie über die Hautfarbedes Täters im Vergleich zu der des Opfers. Die Hautfarbenkombination, die zu den meistenTodesurteilen führt, ist die eines schwarzen Täters und eines weißen Opfers, unabhängigvon der Schwere des Verbrechens. Die geringste Wahrscheinlichkeit, zum Tode verurteilt zuwerden, besteht dann, wenn ein schwarzer Täter ein schwarzes Opfer tötet.
DieseUntersuchungsergebnisse bleiben nicht auf einen Bundesstaat oder eine gewisse Zeitspannebeschränkt, sondern haben sich in wiederholten Analysen über längere Zeiträume in ganzAmerika immer wieder herauskristallisiert. So ergab ein Vergleich von 28 verschiedenenStudien aus den Bundesstaaten Kalifornien, Florida, Georgia, Illinois, Kentucky,Louisiana, Mississippi, New Jersey und Texas, dass in 82 % der Mordfälle, in denenentweder Anklage wegen eines Kapitalverbrechens erhoben oder die Todesstrafe tatsächlichverhängt wurde, die Hautfarbe des Opfers eine entscheidende Rolle spielte: Für Morde anweißen Opfern wurde weit häufiger ein Todesurteil ausgesprochen, als für Morde anAfro-Amerikanern.
Ergebnis einer 1 ½-jährigen Arbeit des Rechtsprofessors JamesLiebman ist eine 800-seitige Studie (A Broken System, Part II), die ebenfalls belegt,dass Rasse, Politik, untaugliche Verteidiger und ein korruptes Justizsystem zuschwerwiegenden Fehlern führen. "Das System bricht unter dem Gewicht seiner Fehlerzusammen", schloss diese Untersuchung.
Rassebedingte Vorverurteilungenveranlassten Gouverneur Parris N. Glendening im Sommer 2002, über seinen BundesstaatMaryland ein Hinrichtungsstopp zu verhängen. Neun der 13 Todestraktinsassen Marylandssind Afro-Amerikaner und 12 der 13 wurden wegen der Ermordung von Weißen zum Todeverurteilt."