Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Geschwisterliebe, Inzest!

2.780 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Liebe, Sexualität, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:23
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ich finde, Liebe ist kein ausreichender Grund, wenn möglicherweise ein Kind aus dieser Beziehung (schwer)behindert hervor geht.
Dann haben sich deine Eltern wohl vor deiner Zeugung genetisch abchecken lassen ob das so in Ordnung geht?
Deiner Ansicht nach, wenn Behinderte Kinder deine Sorge sind, müßte es ja so sein.


1x zitiertmelden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:24
Zitat von boraboraborabora schrieb:Es sollte allein schon deshalb verboten werden, weil sich das wahrscheinlich viele Typen zunutze machen würden,
die ihre Töcher missbrauchen!
Die, die ihre töchter missbrauchen wollen, tun dies schon. Davon mal abgesehen wird das durch andere gesetze geregelt und diese typen werden auch heute nicht nach dem inzestgesetz verurteilt. Missbrauch von schutzbefohlenen wäre eins, welches bei minderjährigen greift. Vergewaltigung das nächste, wenn töchterchen selbstständig und erwachsen ist.

Im inzestgesetz ist ausserdem lediglich der vaginale verkehr ein strafbestand.


1x zitiertmelden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:26
@Lemniskate

Soviel ich weiss nicht, doch sie gehörten keiner Risikogruppe an z.B. Alkoholismus...

Ich jedenfalls habe mich vorher untersuchen lassen.


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:28
Zitat von gastricgastric schrieb:Im inzestgesetz ist ausserdem lediglich der vaginale verkehr ein strafbestand.
Wo steht das denn? ich konnte nur dies finden: 

§ 173 StGB

Beischlaf zwischen Verwandten 

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. 

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:28
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Deiner Ansicht nach, wenn Behinderte Kinder deine Sorge sind, müßte es ja so sein.
Ich finde es unverantwortlich, wenn man z.B. sehr stark raucht u. dennoch schwanger wird u. weiterqualmt.

Oder stark Alkohol trinkt. Das mögen Einige anders sehen. Ich sehe es eben so!

Und mit den gesundheitlichen Folgen müssen in 1. Linie die Kinder leben, nicht die "Verursacher".


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:30
@borabora
Eben. Es gibt viele Risikofaktoren. Trotzdem duerfen solche Leute straffrei Kinder bekommen. Genau da ist doch die Heuchelei! Es geht kein Stueck um die Kinder, die da entstehen koennten!


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:31
@Black_Canary
Beischlaf ist das Zauberwort


1x zitiertmelden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:32
@Tussinelda
Und witzigerweise auch erst am 18...als ob vorher keine Kinder entstehen koennten.....


1x zitiertmelden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Beischlaf ist das Zauberwort
Bedeutet "Beischlaf" also kurzum gesagt, vaginal? 
Sorry, wenn ich dumm frage. 


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:36
@Black_Canary
Beischlaf bezeichnet den vaginalverkehr. Alles andere muss (wie bspw in lichtenstein) auch gesondert genannt werden mit bspw dem zusatz "oder einer dem beischlaf gleichzusetzenden sexuellen handlung".


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:38
@gastric
Das wusste ich gar nicht. Hat uns in der Ausbildung keiner gesagt, Schweinerei :D Danke für die Info!


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:40
@Black_Canary
Keine Frage ist dumm.


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 11:49
Das ist...in meinen Augen...einfach NUR krank ! Egal wie, wo und was. KRANK ist das am passendsten für so etwas !


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 12:57
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und witzigerweise auch erst am 18...als ob vorher keine Kinder entstehen koennten.....
Das ist eine Privilegierung nicht volljähriger Personen. Der Straftatbestand ist erfüllt, aber (aufgrund der anzunehmenden geringeren sexuellen Reife) wird auf eine Bestrafung verzichtet.
Z.B. der 18-jährige Bruder wird bestraft, die 17-jährige Schwester nicht.


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 13:07
@kleinundgrün
Warum ausgerechnet dabei die Strafmuendigkeit nicht bei 14 liegt, ist mir allerdings schon schleierhaft.


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 13:22
@Alarmi
Ich kenne jetzt sie Gesetzesbegründung dazu nicht. Aber ich schätze, dass dem Gesetzgeber klar war, dass 15-17jährige in der Regel in ihrer sexuellen Entwicklung noch nicht so weit sind, dass sie mit einer solchen Handlung strafwürdiges Unrecht begehen.

Einem 15-jährigem ist in aller Regel klar, dass man nicht stehlen darf. Aber die sexuelle Entwicklung und damit die Frage, was man darf und wie man es kontrolliert, setzt in aller Regel erst ein, wenn man schon sicher weiß, was meins und was deins ist.


melden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 13:48
Ich bin sogar dafür, dass das Inzestgesetz noch verschärft wird, denn mir geht es persönlich weniger darum, dass eventuelle Nachkommen behindert sein können (wobei die "Erfolgsquote" hierbei ja nahezu bei 50% liegt, also schon recht fahrlässig, wenn geschwängert wird /man sich schwängern lässt), sondern vielmehr den moralischen Aspekt und eben den eventuellen Vorgang der Prägung zu inzestuösen Taten bereits im Kindesalter.

Ich bleibe dabei: ein Vater, der sich für seine Tochter interessiert, wird dies nicht erst tun, sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht hat. Nur ab da wäre es keine Straftat mehr. Und wer sagt aber dann, dass nicht im Vorfeld die Tochter schon diesbezgl. manipuliert wurde?

Und weiter: Ein Vater, der ein sexuellens Interesse an seiner Tochter hegt, ist in meinen Augen KRANK. Da hat die romantische Vorstellung von einem sich liebenden Pärchen überhaupt nix zu suchen. Genauso bei Bruder und Schwester.

Zudem würde es zur völlig falschen Schlussfolgerung führen. Pädophile Täter, die sich in ihrem Familienumfeld umschauen, könnten denken, dass ihre Störung ja absolut normal und nicht behandlungsbedürftig wäre.


Im Inzestgesetz fehlen alle weiteren sexuellen Spielweisen, die verboten gehören, wie Oral- und Analverkehr. Nicht nur der vaginale Verkehr sollte geahndet werden.


2x zitiertmelden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 14:20
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:wobei die "Erfolgsquote" hierbei ja nahezu bei 50% liegt, also schon recht fahrlässig, wenn geschwängert wird /man sich schwängern lässt
Wenn ich meinem biologieunterricht 7. klasse noch trauen kann, dann sind es 25%, sofern beide gesund sind. Das risiko steigt erst dann, wenn einer von beiden oder aber beide bereits eine behinderung haben.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:sondern vielmehr den moralischen Aspekt
Das ist ein rein gesellschaftliches problem. Das gleiche argument wurde (und wird von einigen noch heute) bei homosexualität gebracht. Ich sehe da zumindest kein moralisches problem.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:eben den eventuellen Vorgang der Prägung zu inzestuösen Taten bereits im Kindesalter.
Wie sieht das bei menschen aus, die gar nicht miteinander aufgewachsen sind? Gerade da kommt es häufiger zu inzestziösen beziehungen so ganz ohne prägung seit frühester kindheit.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb: Ein Vater, der ein sexuellens Interesse an seiner Tochter hegt, ist in meinen Augen KRANK. Da hat die romantische Vorstellung von einem sich liebenden Pärchen überhaupt nix zu suchen.
Das sexuelle interesse erlischt erst mit dem gemeinsamen aufwachsen (bzw zusammenleben). Ich kann verstehen, dass es krank ist, wenn papa die 12jährige tochter scharf findet, die er täglich um sich hat. Ich kann allerdings auch verstehen, dass ein vater, der seine tochter nie gesehen hat, diese als frau sexuell attraktiv finden kann. Gesellschaft hin oder her, evolutionspsychologisch ist das erklärbar und auch bekannt. Die verwandschaft spielt dabei keine rolle, denn dieses phänomen funktioniert auch bei nicht blutsverwandten.
Aus gesellschaftlicher sicht gibt es aber keinen sinn für ein verbot. Ich könnte verstehen, dass man inzestiöse beziehungen genauer unter die lupe nehmen würde, um eine konditionierung seit kindesbeinen an ausschließen zu können, aber ein allumfassendes verbot macht keinen sinn.


1x zitiertmelden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 14:28
@gastric
Die Chance, ein körperlich behindertes Kind zur Welt zu bringen, liegt bei Geschiwsterpaaren bei 40-50%.
Zitat von gastricgastric schrieb:Das ist ein rein gesellschaftliches problem. Das gleiche argument wurde (und wird von einigen noch heute) bei homosexualität gebracht. Ich sehe da zumindest kein moralisches problem.
Und ich schon. Wieso, habe ich bereits geschrieben.
Zitat von gastricgastric schrieb:Wie sieht das bei menschen aus, die gar nicht miteinander aufgewachsen sind? Gerade da kommt es häufiger zu inzestziösen beziehungen so ganz ohne prägung seit frühester kindheit.
Schrieb ich bereits, wie das psychologisch erklärbar ist:
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Hier ist zu vermuten, dass das Umfeld und die Lebensumstände nicht angemessen waren, sonst wären die Geschwister nicht voneinander getrennt worden. Liebesentzug der Eltern, usw. Wenn diese Geschwister dann im Erwachsenenalter eine Beziehung eingehen, könnte das auch aus dem Grund geschehen, eine familiäre Situation herbeizuführen, in der eine erneute Trennung noch schwieriger würde.

Also mit allen Mitteln das halten, was man verloren hatte. Eine intensive Bindung eingehen, um einen verlorenen Teil der Familie (und Kindheit) bei sich halten zu können.



1x zitiertmelden

Geschwisterliebe, Inzest!

06.03.2017 um 14:45
@Kältezeit
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Die Chance, ein körperlich behindertes Kind zur Welt zu bringen, liegt bei Geschiwsterpaaren bei 40-50%.
Das Risiko für das Auftreten einer vorhandenen Erbkrankheit beträgt für Paare:
25 Prozent mit einem blutsverwandten Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder vollbürtige Bruder–Schwester
Wikipedia: Inzucht beim Menschen


Macht auch sinn, da jeder nicht erkrankte partner ein intaktes und ein defektes gen in sich trägt. Jeder vererbt zu 50%, die wahrscheinlichkeit, dass das kind von beiden eltern das defekte gen erhält und somit erkrankt, liegt dementsprechend bei 25%. Bei bereits vorhandenen erkrankungen eines partner (oder beider) dementsprechend höher, da in diesem fall beide gene betroffen sind.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Schrieb ich bereits, wie das psychologisch erklärbar ist:
So ist es aber nicht psychologisch erklärbar. Das ist ein allseits bekanntes phänomen. Ich schrieb bereits das beispiel aus china, bei dem der ausgesuchte ehepartner als kleines kind adoptiert wurde und in der familie lebte und gerade diese ehen nicht sonderlich fruchtbar oder aber haltend waren. Dahingehend sind sogar arrangierte ehen aus indien erfolgsversprechender. Das zusammenleben (explizit das aufwachsen) ist zwingend erforderlich, damit das sexuelle interesse erlischt und zwar unabhängig von blutsverwandschaft oder genetisch perfekter kompatibilität.


melden