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Kleines Problem

211 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Problem ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kleines Problem

21.12.2011 um 20:19
@MaryVetsera

in so einem fall ist das den behörden wurst.
er würde so oder so einen auf den deckel bekommen.


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21.12.2011 um 20:19
Zitat von maskedmasked schrieb:Wie will die denn das beweisen cO
Dachte ich auch gerade xD


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21.12.2011 um 20:21
Und halte die Knie fest verschlossen, wenn du erst 14 bist.
Guter Tipp :)

Hoffe die beiden Jougstars passen auf das der Beweis nicht in 9 Monaten quäkt


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21.12.2011 um 20:21
@Nerok
Echt? Obwohl er "erst" 16 ist? Ich wusste das gar nicht, dachte dass das erst strafbar ab 18ist. Der Trend geht aber immer mehr dahin, dass so 16jährige sich so junge Freundinnen suchen, ist jetzt schon der 3. oder 4. "Fall", den ich mitkriege. Vielleicht sind sie ja auf einer Wellenlänge. :D


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21.12.2011 um 20:21
@MaryVetsera

solange sie oder er unter 14 ist ist alles verboten.
wenns angezeigt wird von den eltern gibts mecker.


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21.12.2011 um 20:23
@Nerok
Ah ok!
Tja man muss ja mit 13 so "cool" sein wie mit 16, mit allem drum und dran!
Ich war halt einfach uncool... Aber da bin ich lieber uncool gewesen als früh"reif".


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21.12.2011 um 20:25
@MaryVetsera

gibt ja mehrere grenzen..
14 darf mit max. 21 ist wieder eine grenze soweit ich weiss.
und ab 16 darf man theoretisch mit wem man lustig ist...


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21.12.2011 um 20:26
Ich 14 sie 13. War das dann illegal?


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21.12.2011 um 20:27
@22FoX22

jepp
es ist selbst unter 2 13 jährigen gesetzeswidrig.


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21.12.2011 um 20:28
@Nerok
wenn sie sich mal dran halten würden..
Die Jugend von heute!! :D Ok ist nicht zum Lachen.
Naja mit 16 sollte man auch alt genug sein. Diese Grenze finde ich ok, aber mit 13 muss ja echt nicht sein, oder gar mit 12.


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21.12.2011 um 20:28
@Nerok

Oh Gott... Komm ich jetzt in den Knast zu den Pädophilen?

...Hab nur gelogen wir waren beide 14... ^^


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21.12.2011 um 20:28
@kleines-monsta
Warum anzeigen, es gibt nichts, was verbrochen wurde. Sofern der Sex einvernehmlich war, wo ist da der Klagegrund?

Gruß
CM_Punk


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21.12.2011 um 20:29
@Aniara
Soweit ich weiß ist es, egal, ob einvernehmlich oder nicht, sexueller Missbrauch an Minderjährigen.

Aber wie man sowas beweisen möchte, wenn die "Geschädigte" nicht selbst Anzeige erstattet, ist mir ein Rätsel


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21.12.2011 um 20:30
@Aniara

exakt so wie demented es sagte...es ist den behörden da wurst ob sie wollte oder nicht.


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21.12.2011 um 20:30
mit 13 ist man noch ein Schutzbefohlener...


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21.12.2011 um 20:33
@Bellaphönix

Schutzbefohlener ist wieder was anderes.

Und hier sicher nicht der Fall.


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21.12.2011 um 20:34
Schutzalter endet am 14. Geburtstag, davor ist alles strafbar. Danach nur, wenn Autorität (Lehrer, Jugendbetreuer, Ausbilder, etc.), Alkohol, Geld oder geldwerter Vorteil im Spiel ist. Das Alter des anderen Beteiligten spielt keine Rolle. Für geistig zurückgebliebene gilt ein verlängertes Schutzalter.

In Grenzfällen wird üblicherweise strafverfolgt, falls die Staatsanwaltschaft den Eindruck hat, der Verdächtigte sucht systematisch nach Mißbrauchsopfern, d. h. wenn Anzeigen zu mehreren Fällen vorliegen. Anzeigeberechtigt ist jeder. Allen Anzeigen muß polizeilich nachgegangen werden.

Soweit es eine jugendliche Paarbeziehung ist, muß man allerdings Schwein sein, Anzeige zu erstatten, es sei denn, es liegt eine gewisse Systematik eines "Jungfernknackers" vor, oder Erpressung, oder Geld, oder Alkohol etc. pp.


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Kleines Problem

21.12.2011 um 20:35
gut dann eben mit 13 ist man noch ein Kind @insideman


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21.12.2011 um 20:37
@Bellaphönix genaugenommen bist du noch kind bis 18 odder so lange du die schule besuchst xD


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Kleines Problem

21.12.2011 um 20:38
@Nerok
Ah, sry, hatte das anders n Erinnerung. Es ist aber wie folgt:
Die "Altersschutzgrenze" in Sachen Sex liegt bei 14 Jahren. Ich dachte es wäre 12 gewesen. Nur die Eltern können Anzeige erstatten, aber in der Regel wird das Gericht den Jungenn nicht verurteilen, solange der Sex einvernehmlich stattfand.
Da kann also die Freundin so viel klagen, wie sie will, bringt nix^^

Gruß
CM_Punk


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