Schade für Deutschland, mildes Urteil
19.12.2011 um 16:35manches ist einfach keine antwort wert...
leserin schrieb:dass muss richtig hart bestraft werden.Die sogenannte Mißbrauchte hat über viele Jahre Inzest mit Vater begangen. Das ist eine Straftat.
leserin schrieb:Der Inzest Vater, hat schon auf dem Mädchen gehangen..- da war sie 12 Jahre..,
Ebenso ist es eine Straftat, über ihren Vater zu behaupten, er hätte mit ihr während ihres 12. Lebensjahres Geschlechtsverkehr ausgeübt. Das nennt man Verleumdung. Gehört auch bestraft.weioweiowei
leserin schrieb:wäre sowas in der eignen Familie.., da würde alle rufen Todesstrafe. **gut ist übertrieben** aber dann wünschte man sich ein Strafmaß so hoch wie möglich..Aber so betrifft es ja niemanden.., dann kann man den Täter Hilfe anbieten.., psychisch..++Werzahltsowas??++Und hier ist das Dilemma. Ich erzähle dir mal wie ich persönlich mit diesen Personen umgehen würde.
und das opfer.. ja Pech.. ein teil ist halt verjährt..
leserin schrieb:und die Kinder , die sie geboren hat , hat sich sich selbst gemacht, hm?Die Frau hat laut Gerichtsfeststellung als strafmündige Erwachsene aus freien Stücken mit ihrem Vater gevögelt, und zwar langjährig. Damit hat sie sich genauso strafbar gemacht wie er.
Wie bei den meisten Sexualdelikten habe auch in diesem Fall Aussage gegen Aussage gestanden. Für solch eine Situation habe der Bundesgerichtshof als eines der wichtigsten Kriterien festgelegt, dass die Aussagen des Tatopfers in den Vernehmungen konstant sein müssen. Renate B. habe sich aber in ihren Vernehmungen an vielen Stellen widersprochen. "Wir hätten nicht begründen können, wie wir da die für die Rechtsprechung erforderliche Konstanz herbringen sollten", sagte Heydner.D.h. sofern das Gericht nicht die "Konstanz der Aussagen" im Urteil ausreichend belegen kann, wird ihm das Urteil in der Revision um die Ohren gehauen und das Ganze geht wieder von vorne los. Ein Urteil, das der Revision nicht stanhält, ist wertlos.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13774619/Gericht-haelt-Sex-mit-Tochter-fuer-einvernehmlich.html
seit ungefähr ihrem zwölften Lebensjahr ......Auch steht da:
Der Richter sah nun zehn Fälle des einvernehmlichen Beischlafs als nachweisbar an. Darüber hinaus seien die Vorfälle unklar, hieß es.Immerhin schon mal
nachweisbarweiterhin:
Der Vorsitzende der Strafkammer, Günther Heydner, betonte in seiner Urteilsbegründung, die vorgebliche Gewalt sei nicht nachweisbar gewesen. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des OpfersUnd auch noch interessant:
Der Verteidiger bezeichnete den Fall aber auch als "unaussprechlich" und betonte, niemand sollte "normale Maßstäbe" bei der Beurteilung ansetzen, da man es hier mit "Leuten auf enorm niedrigem Niveau" zu tun habe.http://nachrichten.t-online.de/inzest-prozess-von-willmersbach-haftstrafe-fuer-vater/id_52500564/index
DerFremde schrieb:An die Wand mit dem...Und wenn sich dann nach nem Jahr herausstellt, das die Anschuldigungen total aus der Luft gegriffen waren?
Erst als sie wegen eines Vergehens eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt bekam, offenbarte sich Renate B. – im März 2011 wurde ihr Vater verhaftet.So wird es jedenfalls in den Medien berichtet, auch wenn eine evtl. Erbschaft erwähnt wurde, scheint wohl eher der o. g. Ausschnit auschlaggebend gewesen sein.
DerFremde schrieb:Möchte wissen was sich bei dem Fall als falsche Anschuldigung herausstellen sollte...Wenn du mal langeweile hast...google mal wie viele Menschen in den USA bislang unschuldig hingerichtet wurden, was sich erst Jahre später heraus stellte.
DerFremde schrieb:ziehmlich eindeutig.Wenn ich den aktuellen Fall nur überfliege ist da schon mal gar nichts eindeutig.