Nachtrag zu dem (leiblichen) Vater ..
Ok, man mag das Recht auf Vormundschaft verlieren können ... aber dennoch ist er ihr leiblicher Vater .. und wenn sie mit ihm besser kann als mit der Muatter, dann bitteschön ...
MysteriousFire schrieb:Bloß wie gesagt, sie ist schonmal einfach auf die Straße gegangen, das hat die Mutter 5 Jahre einfach zugelassen - ich denke es geht der wirklich ums Geld.
Es haben sich schon andere Jugendliche von ihren Eltern(teilen) losgesagt ... Hochoffiziell und dass bevor sie 18 waren ... eben weil es nicht mehr ging ... Beraten lassen/Anzeigen/ im zweifel alles Verhökern, wassich zu Geld machen lässt und abhauen ... oder wenn es befriedigt auch einfach nur die Wohnung zertrümmern und das Jugendamt informieren ... die können sich ja dann mal ansehen, wie gut die beiden zusammen leben können ...
Das wichtige is bei den Ämtern nur .. ausdauer ...
Ok im Winter etwas scheiße ...aber täglich vorm amt sitzen wenn der erste die tür auf macht und dann den ganzen tag dort verbriengen ... (is natürlich auch mit der Schule nicht ganz vereinbar ...
Soll sie doch mal ihr Geld direkt beim Amt einfordern ...
(Ich kenne jetzt leider auch nicht die genaue gesetzeslage, aber wenn es um mein unerträgliches leben ginge würd ich mir halt was einfallen lassen ... auch wenn es nicht rechtens wär - nur um dem Staatsapperat zu zeigen, macht was ihr wollt, ABER NICHT MIT MIR !)