@pad Das Recht auf Privateigentum: Gibt es nur sehr, sehr eingeschränkt, sagst du selbst.
Das Recht, sich seinen Arzt frei zu wählen: Kann es nicht geben, da es keine Nachfrageschwankungen geben darf, da sonst die Planung für einen Bezirk nicht erfüllt wird.
Das Recht, auch abseits der Planwirtschaft etwas zu produzieren: Kann es nicht geben, da auf diese Weise wieder Eigentum angehäuft wird. Beim Produzenten und seinen Lieferanten. Außerdem sind alle Ressourcen verplant.
Das Recht, seine Arbeitsstelle frei zu wählen: Kann es ebenfalls nicht geben, weil es in diesem Fall zur Knappheit in einigen Bereichen kommt und der Wirtschaftsplan in einigen Bereichen nicht erfüllt werden kann und in einigen Bereichen übererfüllt wird.
pad schrieb:Wer mehr haben will kann seinem Trieb nich wiederstehen. Machtstreben und Habgier sind ebenso wie der Sexualtrieb Triebe. Das sind die verbrechen gegen die Menschlichkeit keine Freiheiten...
Widerspruch in sich: Wie kann etwa menschliches wie die Triebe ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein.
Der Sexualtrieb ist kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er ist in erster Linie menschlich. Ihn auszuleben, ist ein Freiheitsrecht, ihn auszuleben macht Menschen außerdem glücklich. Genauso sieht es mit Machtstreben und Besitzstreben aus (von dir als Gier betitelt). Diese Triebe sind zudem auch noch nützlich, weil sie als Motivator dienen.