@silver. silver. schrieb:Einige Pflichten werden aber durch die vom Kind erworbenen Rechte, wenn es in ein bestimmtes Alter kommt, deutlich beschnitten. Die Aufenthaltbestimmung sollte dazugehören.
die PFLICHTEN der eltern werden von den RECHTEN des kindes beschnitten?
ähm... das versteh ich jetzt irgendwie nicht.
die eltern haben die PFLICHT sich um ihr kind zu kümmern. das kind hat sogar ein RECHT darauf dass sie das tun.
und was die aufenthaltsbestimmung angeht: das gibt das aktuelle gesetz aber nun mal nicht her, dass ein minderjähriges kind selbst überseinen aufenthalt bestimmen darf. das darf es erst wenn's volljährig ist.
und selbst da gibt's einschränkungen, z.b. gibt's kein geld vom staat wenn nicht wirklich triftige gründe vorliegen, warum der junge erwachsene nicht auch zuhause leben könnte. find ich auch ganz richtig so, denn sonst würden wohl alle jugendlichen mit 18 ausziehen und sich vom staat 'ne wohnung finanzieren lassen ohne jemals was ins system eingezahlt zu haben.