kleines-monsta
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Ais schrieb:Aber gibt es nicht eine Regel dass nur die, die den Sex hatte richtig Anzeige erstatten kann oder bin ich grade bloß verpeilt?Nein, die Staatsanwaltschaft muss jedem Hinweis auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen nachgehen, egal von wem der Tip kommt ...
Chefdecuisine schrieb:Sie ist etwas jung, aber hier weiß niemand, ob sie nicht gerade mal noch wenige Wochen von ihrem 14. Geburtstag entfernt ist, und da er ihr fester Freund ist, kann und soll man den beiden nur raten, vernünftig zu verhüten, und soll sich ansonsten da heraus halten. Wenn sie es nicht mochte, wird sie es jetzt lassen, wenn sie es mochte, hat kein Mensch das Recht, sich da noch groß einzumischen.Seh ich anders.
Chefdecuisine schrieb:Wenn ein Mädchen relativ jung seine eigenen sexuellen Gefühle entdeckt, kann diese Erfahrung niemand mehr rückgängig machen. Dieses Erlebnis rückwirkend negativ zu konnotieren, die darin zum Ausdruck kommende Emotionalität zu psychiatrisieren, würde zur Folge haben, daß ein sexuell unselbständiger Mensch für den Rest seines Lebens jeden eigenständigen Umgang mit sich selbst und der eigenen Sexualität unter Vorbehalt stellt, und nach fremder Leute Pfeife ausrichtet.na wenn das nicht theorisiert ist dann weiss ich es nciht.